U-Ausschuss:
ÖVP-U-Ausschuss-Fraktionsführer Andreas Hanger hat 70 Anträge beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. Er erhofft sich etwa, Beweislieferungen grüner Ministerien an den ÖVP-U-Ausschuss durchzusetzen.
Wien, 22. August 2022 | Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) wird sich am Donnerstag mit 70 Anträgen im Zusammenhang mit dem ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss auseinandersetzen. Das teilte der VfGH am Montag in einer Aussendung mit. Allesamt wurden in der zweiten Juli-Hälfte vom türkisen Fraktionsführer Andreas Hanger als Erstantragsteller eingebracht. Sie betreffen etwa ergänzende Beweisanforderungen, die Chats zwischen Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid mit SPÖ- oder FPÖ-nahen Personen betreffen.
Zwei Anträge zu Justizministerin Zadić
Zwei der Anträge beziehen sich auf ergänzende Beweisanforderungen von U-Ausschuss-Mitgliedern an Justizministerin Alma Zadić. Die Ministerin war im Jänner dieses Jahres aufgefordert worden, Chats zwischen dem früheren Generalsekretär im Finanzministerium und Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid und – in den Anträgen genannten – Personen mit einem Nahe-Verhältnis zur SPÖ oder FPÖ unverzüglich auszuwerten. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte diese Chats im Zuge ihrer Ermittlungen in der sogenannten Ibiza-Affäre sichergestellt.
Zadić kam dieser Forderung unter Hinweis auf ein Konsultationsverfahren aber nicht nach. Am 21. Juni stellte der VfGH nach einem entsprechenden Antrag der ÖVP fest, dass dies zulässig war, hielt aber gleichzeitig fest, dass Zadić dem U-Ausschuss gegenüber unverzüglich ihrer bestehenden Begründungspflicht für das Nicht-Entsprechen nachzukommen habe.
„Unverzügliche“ Übermittlung gefordert
Die ÖVP beantragt nun beim VfGH einerseits die Feststellung, dass es – mangels “unverzüglich” erfolgter Begründung – rechtswidrig gewesen sei, dass die Justizministerin den zwei ergänzenden Beweisanforderungen nicht innerhalb von zwei Wochen nachgekommen ist. Andererseits beantragte die ÖVP , der VfGH wolle Zadić mitteilen, sie habe die Erhebungen unverzüglich durchzuführen und die Ergebnisse dem U-Ausschuss unverzüglich zu übermitteln.
ÖVP wittert „SPÖ-Korruptions-U-Ausschuss“
ÖVP-Fraktionsführer Andreas Hanger hatte vor der U-Ausschuss-Sommerpause angekündigt, im Herbst diverse SPÖ-Chats zu behandeln. Er hatte dabei gesagt, er gehe davon aus, „dass der Untersuchungsausschuss auch den Titel ‚SPÖ-Korruptions-U-Ausschuss‘ bekommen” werde. Bereits in den Wochen zuvor hatte Hanger die Chats mehrfach angesprochen und behauptet, dass diese für den U-Ausschuss relevant seien. Anmerkungen dazu, dass es sich allerdings um einen “ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss” handle, ließ er nicht gelten.
Zusätzliche Anträge zu grünen Ministerien
Auch nach Donnerstag darf der VfGH weiter seine Aufmerksamkeit der ÖVP widmen, brachten die Türkisen doch vor Kurzem 16 weitere Anträge ein. Unter anderem geht die ÖVP darin gegen die Weigerung einiger vom grünen Koalitionspartner geführten Ministerien vor, dem Ausschuss Unterlagen zu Vertragsvergaben und Stellenbesetzungen vorzulegen. Konkret geht es um die Ministerien für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, Soziales sowie Klimaschutz. Diese Anträge sollen nun ebenfalls zeitnah behandelt werden, hieß es.
Die Ausschussmitglieder hatten einen entsprechenden Antrag der ÖVP-Fraktion Mitte Juli mehrheitlich abgelehnt, war man doch der Ansicht, dass das Verlangen in keinem sachlichen Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand stehe. Das wiederum hält die ÖVP für rechtswidrig. Überdies ist nach Ansicht der VP-Fraktion die Ausschussmehrheit ihrer Verpflichtung zur Begründung ihrer ablehnenden Beschlüsse nicht ausreichend nachgekommen.
(red/apa)
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