Mittwoch, April 24, 2024

U-Ausschuss: Hanger-Anträge vor VfGH erfolglos

U-Ausschuss:

Die ÖVP ist mit 70 Anträgen zum U-Ausschuss vor dem Verfassungsgerichtshof abgeblitzt. 

Wien, 26. August 2022 | Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat 70 ÖVP-Anträge zum Untersuchungsausschuss entweder zurück- oder abgewiesen. Das teilte das Höchstgericht am Freitag mit.

Am Donnerstag hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) sich mit den Anträgen beschäftigt, die ÖVP-Nationalratsabgeordnete zum laufenden ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss eingebracht hatte – Erstantragssteller: U-Ausschuss-Fraktions-Führer Andreas Hanger. 16 weitere Anträge werden noch behandelt werden. Diese wurden vor Kurzem eingebracht.

Keine Rechtsgrundlage und Datumsirrtum

Zwei Anträge sind als unzulässig zurückgewiesen worden. Sie haben die Auswertung und Vorlage von Chats zwischen Ex-Generalsekretär und Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid und Personen mit Nähe zur SPÖ und FPÖ betroffen. Die ÖVP meinte in einem Antrag, es sei rechtswidrig, dass Justizministerin Alma Zadić diese nicht erhoben und geliefert hatte, der VfGH vermisste die Rechtsgrundlage dafür. Ein anderer Antrag bezog sich auf zwei „Verlangen vom 26.02.2022“ des U-Ausschusses bezüglich der Chats, die aber nicht existieren.

Kein Zusammenhang mit U-Ausschuss

Der VfGH hat außerdem ÖVP-Anträge abgewiesen, mit denen diese bewirken wollten, dass Dokumente zu Postenbesetzungen und Vergaben aus grünen Ministerien an den U-Ausschuss geliefert werden. Der U-Ausschuss hatte im Juli beschlossen, dass solche Akten in keinem Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand stehen. Der trägt immerhin den Namen „ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss“. Der Verfassungsgerichtshof schrieb in seiner Aussendung ebenfalls: „Ein Zusammenhang zwischen den verlangten Dokumenten mit dem Gegenstand des U-Ausschusses ist nämlich nicht offenkundig.“

Die ÖVP-Abgeordneten hätten begründen müssen, wieso die Akten nun doch geliefert werden sollten. „Die pauschale Behauptung, dass es auch in nicht ÖVP-geführten Ressorts zu Begünstigungen von mit der ÖVP verbundenen Personen gekommen sein könnte, genügt nicht“, so das Höchstgericht.

Hanger: “Entscheidung grundsätzlich positiv”

Auf ZackZack-Anfrage sagte Andreas Hanger, man nehme das Urteil zur Kenntnis und sehe es grundsätzlich positiv. Im Ibiza-Untersuchungsausschuss habe der VfGH geurteilt, alles, was abstrakt relevant für den Ausschuss sei, sei zu liefern. Hanger interpretiert die aktuelle Entscheidungen als Abkehr von dieser Ansicht. Er erwartet sich, dass künftig ergänzenden Beweisanforderungen weniger häufig stattgegeben wird als bisher.

UPDATE: Um 16.33 Uhr wurde der Artikel um das Statement Hangers ergänzt.

(pma)

Titelbild: HELMUT FOHRINGER / APA / picturedesk.com

Pia Miller-Aichholz
Pia Miller-Aichholz
Hat sich daran gewöhnt, unangenehme Fragen zu stellen, und bemüht sich, es zumindest höflich zu tun. Diskutiert gerne – off- und online. Optimistische Realistin, Feministin und Fan der Redaktions-Naschlade. @PiaMillerAich
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23 Kommentare

  1. Ein durchsichtiges Ablenkungsmanöver von Hanger.

    Er kann nicht einmal Anträge mit einer ordentlichen Begründungen stellen.

    Eine lächerliche und unprofessionelle Parteimarionette der ÖVP.

  2. “… mit den Anträgen beschäftigt, die ÖVP-Nationalratsabgeordnete zum laufenden ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss eingebracht hatte”?
    Kann veröffentlicht werden welche ÖVP-Abgeordnete diese Anträge eingebracht hatte?

  3. Flood the Justice with Shit. Darum gehts. Das Justizsystem lahmzulegen, indem man zeitaufwändige und überfordernde Verhältnisse schafft. So geht die Zerstörung des Rechtsstaats. Und es ist ein Parlamentarier einer Regierungspartei, der solche Rechtsstaatszertörung betreibt. Wie kann der noch Parlamentarier sein? Hat die ÖVP kein Parteiausschlussverfahren? Hey, da versucht jemand den Rechtsstaat zu unterminieren! Und der Präsident des Parlaments sagt was genau dazu? Ahj, der is auch von der ÖVP. Also nix.

    Was das in Summe heißt, sollte glasklar sein.

  4. Na geh
    Posten vom dümms ten Kanzler und Beratern falsch besetzt.
    Was willst machen dass Richter unabhängig sind und nicht nach der Pfeife von irgendwelchen Wapplern tanzen

  5. Nur keine Panik. Ein bisschen bremsen, damit der UA keine wirklichen Ergebnisse liefern kann.

    Und dann mit dem Stabilität-sichernden Grünen Partner (oder Komplizen?) den UA abwürgen. Wie das geht, haben Blümel, VdB und Kogler schon vorgeführt, beim Ibiza-UA.

  6. Hangers Verhalten wird der ÖVP keine zusätzlichen Stimmen bei der nächsten Wahl bringen, ganz im Gegenteil.

  7. Die Höchstrichter machen es sich gerne einfach und weisen lieber ab. Resultat ist wohl, dass ein Grüner Korruptions U-Ausschuss dem ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss nachfolgen muss.

  8. Was das Zeit, Ressourcen und Geld kostet 🤦‍♀️🤦‍♀️
    Und wofür? Um zu verschleiern/verdecken/ablenken/anpatzen… es ist einfach grauslich.
    Unser VfGH hätte weiß Gott besseres zu tun!

  9. Gute Nachrichten. Wird Hanger nach der nächsten NR Wahl noch um unser Geld im Nationalrat sitzen?

    • Da zahlt sich nicht einmal Waschen aus. Wegen der Energie warats.
      Hangerln sind billig zu kaufen.

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