Wegen einer rassistischen Rede im rumänischen Bad Tusnad war Ungarns Premier Viktor Orbán vor dem nationalen Antidiskriminierungsrat angezeigt worden. Ihm droht nun eine Geldstrafe.
Bukarest, 20. August 2022 | Rumäniens Antidiskriminierungsrat (CNCD) hat den rechtsnationalen ungarischen Regierungschef Viktor Orbán wegen dessen Ende Juli im rumänischen Bad Tusnad gehaltener rassistischer Rede vorgeladen. Wie die rumänische Presse am Dienstag berichtete, ist der Ladungstermin der 1. September.
Laut dem Chef der Antidiskriminierungsrats, Csaba Asztalos (Ungarnverband/UDMR), erfolgt die Vorladung aufgrund einer bei seiner Behörde eingegangenen Anzeige. Die Vorladung sei dem ungarischen Premierminister über die ungarische Botschaft in Bukarest zugestellt worden.
Orbán droht Bußgeld
Wegen der Immunität, die Staatsoberhäupter und Regierungschefs im Ausland genießen, habe sich Rumäniens Antidiskriminierungsrat nach Orbáns Rede zwar nicht einschalten können, doch sei das Gremium laut geltendem Recht nichtsdestotrotz verpflichtet, jeder eingegangenen Anzeige nachzugehen. Es stehe dem ungarischen Regierungschef selbstverständlich frei, der Vorladung persönlich Folge zu leisten, sie zu ignorieren oder sich vertreten zu lassen, erläuterte Asztalos.
Sollte Rumäniens Antidiskriminierungsrat Orbáns in Bad Tusnad abgegebene Statements für diskriminierend erachten, so droht Orbán laut rumänischem Recht ein Bußgeld.
Anzeige: „Rede bei privatem Aufenthalt“
Anzeige gegen Orbán hatte der Vizevorsitzende der mitregierenden Liberalen Partei (PNL) und Sonderberater des rumänischen Regierungschefs in Angelegenheiten der Bekämpfung von Antisemitismus und Xenophobie, Alexandru Muraru, erstattet. Muraru hatte etwa darauf verwiesen, dass der ungarische Premierminister seine umstrittene Rede im Rahmen eines privaten Aufenthalts in Rumänien und keineswegs während der Ausübung seiner Amtspflichten gehalten habe.
Zudem stelle dessen Äußerung über “Rassenmischung” eine “eklatante Diskriminierungsform basierend auf Rasse, Staatsangehörigkeit und ethnischer Abstammung” dar, die gegen die Menschen- und Bürgerrechte verstoße.
(apa/red)
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