Gerichtsreportage
Ein 21-jähriger Student musste sich am Landesgericht Wien wegen Wiederbetätigung und Verhetzung in einer Uni-Chatgruppe verantworten. Dabei auch relevant: ein Schwein und ein Pinguin. ZackZack war im Gerichtssaal dabei.
Stefanie Marek
Wien, 06. September 2022 | Ist es ein Schwein, ist es eine Kuh? Bis zum Ende der Verhandlung rätseln Verteidiger und Richter, worum es sich bei dem Tier handelt, das auf dem Bild zu sehen ist, das beide vor sich haben. Fest steht, das Tier trägt einen Helm der Wehrmacht und ist einer von über 30 Gründen, warum ein bis dato unbescholtener Student an diesem Dienstag sitzt, wo er sitzt: auf der Anklagebank des Wiener Landesgerichts für Strafsachen.
Kein glorreicher Pinguin
„Ich weiß jetzt nicht, wie dieses Bild Hitler glorifizieren soll“, meint Verteidiger Sascha Flatz bei seinem Eingangsvortrag. Auch einzelne andere Bilder, die sein 21-jähriger Mandant in WhatsApp-Gruppen geteilt hat – wie dieser selbst gesteht – fallen für Flatz nicht unter Wiederbetätigung oder Verhetzung.
Zur Veranschaulichung: Da gibt es etwa eines, auf dem ein Pinguin zu sehen ist (diesmal ist die Tierart eindeutig bestimmbar), der mit einer Waffe und einem Sheriff-Stern ausgestattet und dem der Text „Halt’s Maul, Kanake!“ beigefügt ist. Da habe er sich auch über sich selbst lustig gemacht, so der Student, er sei ja immerhin selber Türke.
Holocaust-Verharmlosung
Was nicht einmal sein Verteidiger in Abrede stellt und was man sich als Prozessbeobachterin durchgehend denkt: Viele der Bilder, die der 21-Jährige geteilt hat, sind nicht zum Schreien komisch, sondern zum Schreien furchtbar. Oder, wie es die Staatsanwältin formuliert: Sie verharmlosen den Holocaust, stellen Hitler positiv dar, und äußern sich abfällig über Juden und Ausländer.
Richter Daniel Rechenmacher geht besagte Bilder im Detail durch: ein Bild der Comicfigur “Thomas, die kleine Lokomotive” mit dem Text „Nächster Halt: Auschwitz“, ein Foto eines Aschehaufens, dabei der Text „jüdisches Familienfoto“, ein Bild von einem lächelnden Hitler mit dem Text „Du bist lustig, dich vergas ich zuletzt“, ein Hakenkreuz, ein Emoji mit erhobenem Arm und ein Hinrichtungsbild, auf dem ein Soldat jemanden erschießt mit dem Text „Asylantrag abgelehnt“.
Die Köpfe der Geschworenen drehen sich nach jedem Bild, das Rechenmacher beschreibt, unisono zum Angeklagten hinüber. Der schaut meist auf seine Hände auf der Tischplatte vor ihm.
Rassistische Sprüche und Bilder
Über 2.000 weitere Bilder hat die Staatsanwaltschaft Wien auf seinem Handy gefunden, diese sind aber nicht angeklagt. Unter den angeklagten, verschickten Bildern sind auch mehrere, die rassistische Aussagen über Schwarze Menschen enthalten und das N-Wort verwenden.
Die Uni-Gruppe, nur eine Gruppe von mehreren, in der der Angeklagte diese Bilder in Form von sogenannten Stickern geteilt hat, hatte fast 100 Mitglieder, er war einer der Administratoren. Die Bilder kamen auch von anderen, so der Beschuldigte. Ja, die Texte waren von ihm, antwortet er auf die Frage einer Geschworenen. Er habe mitgemacht, weil er Freunde gesucht habe, habe sich verleiten lassen und bereue alles. Jedenfalls werde er es nie wieder tun.
Ein missverstandener Linker
„Wo ordnen Sie sich politisch ein?“, will Rechenmacher nebenbei wissen. Der Angeklagte überlegt kurz: „Ja…Mitte links so, aber nicht rechts. Da bin ich absolut dagegen.“ Er habe auch nicht geglaubt, dass jemand in der Gruppe rechts sei oder rechtes Gedankengut teilen würde, und er sei nicht der Einzige in der Gruppe mit Migrationshintergrund gewesen.
Er habe in die WhatsApp-Gruppe auch geschrieben: „Es gibt hier keine Rechten, deshalb gibt es hier auch keine rechte Hetze.“ Ganz so einfach, wie er sich das damals wohl vorgestellt hat, ist es aber nicht, zumindest nicht, wenn es nach Rechenmacher geht. “Die politische Gesinnung ist ganz eindeutig erkennbar”, stellt dieser jede Diskussion zur Orientierung der Chatgruppe außer Frage.
“Die politische Gesinnung ist ganz eindeutig erkennbar.” – Richter Daniel Rechenmacher
Ob er denn keinen Geschichte-Unterricht gehabt habe, der den Zweiten Weltkrieg und die Verbrechen der Nationalsozialisten behandelt habe, so die rhetorische Frage des Richters. „Ich habe es im Unterricht gelernt, aber mir nicht viele Gedanken gemacht“, stellt der Student seinem Unterricht ein Armutszeugnis aus. Er habe keine böse Absicht gehabt. Er habe die Bilder als damals 18-Jähriger als Scherz gesehen, dazugehören und provozieren wollen.
„Was ist daran provokant, wenn eh alle diese Ansicht teilen?“, will der beisitzende Richter Christoph Bauer wissen. „Es wäre provozierend, wenn man mit einem Hitlerbild zu einer Antifa-Demo geht. Aber das ist ein Mitheulen mit den Wölfen.“
Verteidiger plädiert für Nachsicht und Verständnis
Dass sein Mandant verurteilt werde, sei klar, da er ja alles zugegeben habe, sagt Verteidiger Flatz in seinem Schlussvortrag. Er bittet jedoch um eine Strafe unter einem Jahr: „Er ist 21 Jahre alt, das steht sonst zehn Jahre in seinem Vorstrafenregister wegen so einer Dummheit und es wird schwer, einen Job zu finden.“ Die zweite Chance werde der Student sicher nutzen, versichert sein Verteidiger.
Es sei auch klar, dass diese Bilder extrem „geschmacklos und dämlich“ sind, so Flatz. Aber man soll auch nicht alles verbieten, das müsse man ja dann auch bei solchen (explizit ironischen) Formaten wie der „Deutschen Kochshow“ der österreichischen Komiker Stermann und Grissemann tun, die darin vom „totalen Sieb“ sprechen.
Staatsanwältin: „nicht tolerierbar“
Die Staatsanwältin führt vor allem den langen Zeitraum an, in dem der Beschuldigte die Bilder verschickt hat: mehrere Monate, von 2018 bis 2019. Und sie betont, dass er das in mehreren Gruppen und auch in Chats mit Einzelpersonen tat. „Das zeigt schon, in welchen Kreisen sich der Angeklagte bewegt.“ Es gehe vor allem darum, zu zeigen, dass solche Verhaltensweisen nicht tolerierbar sind. Vor allem, weil Hassverbrechen immer mehr zunehmen würden.
Auf Wiederbetätigung stehen bis zu zehn Jahre Haft.
Der Zuschauerraum ist an diesem Tag voll. Eine Klasse aus der Berufsschule verfolgt interessiert die Verhandlung. In der Pause wundert sich ein 17-Jähriger über die hohen Strafen, die man für das Verschicken von WhatsApp-Stickern ausfassen kann: auf Wiederbetätigung stehen bis zu zehn Jahre Haft. Er würde solche Dinge zwar selbst nicht verschicken, meint der Schüler, gesehen habe er so etwas aber in Chatgruppen auch schon. Das könne nicht sein, dass sich der Beschuldigte nie etwas dabei gedacht habe, sagt eine andere Schülerin. Über den Holocaust lerne man immerhin schon in der Mittelschule.
Urteil im unteren Drittel
Nach über zwei Stunden Beratung entscheiden die Geschworenen schließlich mehrheitlich gegen den Angeklagten. Mit Ausnahme einzelner Punkte wird er wegen Wiederbetätigung und Verhetzung schuldig gesprochen und erhält eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Weil ihm diese Strafe bedingt nachgesehen wird, muss er aber nicht ins Gefängnis. Sein Handy wird konfisziert. Angeklagter und Staatsanwaltschaft nehmen das Urteil an, es ist somit rechtskräftig.
Das Tier mit dem Helm ist am Ende jedenfalls eine Kuh und acht von acht Geschworenen haben es nicht als Wiederbetätigung eingestuft, im Gegensatz zu den meisten anderen Bildern, die sie klar als den Holocaust verharmlosend und die Verbrechen des Nationalsozialismus verherrlichend eingestuft haben.
Titelbild: ZackZack/ Christopher Glanzl