Donnerstag, April 25, 2024

Sechs Monate bedingte Freiheitsstrafe für Mensdorff-Pouilly – Eurofighter-Causa

Eurofighter-Causa

Nicht rechtskräftige Verurteilung in Causa Eurofighter: Lobbyist Mensdorff-Pouilly bekommt eine bedingte Freiheitsstrafe und muss einen fünfstelligen Betrag blechen. Es geht um Geldwäsche-Vorwürfe.

Wien, 12. September 2022 | Diesmal kann Alfons Mensdorff-Pouilly nicht aufatmen. Zumindest vorerst nicht, denn am Montag ist der Rüstungslobbyist am Wiener Landesgericht wegen Geldwäsche-Vorwürfen zu sechs Monaten, bedingt auf eine dreijährige Probezeit, verurteilt worden.

Zudem muss er 50.000 Euro blechen. Die soll er zuvor für etwaige Geldflüsse bekommen haben. Bereits in der Vergangenheit war Mensdorff-Pouilly Geldwäsche vorgeworfen worden. 2013 war er aber freigesprochen worden. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig, hieß es.

Versteht nicht, was er angestellt hat

“Gericht ist Gericht, Entscheidung ist Entscheidung”, so Mensdorff-Pouilly nach der Urteilsverkündung. “Ich verstehe es nicht, weil ich nichts angestellt habe”, sagte er. Er habe die Herkunft des Geldes nicht überprüft, gestand Mensdorff-Pouilly in einem Medienstatement: “Ich habe damals überhaupt nicht darüber nachgedacht”.

Laut Anklage soll Mensdorff-Pouilly das Vermögen eines früheren Bereichsleiters des Eurofighter-Herstellers EADS verschoben haben. Dieser soll ab März 2005 mittels Scheinverträgen rund 93 Mio. Euro von der EADS Deutschland GmbH (EADS-D) an die Vector Aerospace LLP überwiesen haben. Der größte Teil davon – nämlich 84 Mio. Euro – soll als “eine schwarze Kasse zur Verfolgung von außerhalb der legitimen unternehmerischen Interessen der EADS-D stehenden Zwecken” dotiert worden sein.

Zwei Mio. Euro sollen unter dem Zahlungszweck “Vergütung” auf dem Konto einer in Wien etablierten Gesellschaft, der Brodman SA, gelandet sein, die dem Einflussbereich Mensdorff-Pouillys zuzurechnen sei und die dieser dann weitergeleitet habe.

Dem folgte auch Richter Michael Tolstiuk. Es sei ein “starkes Indiz, wenn hier Gelder behoben und weitergegeben und nicht gegencheckt werde, wo sie hinfließen”. Es brauche dafür keine Wissentlichkeit, es reiche hier der “bedingte Vorsatz”. Es sei anzunehmen gewesen, dass die Gelder aus einer strafbaren Handlung fließen. Er stelle fest, dass zwei Millionen weitergegeben wurden, so der Richter: “Und ich gehe davon aus, dass 50.000 Ihnen für Ihre Dienste zugefallen sind.”

Zeuge packt über Treuhänder aus

Zuvor hatte ein “Jugendfreund” und Geschäftspartner von Mensdorff-Pouilly ausgesagt. Er kenne den Angeklagten seit Jugendtagen und habe wiederholt mit ihm über Tim Landon Kontakte gehabt. Dabei handelt es sich um einen früheren Geschäftspartner und Mentor Mensdorff-Pouillys, der inzwischen verstorben ist.

Er habe die besagte Firma Brodman treuhänderisch geführt, über die das Geld geflossen ist. Ihm sei klar gewesen, dass Landon dahinterstehe, denn dieser habe ihm gesagt, er solle machen, “was Mensdorff sagt”. Landon habe “unzählige Beteiligungen” gehabt und in den verschiedensten Bereichen Geld angelegt.

Angewiesen zu Bargeldabhebungen habe ihn immer der Angeklagte, so der Zeuge. Ihm sei nur gesagt worden, dass es um Investitionen ginge. Seine Provision habe er immer mit Mensdorff-Pouilly besprochen und auch sogleich abgehoben. Diese habe sich – wie in der Schweiz üblich – auf 1,7 Prozent belaufen. An wen das Geld gegangen sei, könne er sich nicht erinnern. Buchhaltung habe es keine gegeben, die Bankauszüge hätten gereicht. Der Aufwand der Firma Brodman sei gering gewesen, schließlich sei sie nicht operativ tätig gewesen. Mit etwaigen Gegengeschäften habe er nie zu tun gehabt.

Ein bisschen Körberlgeld

Der zweite Zeuge konnte nicht aussagen, er weilt derzeit in Alaska. Daher verlas der Richter seine Einvernahme vor der Polizei. Dabei gab er an, dass er Mensdorff-Pouilly in Wien kennengelernt habe, als dieser für Saab und er selbst für Eurofighter tätig gewesen sei. Er habe Verträge erstellt, wisse aber nicht, ob diese auch umgesetzt wurden. Daher könne er nicht sagen, ob es sich dabei womöglich um Scheinverträge gehandelt habe. Ob der Angeklagte hinter Brodman stehe, wisse er nicht, ein Bezug zu Mensdorff-Pouilly sei ihm nicht bekannt.

Für die Vertreterin der WKStA besteht der “Charme der Geldwäsche” nicht darin, dass man das Geld behalte, sondern, dass man das “kontaminierte Geld durchleitet”. Dadurch werde die Herkunft verschleiert und das Geld so wieder “sauber”. In diesem Fall “rieche” es danach, dass das Geld aus Straftaten komme. Zusätzlich habe man sich ein “bisschen Körberlgeld auf die Seite geräumt”. Der Verteidiger führte vor allem die Verjährung und den bereits erfolgten Freispruch ins Treffen. Das Verfahren sei rechtswidrig, weil es fortgesetzt wurde, obwohl der Sachverhalt längst verjährt sei. Außerdem stehe das Verbot der doppelten Strafverfolgung dem Verfahren entgegen.

(red/apa)

Titelbild: APA/HANS PUNZ/picturedesk.com

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14 Kommentare

  1. graf lobby ist für mich der meister der verhöhnung und der chuzpe. zitat aus einer früheren verhandlung: ….. herr rat – sie wissen, ich musste sehr diskret sein, weu mei oide woar grod ministerin zur gegebenen zeit (pruhaaaaahhhaaaa) herrlich mit welcher nonchalance da die sachen argumentiert werden. maW ich find das urteil ned unkuhl, weu von seinem schmäh hat man echten lerneffekt! chapeau

  2. Herr Mensdorff war schon im ersten Eurofighter Untersuchungsausschuss geladen, dies war 2007. Im Grunde genommen kann er machen was er will, denn es passiert ihm ja nichts. Eine bedingte Strafe ist ihm doch völlig egal und der zurückzuzahlende Betrag tut ihm auch nicht weh.
    Warum berichten die Medien nicht über die anderen geführten Strafprozesse in Österreich wegen des Eurofighterdeals?????? Ich Deutschland wurde scharf geschossen in der Justiz wegen des österreichischen Eurofighterdeals, doch in Österreich kann man nur lesen, dass 2 Personen vor Gericht stehen und einen Prozess haben, doch es gibt keine Namen und keine Berichterstattung wie die Prozesse geendet haben. Ist das nicht eigenartig???

  3. Unsere Justiz kann wirklich einpacken. Der Richter geht von bedingtem Vorsatz aus und verurteilt den Täter dazu nur seinen Vorteil herauszugeben? Echt jetzt. Dann ist die Lehre aus dem Urteil: “Lass dich nicht erwischen und wenn doch dann hast zumindest keinen Schaden!”

  4. Fünfstelliger Betrag? Der Arme! Jetzt muss er doch glatt wieder eine fröhliche Gatterjagt mit ein paar schießgeilen ÖVP PensionistInnen veranstalten um diesen herben Verlust zu pulverisieren. Hoffe dabei immer dass einer von den Illuminierten Jagdgästen den Alfons mit einer Wildsau verwechselt.

  5. Vielleicht kann man sich als Ersatz für Herrn Mensdorff nun bewerben.
    Bei solchen Jobs kann ja eigentlich nicht wirklich sehr viel schief gehen?
    Oder muss dieser nun auch irgendwohin einen Schadensersatz oder Ähnliches noch bezahlen?

  6. Die Welt spinnt:
    Eine 85-jährige Ladendiebin aus Bad Wörishofen ist mittlerweile bundesweit bekannt. Die Rentnerin stahl bereits mehrfach aus Hunger und saß dafür schon einmal hinter Gittern. Nun steht sie erneut vor Gericht.

  7. So- man erkläre mir jetzt die Strafbemessung:
    Rundfunkgebühr verweigert – Mann seit Monaten in Haft

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