Donnerstag, April 25, 2024

Im Namen der Republik!

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Durch den auf der unter https://zackzack.at abrufbaren Website am 15.9.2021 veröffentlichten Artikel mit der Überschrift „Pilz zeigt Holzer an“ mit dem sinngemäßen Inhalt, der Antragsteller Mag. Wolfgang Zöhrer sei in seiner damaligen Funktion als stellvertretender Leiter des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) im April 2016 als Verdächtiger wegen Amts- und Korruptionsdelikten von einer Telefonüberwachung betroffen gewesen, wurde in einem Medium in Bezug auf den Antragsteller Mag. Wolfgang Zöhrer der objektive Tatbestand der üblen Nachrede hergestellt (§ 6 MedienG).

Die Zack Media GmbH als Medieninhaberin wurde zur Zahlung einer Entschädigung an den Antragsteller sowie zur Urteilsveröffentlichung und zum Kostenersatz verurteilt.

Landesgericht für Strafsachen Wien

Abteilung 116, am 31.3.2022

Redaktion
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