Volksbegehren starten
Weg mit der GIS-Gebühr, gegen Rassismus, für Bargeldzahlung und ein Recht auf Wohnen. Ab Montag kann man sieben Volksbegehren unterschreiben. ZackZack gibt einen Überblick.
Wien, 19. September 2022 | Die GIS-Gebühr abschaffen und nur mehr den Sender “Ö1” mit einer Gebühr fördern, das fordern die Initiatoren des Volksbegehrens „GIS Gebühr abschaffen“. Die Begründung ihrer Forderung: „Weil es notwendig ist.“
Heute, Montag, startet der Eintragungszeitraum für insgesamt sieben Volksbegehren. Von 19. bis 26. September können diese unabhängig vom Wohnsitz in jedem Gemeindeamt oder online via Handy-Signatur, Bürgerkarte, ID-Austria oder EU-Login unterschrieben werden. 100.000 Unterschriften sind notwendig, damit ein Volksbegehren vom Nationalrat behandelt wird. Dieser ist nicht verpflichtet, die Forderungen von Volksbegehren umzusetzen.
GIS abschaffen
Die Programmqualität sei abnehmend, die Erfüllung des öffentlichen Bildungsauftrages fragwürdig, so die Kritik am aktuellen Programm. Außerdem stört man sich an der Abschaffung bestimmter Sportübertragungen und parteipolitische Besetzungen von Führungspositionen im ORF und dessen Stiftungsrat. Die GIS-Gebühr – momentan beträgt sie zwischen 22,45 (Vorarlberg/Oberösterreich) und 28,65 (Steiermark) – sei deshalb nicht gerechtfertigt.
Laut GIS nutzen 98 Prozent der Bevölkerung mindestens ein Angebot des ORF pro Woche. Vom Gesamtbetrag erhält der ORF rund 70 Prozent in Form des sogenannten Programmentgelts, andere Anteile gehen an Bund und Länder. Neben Werbeeinträgen ist das Programmentgelt die zweite Säule zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Senders. Finanziert werden damit unter anderem vier Fernsehprogramm, zwölf Radioprogramme, darunter “Ö1”, “Ö3” und “FM4” sowie das Netzwerk ORF.at.
Anti-Rassismus: Black Voices
Die antirassistische Initiative möchte die „institutionelle, repräsentative, gesundheitliche, bildungspolitische, arbeitsrelevante und sozioökonomische Stellung für Schwarze Menschen, Menschen afrikanischer Herkunft und People of Colour mit bundesverfassungsrechtlichen Maßnahmen verbessern und stärken.”
Gefordert wird zum Beispiel Aufklärungsarbeit und Sensibilisierung für Rassismus in Schulen, bei der Polizei, bei Beteiligten an Asylverfahren und in der Ausbildung von Gesundheitspersonal sowie in Unternehmen. Weitere Forderungen sind etwa die Überarbeitung und Neugestaltung von Lehrbüchern, eine Abschaffung der Deutschförderklassen zugunsten gemeinsamen Deutschlernens, das Wahlrecht an den Hauptwohnsitz binden, Verbot von rassistischer Werbung oder rechtliche Konsequenzen bei rassistischer Polizeigewalt.
Recht auf Wohnen
Dieses Volksbegehren wiederum will ein Recht auf Wohnen in der Verfassung verankern lassen. Gewünscht ist, dass die Republik Österreich „jedem Menschen auf Antrag eine kostenfreie Unterkunft ermöglicht, wenn und solange sich dieser keine Unterkunft leisten kann“ und zwar durch ein zinsloses Darlehen. Die Begründung: Zu viele Menschen in Österreich können sich kein Wohneigentum oder überhaupt eine Unterkunft leisten, was psychische und physische Erkrankung zur Folge habe.
Kinderrechte-Volksbegehren
Die gesamte UN-Kinderrechtskonvention in den Verfassungsrang erheben, Import von Produkten, die mit Kinderarbeit zu tun haben, verbieten, kostenloses Schulessen, eine Erhöhung des Kinderbetreuungsgeldes und eine staatliche Unterhaltsgarantie – das sind die Forderungen des Kinderrechte-Volksbegehrens. Die Initiatoren sehen diese als Forderungen, die „allesamt ihrer überfälligen Umsetzung harren und keiner gesonderten Begründung bedürfen”.
Für uneingeschränkte Bargeldzahlung
Das Volksbegehren „Für uneingeschränkte Bargeldzahlung“ möchte erreichen, dass Bargeldzahlungen in der Verfassung verankert werden. In der Begründung wird formuliert, dass andere Zahlungsforen dem Bargeld untergeordnet sein müssen, es solle keine Obergrenzen oder Beschränkungen für das Zahlen mit Bargeld geben. Es sei die einzige Möglichkeit „sein Vermögen privat, frei und anonym unter Kontrolle zu halten“.
“COVID-Maßnahmen abschaffen”
Dieses Volksbegehren fordert eine Aufhebung aller COVID-Maßnahmen per Verfassungsgesetz. Es richtet sich gegen verpflichtete Impfungen und für einen Schulbetrieb ohne COVID-Maßnahmen, auch gegen die 3G-Regel in Gastronomie, Dienstleistungs- und Kulturbetrieben.
Die Bundesregierung hat sich allerdings bereits im Juni auf die Abschaffung der COVID-19-Impfpflicht geeinigt. Seit August existiert in Österreich keine Quarantäne-Pflicht für Infizierte mehr, stattdessen gelten Verkehrsbeschränkungen. Man darf infiziert arbeiten und zur Schule gehen. FFP2-Maskenpflicht gilt noch in den Wiener Öffis und bundesweit in Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern und in Altenheimen. Auch die 3G-Regelung gilt in der Gastronomie nicht mehr, nur noch für Besucher und Personal in Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen.
“Wiedergutmachung der COVID-19-Massnahmen”
Ebenfalls das Verfassungsrecht bemühen will dieses Volksbegehren: „Alle Covid-19-Gesetze sollen zurückgenommen, entsprechende Strafen aufgehoben, bezahlte Strafen refundiert und Schadenersatz nach dem bisherigen Epidemie-Gesetz anerkannt werden“.
(sm)
Titelbild: ZackZack/Christopher Glanzl