Spätestens seit der Inseratenaffäre weiß man, wie viel am Ballhausplatz mit Messenger-Diensten gechattet wird. Dabei dürften auch einige Datenschutzfragen im Bundeskanzleramt aufgekommen sein. Man ließ sich die Beratung dazu 103.000 Euro kosten.
Wien, 21. September 2022 | Eine parlamentarische Anfrage des SPÖ-Abgeordneten Mario Lindner an das Bundeskanzleramt wollte mehr über externe Beratungs- und Consulting-Leistungen des Karl Nehammer-Ressorts wissen.
Nehammer legte nun die bereits bezahlten, als auch die noch geplanten Kosten für externe Beratungen offen. Aktuell werden etwa für Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss 600 Euro monatliches Pauschalentgelt im Zuge eines Rahmenvertrags eingeplant. Für die „herstellerunabhängigen Fragen zum Einsatz von Cloud-Diensten“ greift man tiefer in die Tasche. Für die Zusammenarbeit mit der zuständigen Ziviltechnikfirma plant man dafür mit Kosten von 49.800 Euro.
BKA hat viele Datenschutzrechtliche Fragen bei Messenger-Diensten
Im Bundeskanzleramt dürften in der aktuellen Legislaturperiode auch einige datenschutzrechtliche Fragen bei Messenger-Diensten aufgekommen sein. Seit 2020 zahlte man insgesamt bereits 103.980 Euro für „Fragen zur datenschutzrechtlichen Beurteilung der verstärkten Nutzung digitaler Angebote
(Messenger-Dienste)“ an eine Wirtschaftsrechtskanzlei sowie eine Unternehmensforschung OG. Für die Begleitung bei der Wiederherstellung von Dokumenten durch einen staatlich geprüften Ziviltechniker wurden zudem 49.038 Euro an die Informatik und Ziviltechnikfirma bezahlt.
Ob die datenschutzrechtlichen Fragen von Messenger-Diensten vor oder nach der Inseratenaffäre, in denen vor allem der unvorsichtige Umgang mit Whatsapp eine große Rolle spielte, aufkamen, ist aus der Anfragebeantwortung allerdings nicht ersichtlich.
(bf)
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