Donnerstag, April 25, 2024

Wie in Österreich: Gerichtshof kippt deutsche Überwachung

Wie in Österreich:

Der europäische Gerichtshof hat die Überwachung deutscher Staatsbürger in Form der Vorratsdatenspeicherung als rechtswidrig eingestuft. In Österreich gab es 2019 ein ähnliches Urteil des Verfassungsgerichtshofs.

Luxemburg/Wien, 21. September 2022 | Der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Sitz in Luxemburg hat die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten in Deutschland aufgehoben. Die Luxemburger Richter erklärten die sogenannte Vorratsdatenspeicherung in einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung für nicht vereinbar mit europäischem Recht. Die in Deutschland bislang geltende Maßnahme ermöglichte es Sicherheitsbehörden wahllos Kommunikationsdaten von Bürgern auszuforschen.

Ampelkoalition erfreut

Der deutsche Justizminister Marco Buschmann begrüßte das EuGH-Urteil. „Ein guter Tag für die Bürgerrechte! Der EuGH hat in einem historischen Urteil bestätigt: Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ist rechtswidrig. Wir werden die anlasslose Vorratsdatenspeicherung nun zügig und endgültig aus dem Gesetz streichen“, schrieb der FDP-Politiker am Dienstag auf Twitter.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs sei „eine erneute herbe Klatsche“ für die Befürworter der anlasslosen Speicherung von Daten, denen es bis heute nicht gelungen sei, eine verfassungskonforme Regelung vorzulegen, hieß es von der Grünen-Bundestagsfraktion.

Eingriff ins Privatleben unzulässig

Die deutsche Regelung kann nach Ansicht der Richter sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben der Personen ermöglichen – etwa auf Gewohnheiten des täglichen Lebens oder das soziale Umfeld. Damit könne ein Profil dieser Personen erstellt werden. Dies sei ein Grundrechtseingriff, der eine gesonderte Rechtfertigung erfordere, so die Richter.

Der EuGH bleibt damit seiner Linie treu. Das höchste EU-Gericht hatte in den vergangenen Jahren immer wieder nationale Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung gekippt oder stark eingeschränkt.

Auch österreichische Überwachung illegal

Der österreichische Ex-Justizminister Wolfgang Brandstetter zeigte sich im Mai 2017 noch sehr angetan von der deutschen Datensammelwut. „Deutschland ist weitergegangen, was die Möglichkeiten der Überwachung im Terrorverdacht betrifft, etwa bei der Internetüberwachung“, wünschte sich Brandstetter eine ähnliche Regelung auch in Österreich.

Ein ähnliches Urteil hatte es Ende 2019 in Österreich gegeben. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) erklärte damals das von Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Ex-Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) erarbeitete Sicherheitspaket für rechtswidrig. Dieses hätte einen „gravierenden Eingriff“ in die Privatsphäre ermöglicht, urteilte der VfGH.

Datenschutz-NGO warnt

Seitens der Datenschutzorganisation „Epicenter Works“ ist die türkis-blaue Regierung noch in bester Erinnerung. „Einiges konnte verhindert werden, es wurde mit Quick-Freeze aber ein Nachfolger für die Vorratsdatenspeicherung eingeführt. Quick-Freeze bedeutet, dass ein Telekomanbieter im Anlassfall, auf Anordnung der Staatsanwaltschaft hin, Vorratsdaten bis zu einem Jahr speichern muss“, so Hannes Stummer von „Epicenter Works“ auf ZackZack-Anfrage.

Das 2021 beschlossene Antiterrorpaket der türkis-grünen Regierung brachte erneut eine Verschärfung der Internetüberwachung. Konkret durften „terroristische Straftäter“ nach der Entlassung aus der Haft online überwacht werden. Auch die elektronische Fußfessel darf eingesetzt werden. Dies sorgt für Kritik bei „Epicenter Works“. Die Organisation betrachtet die Fußfessel „als nicht gelindestes Mittel zur Überwachung einer Person. Bei dieser findet eine elektronische Überwachung ja durchgehend statt.“

(dp)

Titelbild: JOHN THYS / AFP / picturedesk.com

DanielPilz
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Taucht gern tiefer in komplexe Themengebiete ein. Lebt trotz Philosophiestudiums nicht im Elfenbeinturm und verpasst fast kein Fußballspiel.
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3 Kommentare

  1. Das wird die EU nicht daran hindern ihr Überwachungsnetz voranzutreiben. Allein schon mit dem Swift-Abkommen (sämtliche Finanztransferdaten aus dem Swift-System an die CIA zu melden) geben sie ihre Gesinnung preis, den Bürger als eine “potenzielle Bedrohung” zu sehen. Die Vorratsdatenspeicherung als rechtswidrig einzustufen ist richtig und wichtig, aber nur ein kleines Innehalten im großen Data-Mining. Anlassbezogen dazu ein wichtiges Volksbegehren ” FÜR UNEINGESCHRÄNKTE BARGELDZAHLUNG” gehen sie hin, solang sie noch Herr bzw. Frau der Lage sind….

    https://www.oesterreich.gv.at/themen/leben_in_oesterreich/buergerbeteiligung___direkte_demokratie/2/Seite.320475.html

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