Niederösterreich:
Ein ehemaliger Krankenpfleger und seine Komplizen sind wegen Impfbetrugs nicht rechtskräftig zu Haftstrafen verurteilt worden. Der Krankenpfleger war zusätzlich wegen Drogendelikten angeklagt.
St. Pölten, 22. September 2022 | Ein Prozess um Corona-Scheininjektionen im Landesimpfzentrum St. Pölten hat am Donnerstag mit bedingten Haftstrafen wegen Beweismittelfälschung für den Hauptangeklagten und zwei Vermittler geendet. Ein 58-Jähriger bekam, auch wegen Drogendelikten, zwei Jahre auf Bewährung. Ein 43- und ein 48-Jähriger erhielten drei respektive fünf Monate bedingt.
Mehreren Empfängern der Scheininjektionen wurde Diversion angeboten. Die Entscheidungen des Gerichts sind nicht rechtskräftig.
Impfungen vorgetäuscht
Der 58-jährige ehemalige Krankenpfleger soll Injektionen vorgetäuscht und damit gegen Geld mehreren Personen zu gefälschten Nachweisen verholfen haben. Insgesamt gab es 15 Angeklagte. Zehn der zwölf Personen, die Scheinimpfungen erhalten haben sollen, bekannten sich schuldig.
Sie erklärten sich mit Diversion im Ausmaß von 30 bis 50 Stunden an gemeinnützigen Leistungen beziehungsweise Geldbußen in Höhe von 1.200 bis 4.000 Euro einverstanden. Bei einer Jugendlichen soll das Verfahren für eine Probezeit von einem Jahr zurückgestellt werden. Die Staatsanwaltschaft gab jeweils keine Erklärung ab.
Das Verfahren gegen ein Paar, das laut Anklage ebenfalls nur zum Schein geimpft wurde und sich am Donnerstag nicht schuldig bekannte, wurde zur Einvernahme eines Zeugen ausgeschieden. Es gilt die Unschuldsvermutung.
(apa/red)
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