Streit um Datenlieferung:
Ein Aktenvermerk der WKStA zeigt einen Streit zwischen der Korruptionsermittlungsbehörde und dem Kanzleramt. Letzteres hat die verlangten Daten rund um Kurz-Umfragen immer noch nicht geliefert.
Wien, 23. September 2022 | Ein klärendes Gespräch dürfte es nicht gewesen sein, als sich Anfang September vier Vertreter der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) mit vier Vertretern des Bundeskanzleramts trafen, um über jene Datenlieferung zu diskutieren, die das ÖVP-geführte Amt partout nicht an die Ermittler herausgeben will. Das geht aus einem Aktenvermerk der WKStA hervor, der ZackZack vorliegt und über den “Der Standard” zuerst berichtete.
Kanzleramt will gelöschte Emails nicht herausgeben
Es geht um Daten wie etwa E-Mails von Mitarbeitern des Bundeskanzleramtes, die die WKStA schon im August verlangt hatte, um mehr Licht in die Affäre rund um das “Beinschab-Tool” und mutmaßlich frisierte Umfragen im Zusammenhang mit dem Aufstieg von Ex-ÖVP-Kanzler Sebastian Kurz zu bringen.
Dass es die E-Mails herausgeben soll, findet das Kanzleramt völlig übertrieben und legt sich quer. So liest es sich zumindest im Aktenvermerk. “Zu unkonkret” ist die Anordnung zur Herausgabe der Daten etwa für Kanzleramts-Generalsekretär Bernd Brünner, wie er gleich zu Beginn der Besprechung festhielt. Eine Sicherstellung sei “daher nicht zulässig.”
Kanzleramt: Anordnung zu unkonkret
Derselben Meinung ist bei dem Gespräch auch Wolfgang Peschorn, der Präsident der Finanzprokuratur “Wäre er noch lnnenminister, hätte er das BAK angewiesen, den Vollzug zu verweigern.” Gemeint ist hier das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung (BAK).
Peschorn meinte demnach, die Anordnung sei gar nicht an das Bundeskanzleramt, sondern an das BAK gerichtet. Er störte sich auch an angeblichen Grammatikfehlern in der Anordnung. Ihm sei außerdem nicht klar, um welche Mitarbeiter es darin eigentlich gehe.
Zuerst Zusammenarbeit zugesichert, jetzt Blockade
Die Anordnung sei konkret genug, widerspricht die WKStA, und “die Anordnung der Sicherstellung sei an das BAK gerichtet, weil diese sie zu vollziehen hat”, heißt es im Aktenvermerk. Darin sei aber klar von “Mitarbeiterlnnen des BKA”, die Rede, “die in den im Spruch genannten Bereich des BKA zuständig waren”.
Die WKStA ärgert sich besonders, da mit dem Kanzleramt bereits im August eine Lösung besprochen und gemeinsam erarbeitet worden sei, wie man die relevanten Daten herausfiltern könne. Das Kanzleramt habe dabei zugesagt, zu identifizieren, welche Mitarbeiter relevant seien, weil sie etwa mit Umfragen zu tun hatten.
Damals hätten Peschorn beziehungsweise die Finanzprokuratur nicht gesagt, dass die Anordnung zur Herausgabe der Daten nicht zulässig sei. Dass dies nun behauptet werde, sei nicht nachvollziehbar, so die WKStA. Auch ob bereits etwas vom Kanzleramt getan wurde, um die relevanten Mitarbeiter zu identifizieren, ist der WKStA nicht bekannt.
Peschorn meinte laut Aktenvermerk, er sei “nur Berater, nicht der Entscheider” und generell “dass er für die Aufgabenerfüllung der WKStA nicht zuständig” sei. Die rechtlichen Streitereien im Gespräch der Vertreter führten schließlich zu nichts.
(sm)
Titelbild: ZackZack/ Christopher Glanzl