Donnerstag, März 28, 2024

Waldhäusl und Mitangeklagte in NÖ freigesprochen

Mit Freisprüchen für den niederösterreichischen FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl und eine ehemalige Landesbedienstete ist am Freitag eine im Februar gestartete Schöffenverhandlung in St. Pölten zu Ende gegangen.

St. Pölten, 24. September 2022 | Der Vorwurf des Amtsmissbrauchs drehte sich um die Verlegung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in die Asylunterkunft Drasenhofen (Bezirk Mistelbach) 2018. Die Urteile sind nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab.

Das Quartier an der Grenze zu Tschechien war 2018 laut Waldhäusl für “notorische Unruhestifter” eingerichtet worden. Auf Wunsch des Landesrats wurde ein Zaun mit Stacheldraht aufgestellt. Laut Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wurden mit der Verlegung in die Unterkunft zumindest 14 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge einer ihre Persönlichkeit destabilisierenden Maßnahme unterworfen.

Der Schöffensenat hatte laut Richterin Silvia Pöchacker rechtlich zu beurteilen, ob mit der Unterkunft ein geeignetes Quartier im Sinne des Grundversorgungsgesetzes vorlag. Das Kindeswohl stehe dabei an erster Stelle. “Wir sind zum Schluss gekommen, dass die Unterkunft nicht per se ungeeignet war”, begründete Pöchacker das Urteil. Die Jugendlichen seien nicht eingesperrt gewesen.

“Unnötig und entbehrlich”

“Ein Bauzaun in Betonschuhen mit einer Reihe Stacheldraht darüber stellt per se keine die Persönlichkeit destabilisierende Maßnahme dar”, meinte die Richterin. Nichtsdestotrotz sei der Stacheldraht “unnötig und entbehrlich” sowie “ein unüberlegter politischer Wunsch” gewesen. “Nur weil etwas falsch ist, bedeutet das nicht, dass es strafbar ist”, hielt die Richterin aber fest. Die 55-jährige Zweitangeklagte wurde außerdem von den Vorwürfen der Beweismittelfälschung und der Verleumdung freigesprochen.

Nach dem Freispruch betonte Waldhäusl: “Ich habe mir nichts anderes erwartet, mir ging es stets ausschließlich um die Sicherheit für alle Beteiligten.” Und weiter: “Man weiß, dass man Recht gehabt hat.” Er würde “heute, wenn es nötig wäre, genauso wie damals handeln”. An seinem Kurs hält er fest: Sicherheit für Bewohner und Betreuer in Unterkünften sowie für die Bevölkerung “werden auch in Zukunft eine Rolle spielen”. “Die Wolken haben sich verzogen, jetzt heißt es wieder hinaus aufs Feld und weiterarbeiten”, teilte der Landesrat mit. Zu Prozessbeginn erklärte er, er sei “gelernter Bauer aus dem Waldviertel” und kein Jurist. Er habe sich auf die Fachabteilung und deren Rechtsansicht verlassen.

FPÖ sieht Gerechtigkeit, NEOS wollen Rücktritt

An neun Prozesstagen wurden die Geschehnisse rund um das umstrittene Quartier im nördlichen Weinviertel aufgerollt. Die beiden Angeklagten bekannten sich nicht schuldig. Eröffnet wurde die Einrichtung am 26. November 2018. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft bezeichnete die Unterkunft nach einem Lokalaugenschein vier Tage später als nicht geeignet. Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) veranlasste daraufhin die Verlegung der Flüchtlinge an einen anderen Standort, das Quartier in Drasenhofen wurde geschlossen. Mikl-Leitner wurde im Juni als Zeugin befragt. Im weiteren Prozessverlauf kamen auch betroffene Flüchtlinge zu Wort. Diese fühlten sich laut ihrer Aussage wie in einem “Gefängnis”.

Der niederösterreichische FPÖ-Landespartei- und Klubobmann Udo Landbauer sah im Freispruch einen “Sieg der Gerechtigkeit”. NEOS-Landessprecherin Indra Collini hält Waldhäusl trotz des Freispruchs im Fall Drasenhofen für rücktrittsreif, teilte sie mit Verweis auf Ermittlungen in der Causa “Asyl-Triage” mit.

(bf/apa)

Titelbild: BENEDIKT LOEBELL / APA / picturedesk.com

Benedikt Faast
Benedikt Faast
Redakteur für Innenpolitik. Verfolgt so gut wie jedes Interview in der österreichischen Politlandschaft.
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6 Kommentare

  1. Anklage -Urteil.
    Anklage auf AMTSMISSBRAUCH – Freispruch. Aller weiteren im Rahmen seiner “Amtshandlungen” vollzogenen humanitären Sauereien wurde er NICHT angeklagt, daher konnte diesbzgl kein Urteil gefällt werden. Die entscheidende Frage ist immer: Wessen wurde jmd angeklagt.

  2. Ein widerliche Mensch mit einer für mich höchst zweifelhaften Einstellung. Hätte ihm eine saftige Verurteilung gegönnt. Solche Leute machen immer weiter wenn man ihnen nicht auf die Finger klopft. Besonders fatal wenn es sich dabei noch dazu um einen Verantwortungsträger handelt. Das Gericht scheint allerdings nicht der Meinung gewesen zu sein, dass man an solche höhere Ansprüche zu stellen habe….auch eine sehr fragwürdige Einstellung.

  3. Man sollte hinterfragen wie die Zwei zu so einer, ihnen gewogenen, Richterin kamen. Hat MiLei dafür gesorgt? Aus naheliegenden Gründen kann man nämlich den Eindruck gewinnen dass es keine von den zwei Damen so hat mit Jungs aus Afghanistan. Schutzbedürftig hin oder her

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