Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) legt nach Freisprüchen im St. Pöltner Prozess um Amtsmissbrauch gegen den niederösterreichischen FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl und eine frühere Landesbedienstete Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil ein.
St.Pölten/Wien, 27. September 2022 | Das teilte Sprecherin Elisabeth Täubl am Dienstag auf Anfrage mit. Damit ist das Urteil von Freitag nicht rechtskräftig, nun ist der Oberste Gerichtshof am Zug, wie auch der ORF NÖ berichtete.
Waldhäusl-Anwalt wenig überrascht
Die WKStA hatte dem Freiheitlichen und der ehemaligen Landesbediensteten Amtsmissbrauch in Zusammenhang mit der Verlegung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in die mit Stacheldraht begrenzte Asylunterkunft Drasenhofen (Bezirk Mistelbach) im November 2018 vorgeworfen, weil das Quartier laut Anklage ungeeignet war. Die Jugendlichen seien “einer ihre Persönlichkeit destabilisierenden Maßnahme unterworfen worden”. Dem Urteil des Schöffensenats zufolge war die Unterkunft dagegen “nicht per se ungeeignet”.
Die Anklagebehörde hatte nach den Freisprüchen am Freitag keine Erklärung abgegeben, nun wurden Rechtsmittel angekündigt. Waldhäusls Anwalt Manfred Ainedter zeigte sich laut ORF NÖ von der Nichtigkeitsbeschwerde “wenig überrascht”. Er habe “fast damit gerechnet”, sehe dem weiteren Verlauf des Falles aber “mit Ruhe und Gelassenheit” entgegen.
(apa/bf)
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