Dienstag, April 23, 2024

»Ich bin ja nicht im Vollrausch gefährlich gefahren« – Saftige Strafe für Lehrer wegen Joint am Vorabend

»Ich bin ja nicht im Vollrausch gefährlich gefahren«

Weil er 24 Stunden zuvor Marihuana geraucht hat, wurde einem Wiener der Führerschein abgenommen und eine Strafe von fast 2.000 Euro gegen ihn verhängt. Sein Fall ging bereits bis vor Gericht.

 

Wien, 28. September 2022 | Das Glas Bier oder Wein zum Feierabend ist bei den Österreichern ein beliebtes Mittel, um nach der Arbeit ein wenig zu entspannen. Beim Wiener Lehrer Emanuel D. ist es hin und wieder mal Cannabis, das ihm nach einem anstrengenden Tag in der Schule beim Einschlafen hilft. Doch der Joint am Abend des 23. März sollte dem 35-Jährigen zum Verhängnis werden.

„Die haben mich gezielt ausgesucht“

Der nächste Tag verlief zunächst unspektakulär. Nach der Arbeit besuchte D. mit seiner Tochter einen Spielplatz, am späteren Nachmittag fuhr der Liesinger für ein paar Besorgungen noch ins Gartencenter und in den Supermarkt nach Brunn am Gebirge südlich der Wiener Stadtgrenze. Am Weg nach Hause traf D. dann die verhängnisvolle Entscheidung, noch bei einem Hanf-Fachgeschäft vorbeizuschauen.

Denn als er dieses nach fünf Minuten wieder verließ, sah er von Weitem schon ein Polizeiauto gegenüber vom Parkplatz anrollen. Die Beamten warteten ab, fuhren ihm ein paar Hundert Meter hinterher, um ihn dann ein paar Straßen weiter mit Blaulicht anzuhalten. „Die haben mich gezielt ausgesucht“, ist D. heute im Gespräch mit ZackZack überzeugt.

Verkehrskontrolle eskaliert

„Nehmen Sie Drogen?“ – es dauerte nicht lange bis die Polizisten nach der üblichen Kontrolle von Führerschein, Zulassung, Pannendreieck und einem (negativen) Alkohol-Test die Frage stellten, auf die D. bereits gewartet hatte. Falsch gemacht hatte der Familienvater bis zu diesem Zeitpunkt nichts. Aber als einer der Beamten begann, mit einer Taschenlampe auf seine Pupillen zu leuchten, eskalierten die Geschehnisse.

D. wurde aufgefordert, gleich an Ort und Stelle eine Urinprobe abzugeben, weil ansonsten der „Führerschein sofort weg“ gewesen wäre, zitiert der Lehrer die Beamten gegenüber ZackZack. Er beugte sich dem Druck der Beamten und urinierte noch am Gehsteig in einen Becher. Würde ein Führerscheinentzug den Alltag des Familienvaters laut eigenen Angaben doch erheblich erschweren.

Durch den vorabendlichen Konsum konnten die Beamten in der Urinprobe umgehend THC nachweisen, woraufhin D. sich in den Streifenwagen setzen musste und zur nächsten Polizeiinspektion nach Perchtoldsdorf gebracht wurde, damit dort ein Amtsarzt hinzugezogen werden konnte. Das alles zum Ärger von D., laut dem die Beamten „keinen vernünftigen Verdachtsgrund“ gehabt hätten, ihn überhaupt auf Drogen zu kontrollieren.

Lehrer unterstellt Beamten rechtswidriges Handeln

 „Der Aufenthalt in oder in der Nähe eines Growshops ist kein Verdachtsgrund, der darauf schließen lässt, dass ich verkehrsuntauglich gewesen bin“, so D., der der Polizei zudem rechtswidriges Handeln unterstellt. Die Polizisten hätten ihn nämlich nicht über einen genauen Verdachtsgrund informiert, außerdem sei die von den Beamten durchgeführte Urinprobe vor Ort nicht vom Gesetz gedeckt.

Rechtlich ist es jedenfalls so, dass jeder, der von der Polizei der Beeinträchtigung verdächtigt wird, einen Urintest verweigern kann. Gemäß StVO hätte er nach erster Verweigerung des Urintests in weiterer Folge zu einem Arzt gebracht werden müssen, der infolge wiederum einen Bluttest anfordern kann.

Ausnahme: Bei Vermutung einer Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit von Lenkern sind ermächtigte Ärzte oder besonders geschulte und von der Behörde dazu ermächtigte Polizisten berechtigt, mit Speichelvortestgeräten oder -streifen den Speichel dieser Personen auf Suchtgiftspuren zu überprüfen.

Blut-Labor kann Beeinträchtigung „nicht ausschließen“

Seinen Führerschein wurde D. schlussendlich doch los. Nachdem der Amtsarzt auf der Station durch die üblichen Turnübungen (Finger zur Nase, auf einem Bein stehen, etc.) zunächst keine eindeutige Verkehrsuntauglichkeit feststellen konnte, einigte man sich darauf, dem Lehrer Blut abzunehmen.

Erst nach eineinhalb Stunden wurde D. ohne Führerschein entlassen, eine Prozedur, bei der ihm einiges durch den Kopf ging: „Ich musste an all die publik gewordenen Fälle denken, wo die Polizei durch zögerliches Handeln versagt hatte, während sie bei mir eine geschlagene Stunde lang versuchten, mich wegen Kiffens dran zu kriegen”, erklärt er gegenüber ZackZack.

Der Führerscheinentzug für einen Monat war Gewissheit, nachdem der Blutbefund einen THC-Wert von 0,57 Nanogramm pro Milliliter feststellte. Zum Vergleich: In mehreren EU-Ländern wie Deutschland (bis zu 1 Nanogramm) oder den Niederlanden (bis zu 6 Nanogramm) ist das Fahren unter solchen Werten bereits erlaubt.

Das Labor schließt daraus: „Bei der im Blut nachgewiesenen niedrigen THC-Konzentration ist aus toxikologischer Sicht das Vorliegen einer Straßenverkehrs-relevanten Beeinträchtigung nicht regelhaft zu erwarten, aber auch nicht auszuschließen, wobei dies unter anderem vom individuellen Ausmaß an Substanztoleranz mitbestimmt ist. “

Faksimile:  Das Gutachten zum Blutbefund im Wortlaut. Der Stoff “11-OH-THC” konnte bei D. nicht nachgewiesen werden, was darauf hindeutet, dass der letzte Konsum mindestens mehr als sechs Stunden zurückgelegen haben muss.

800 Euro Strafe, Kosten für Laborbefund, Amtsarzt und Verkehrscoaching

Der Entzug seines „Deckels“ brachte aber auch weitere Konsequenzen für D. Neben der 800 Euro-Strafe wegen Suchtgifts am Steuer muss der Wiener den hinzugezogenen Amtsarzt (229,20 €) und das Labor für den Blutbefund (792 €) selbst zahlen.

Hinzu kommen Kosten für Verkehrscoaching, ein amtsärztliches Gutachten und Beibringung einer verkehrspsychologischen Stellungnahme und einer fachärztlich psychiatrischen Stellungnahme. Eine Strafe, die D. nicht auf sich sitzen lassen möchte, weswegen er Beschwerde einreichte.

Faksimile: Die Strafe wird dadurch begründet, dass “durch die klinische Untersuchung im Zusammenhang mit der Blutabnahme eindeutig eine Fahruntüchtigkeit zu Tatzeitpunkt vorgelegen hat.”

“Werde Strafe wohl zahlen müssen”

Dadurch, dass es in Österreich keinen Grenzwert für THC im Straßenverkehr gibt, wird es für den Lehrer schwer, die Strafe anzufechten. Sollte, wie im Falle D.s, im Zusammenhang mit dem Blutbefund, der einen – wenn auch geringen – THC-Nachweis zeigt, eine Beeinträchtigung durch einen Amtsarzt festgestellt werden, gibt es meistens nur geringe Chancen für die Beschuldigten. So könne man einen Amtsarzt nur selten vom Gegenteil seiner Untersuchungen überzeugen.

Vertreten durch seinen Anwalt, wehrt sich D. nun gegen die Strafe. Wie der Beschwerde zu entnehmen ist, wird argumentiert, dass durch den bei D. festgestellten THC-Wert von 0,57 Nanogramm eine Beeinträchtigung durch Suchtgift “pharmakologisch auszuschließen ist”.

Denn wie der Leiter des Labors, das den Blutbefund für D. erstellt hat, auf Nachfrage Feigls angibt, sei THC-Konzentration im Blut unter 1 Nanogramm “aus toxikologischer Sicht keine ausreichende Basis dafür, um mit überwiegender Wahrscheinlichkeit das Vorliegen einer THC-bedingt Straßenverkehrs-relevanten Beeinträchtigung zu begründen”. Auch auf einen Präzedenzfall aus dem Jahr 2019, bei dem ein ähnliches Verfahren eingestellt wurde, wird in der Beschwerde verwiesen.

Eine Verhandlung am Landesverwaltungsgericht in Wiener Neustadt am 31. August sollte infolge Klarheit über die Frage, ob D. zum Zeitpunkt der Verkehrskontrolle beeinträchtigt gewesen ist oder nicht, bringen. Auf ein Ergebnis wartet D. noch.

Auch wenn die geladenen Polizisten, die ihn damals aufgehalten haben, vor dem Richter angaben, ihn aufgrund einer Routinekontrolle (und übrigens nicht bewusst vor dem Grow-Shop) aufgehalten zu haben, und nicht wegen auffälligen Fahrverhaltens, zeigt sich D. im Gespräch mit ZackZack weniger optimistisch: “Nachdem es keine Grenzwerte gibt, muss ich damit rechnen, diese 2.000 Euro Strafe zahlen zu müssen.”

D. selbst ist jedenfalls davon überzeugt, nichts Schlimmes getan zu haben. “Ich bin ja nicht im Vollrausch gefährlich gefahren. Auch wenn ich gelegentlich einen Joint geraucht habe, habe ich immer darauf geachtet, es nicht vor dem Autofahren zu tun und nüchtern zu bleiben.”

Diskussion um THC-Grenzwert

Der Fall von Emanuel D. ist ein Beispiel für jene Fälle, die das Verkehrsministerium mit dem Vorschlag zur Einführung eines THC-Grenzwerts im Straßenverkehr zu verhindern versuchte. Ähnlich zum 0,5 Promille-Wert beim Alkohol könne man so auch für klare Verhältnisse bei Cannabis sorgen und auch die Justiz und die Polizei in Sachen Bürokratie entlasten.

Doch nur ein Tag, nachdem das Vorhaben des grünen Gewessler-Ministeriums publik wurde, erteilte das Innenministerium unter Minister Gerhard Karner (ÖVP) dem THC-Grenzwert eine Absage. “Der Konsum von Cannabis ist illegal, also kann das Fahren mit Cannabis nicht legalisiert werden”, teilte er via Stellungnahme mit. Da der Vorschlag damit keine Zustimmung des Koalitionspartners erhielt, soll dieser nicht weiterverfolgt werden.

In einer Umfrage, die das Meinungsforschungsinstitut Unique Research für das Nachrichtenmagazin “profil” durchgeführt hat, sprechen sich 49 Prozent der Österreicher für einen Grenzwert nach Vorbild der Alkohol-Promillegrenze aus.

(mst)

Titelbild: GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com

Markus Steurer
Markus Steurer
Hat eine Leidenschaft für Reportagen. Mit der Kamera ist er meistens dort, wo die spannendsten Geschichten geschrieben werden – draußen bei den Menschen.
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83 Kommentare

  1. Wenn es bei Hasch 0,0 gibt – so soll es auch beim Alk so sein. Wird aber nicht kommen, da sonst die Winzer und Weinbauern schreien würden; und natürlich auch die Politschei, denn die kommen auch nicht ohne aus.

  2. Die infantile Diskussion, was denn nun weniger problematisch sei, Alk oder Cannabis, können wir die 16-Jährigen führen lassen, oder?

    Bin gegen einen Grenzwert. Bitte strafen, sobald positiv getestet. Wir brauchen jetzt weniger Probleme, und nicht noch eins mehr!

    • Nein. Die Verkehrstauglichkeit kann ja wohl das einzige Kriterium sein. Wenn Sie eine Messung vornehmen ohne ein Beirteilungskriterium (Grenzwert) zu haben machen sie mit dem Messergebnis genau was?

  3. alkohol und psychopharmaka für die övp ja, cannabis für andere nein.
    die vp sollte einmal vor den heurigen kontrollieren.

  4. Endlich den Nerv getroffen mit diesem Artikel. Familienvater und Lehrer kifft. Aber was empört ZackZack und die Leser dabei? Das Vorgehen der Polizei.
    Sie finden tatsächlich nichts dabei, ihre Kinder oder Enkelkinder einem kiffenden Lehrer anzuvertrauen?

  5. Da haben die “Freunde und Helfer” jmd gezielt beobachtet und gefilzt. Diesen Enthusiasmus wünsche ich mit vor den einschlägigen “Etablissements! Man könnte viele Zuhälter dingfest machen, die Menschenhandel der übelsten Sorte via Abnahme des Reisepasses, brutalen Gefügigmachens und Sklavenhaltung betreiben. Hier passt niemand die gut betuchten Kunden ab, um sie als Beitragstäter gleich miteinzusperren.

  6. Dagegen klagen, das halte ich für wichtig. Auch med. Gründe für einen Konsum haben schon zu Freisprüchen geführt wenn einer mit der Substanz erwischt wurde. Den Gerichten scheint das Thema eher lästig zu sein, weil sie eh genug anderes zu tun haben. Leute die für den Eigengebrauch anbauen oder mit geringen Mengen erwischt werden oder gar lt. Laborbefund fahrtüchtig sind und trotzdem vor Gericht landen ….. niemand außer den politisch rechten Law and Order Parteiapparatschiks liegt was an deren Verfolgung.

      • Normalerweise drücke ich eher nicht auf dieses ominöse plus, in dem Fall könnte ich es nicht oft genug tun.

        • Polizisten sind wie Politiker, der aller letzte Dreck. Verzeihen sie meine Ausdrucksweise. Als jemand der des öfteren mit diesen “Menschen” zu tun hat, kann ich ihnen sagen, die sind alle gleich. Das denunzieren und verraten liegt ihenen im blut, mich wundert nur, dass nicht Gestapo auf den Einsatzfahrzeugen steht.

          • Kenne auch einige von denen…vom Bayrischen Ehrgeizling auf Kifferjagd bis zum gemütlichen OÖ “Dorfpolizisten”. Zum Glück schaue ich so derartig nett und harmlos aus, dass ich so gut wie nie von denen belästigt werde, ganz im Gegenteil, zu mir sind sie immer ausgesprochen nett und hilfsbereit….😉 (vorausgesetzt es gelingt mir mein Temperament zu zügeln…) einer wollte sogar mal wissen, ob und wo ich tätowiert sei….habs ihm aber nicht gezeigt….. tja ich hatte auch schon Erlebnisse mit denen die irgendwie traumatisierend waren….ich meine wenn dich einer beim Zoll plötzlich einkassiert und in ein Kammerl schleppt ohne dir zu sagen, was er eigentlich von dir will nur weil der meint du würdest kiffen weil du ein langes buntes Kleid trägst….und wenn du dich darüber beschwerst wird dir mit noch schlimmerem gedroht…dann ist das ein Witz und ziemlich krank. Und ja, unter denen gibts jede Menge kranker Charaktere.

          • Nun, da habe ich weniger Glück. Aufgrund meiner Statur ist man geneigt mich einem gewissen Klientel zuzuordnen. Man ist stets überrascht wenn dann ans Licht kommt, welchen Grad der Bildung ich erwerben durfte und vorallem das meine Optik nicht unbedingt darauf schließen ließe. Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten, ich kleide mich dementsprechend, denn in Österreich zählt das äußere Erscheinungsbild mehr als alles andere oder ich werde auch in Zukunft, angeregte Diskussionen mit den Damen und Herren der Exekutive führen dürfen.

          • Das Problem kenne ich, habe jahrelang meine Begleitung regelmäßig bei der Einreise aus dem Ausland “kostümiert”. Diese elenden Schikanen, Leibesvisitationen und ewigen Verzögerungen auf Bahnhöfen und Flughäfen waren mir irgendwann zu dumm…ich weiß nicht was die Polizisten beigebracht bekommen, scheint jedenfalls ein sehr stereotypes Menschenbild zu sein…..

          • Jaja, das Äußere ist in Österreich enorm wichtig 🙈
            Nach 20 Jahren im Ausland durfte ich das auch erfahren.
            Inzwischen finde ich es wenn es mich betrifft lustig, ich kann mich wehren und mich über Blödheit amüsieren.
            Ich finde allerdings die Gesamtsituation abscheulich und erbärmlich.

          • Ja das erste was du hier über einen Menschen erfährst ist wie er aussieht alles andere ist nachrangig.

          • freundin v mir wurde in den 70ern an der deutsch holländischen grenze überprüft, weil sie der g ensslin ähnlich sah.

          • Einem Freund von mir wurde an der deutsch/österr. Grenze das Auto auseinandergenommen und er wurde wochenlang observiert….sein einziges Verbrechen war eine schlichte Namensgleichheit im einem aus der Gegend der als Kiffer bekannt war……

        • Will jetzt nicht mutmaßen was für ein Menschenbild Sie haben…
          Aber ja, es ist ein strukturelles Problem. Nicht so sehr der Gesetze als der funktionierenden Kontrollinstanzen. Die besondere Macht, die mit dem Amt einhergeht bedingt eben auch eine besondere Verantwortung.

      • Aber dann jammerns wieder recht dass die Polizei so schlecht angeschrieben ist bei einem Großteil der Bevölkerung. Aber so sinds die Low and order Fans und Rechtsausleger. Fest austeilen und wenn was gegen sie geht sind’s die armen Verfolgten. HC Strache würd sagen, die neuen Juden.

          • Nö nö, versuchen Sie das gelesene zu verstehen. Nicht nur die Meinung von Hr. Lehmann sondern den ganzen Diskurs.

          • Tut mir leid, aber der ganze Diskurs mit Ihnen und baer ist mir zu blöd. Rauchts Euch ein und werdets glücklich damit.

          • Ich rauche nicht. Warum gehen sie eigentlich davon aus, das ich Cannabis konsumiere? Nur weil ich nicht will, das Leute unnötig kriminalisiert werden und ihr Leben damit ruiniert? Ich steh halt nicht auf beinhart und Law and Order, was jetzt nicht heißt, das sich jeder aufführen darf wie es ihm beliebt…Solidarität und Mitmenschlichkeit fordere ich sehr wohl aber da hackt es bei Leuten wie ihnen traditionell…..

          • Wen meines denn? Sich selber? Nur zu! Aber was ist nach ihrer Auffassung dann der HC Strache der vor ein paar Jahren doch tatsächlich rausgekotzt hat dass er die mediale Kritik an ihm und seinen Mitstreitern mit der Judenverfolgung verglich?

  7. Nein, kein “Grenzwert” für den Konsum einer Droge, die in Österreich ohnehin nicht legal konsumiert werden darf!

    Was für eine bescheuerte Idee!

    Hamma zuwenig Unfalltote, oder wie?

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