Mittwoch, April 24, 2024

Justizministerium kontert Edtstadler – Ermittlungen »vergleichsweise schnell«

Ermittlungen »vergleichsweise schnell«

Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) monierte in der ORF-„Pressestunde“, dass Ermittlungsverfahren zu lange dauern würden. Das Justizministerium konterte nun: Ein Ermittlungsverfahren dauert in Österreich durchschnittlich nicht einmal vier Monate.

Wien, 05. Oktober 2022 | Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) hatte am Sonntag einmal mehr auf eine Stärkung der Beschuldigtenrechte und eine Beschränkung von Ermittlungsverfahren gepocht. “Das kann es nicht sein”, dass Ermittlungsverfahren sieben, 13 oder sogar 14 Jahre dauern, meinte sie in der ORF-“Pressestunde”. Edtstadler schwebt eine Beschränkung auf zwei bis drei Jahre, in schwierigen Fällen maximal vier Jahre vor.

Justizministerium: „Europäisches Spitzenfeld“

Das Justizministerium konterte nun via Aussendung der Ministerin: Demnach würden Verfahren in Österreich “vergleichsweise schnell” abgewickelt. So laufe ein Ermittlungsverfahren durchschnittlich 3,6 Monate. Mitsamt Hauptverhandlung kämen Strafverfahren an Bezirksgerichten auf sechs Monate, an Landesgerichten auf 4,2 Monate.

Das Justizressort unter der grünen Ministerin Alma Zadic sprach am Mittwoch hingegen von einer positiven Bilanz, die auch den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bezüglich überlanger Verfahrensdauer zu entnehmen sei. So sei Österreich 2018 und 2019 jeweils einmal, 2020 sowie 2021 gar nicht verurteilt worden. Damit liege man mit Ländern wie Frankreich und Deutschland gleichauf und im “europäischen Spitzenfeld”.

Gerade einmal 0,4 Prozent mit Überlänge

Dass es dennoch “einige wenige Verfahren” gebe, die länger dauern, begründete das Justizministerium mit komplexen Verfahren, wie etwa in den Bereichen Terrorismus, organisierte Kriminalität und Korruption. Die österreichische Rechtsordnung habe aber mit einer eigenen Regel Vorkehrung getroffen, dass auch in diesen Verfahren nicht “überlang” ermittelt wird. So regle der Paragraf 108a in der Strafprozessordnung, dass Ermittlungsverfahren, die länger als drei Jahre dauern, einem unabhängigen Gericht vorgelegt werden müssen, welches eine mögliche Einstellung prüft.

Seit der Einführung dieser Regelung im Jahr 2015 musste bei weniger als 0,4 Prozent der Ermittlungsverfahren ein Antrag auf Verlängerung des Verfahrens gestellt werden, hieß es aus dem Justizministerium.

(bf/apa)

Titelbild: HANS KLAUS TECHT / APA / picturedesk.com

Benedikt Faast
Benedikt Faast
Redakteur für Innenpolitik. Verfolgt so gut wie jedes Interview in der österreichischen Politlandschaft.
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29 Kommentare

  1. In der Justiz gibt es riesige Baustellen, das hat schon Mag. B. Prammer festgestellt als sie meinte, die Justiz funktioniere nicht mehr. Zadic will das bis 2030 in einem Arbeitskreis klären. Das sind 8 Jahre und da ist sie schon lange nicht mehr dabei oder verantwortlich. Klar ist auch, wenn man sich 8 Jahre zeit nimmt, dass einem dann die Verfahren in Österreich schnell vor kommen. Ich kenne da einige Fälle, die der Darstellung von Zadc klar widersprechen und eher auf Neid und Missgunst innerhalb der Richter hindeuten. Wenn gegen die “Compliance Richtlinien” verstoßen wird hat das auch überhaupt keine Auswirkungen, weil das vollkommen sanktionslos ist. Hört sich gut an ist aber vollkommen sinnlos, wenn ein Verstoß nicht wie in der Privatwirtschaft mit Kündigung oder Entlassung geahndet wird. Die Compliance Richtlinien gehören in Gesetz gegossen, nur dann halten sich die Richter daran.

  2. Dass sich diese Edtstadler für so einen geistigen Müll hergibt ist unglaublich. Da hat eine dieser Arschpartei einmal wirklich fachlich ein bisschen was drauf und sie überlagert es mit Populistenscheiß.

  3. Das Anpatzen der Justiz durch Edtstadler zeigt, in welchem Zustand diese Koalition ist.

    Eine Regierungkollegin anzuprangern – noch dazu mit schwachen oder falschen Argumenten – ist in einer Koalition eigentlich ein No Go.

    Ziemlich schwach, ihre Aktion, Frau Edtstadler.

  4. Wenn sie von der Kollgin mit einem aufgelegten Elfer konfrontiert wird, dann meldet sie sich in Kürze.
    Zu allem anderen schweigt sie beharrlich weiter…(Wie kann sie nur beispielsweise immer in den Medien eine solche Aussendung machen, als ob es den Immunitätserlass nicht mehr geben würde und wenn man dann nachfasst, dann war es schon wieder eine erneute Ente…)

    • A jo, meine Tochter hat mir einen Daumen hoch gegeben, weil ich die weltbeste Verfassungsrichterin innerhalb unserer privaten Familie bin.

  5. Tja, das Verfahren über die Unterhalts Pflicht gegenüber meiner Tochter dauerte 17 Jahre.
    Aber bei Alleinerziehenden kann man das ja machen…..
    Gerichtspflegerin war nie erreichbar, Nachrichten wurden nicht weitergeleitet und besagte Dame hat nie Kontakt mit uns aufgenommen.
    Es wurden gerichtliche Feststellungen gemacht über angebliche Weigerung meinerseits, nicht vor Gericht erscheinen zu wollen……

    • Solange Unterhalt zusteht, dauern die Verfahren, wenn mindestens eine mentalen Partei einen Schaden hat, weil sich die Höhe immer ändern kann. Ihre arme Tochter hat scheinbar keine Ausbildung genossen nach 17 J. …warum wohl?

  6. Edtstadler tritt unsere Gesetze mit Füssen. Es ist unglaublich, dass sie auf eine Beschränkung von Ermittlungsverfahren pocht. Wenn man sich anschaut warum manche Verfahren so lange dauern, braucht man sich doch nur ansehen was Leute wie Grasser und Elsner betrieben haben. Verschleiern und verschleppen und dann der Zug durch sämtliche Instanzen. Und solchen Leuten soll man noch mehr Beschuldigtenrechte einräumen? Ich bin dafür, dass man eher das Gegenteil tut. Leute die kein Geld haben wurden von einer beinharten Richterin Edtstadler schuldig gesprochen und das ohne Pardon und ohne einen findigen Promianwalt, Mitleid gabs da anscheinend keines..

  7. Laut Wikipedia ist die Aufgabe eines Verfassungsministers-sternchen-in “..die Aufsicht über die Wahrung der Verfassung und der verfassungsgemäßen Rechte der Bürger besitzt”.
    Wo war die Dame in den letzten 2 1/2 Jahren, in denen unsere Verfassung mit Füßen getreten wurde?
    Wo ist die Dame, wenn der jungweinliebhaber Kogler verfassungsfeindliche Äußerungen tätigt?
    Was genau sgat die Dame, wenn eine hysterische NEOS-Chefin und andere “Politiker” sich nichts lieber wünschen, als einen NATO-Beitritt, einen EU-Zentralstaat inklusive Teilnahme an einer EU-Armee?

    Zur Erinnerung: Bundesverfassungsgesetz vom 26. Oktober 1955 über die Neutralität Österreichs.
    Artikel I.
    (1) Zum Zwecke der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit nach außen und zum Zwecke der Unverletzlichkeit seines Gebietes erklärt Österreich aus freien Stücken seine immerwährende Neutralität. Österreich wird diese mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln aufrechterhalten und verteidigen.

  8. war doch klar, dass die wortmeldung der “Eisprinzessin” nur geschwafel war, die schwürkise famiglia versucht einfach nur ihre haut zu retten und mit allen mitteln die ermittlungen zu torpedieren

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