Mittwoch, April 24, 2024

Kontaktmann des Attentäters vor Gericht – Wien-Anschlag

Wien-Anschlag

Am Montag hat der Prozess gegen einen Mann begonnen, dem die Staatsanwaltschaft vorwirft, Teil des IS zu sein und dessen Propaganda verbreitet zu haben. In seiner Wohnung in St. Pölten soll auch der spätere Attentäter von Wien radikalen Predigten gelauscht haben.

Wien/St. Pölten, 05. Oktober 2022 | Am Mittwoch hat am Wiener Landesgericht unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen der Prozess gegen einen Kontaktmann des Attentäters von Wien begonnen. Der Attentäter hatte am Abend des 2. November 2020 in der Innenstadt vier Passanten getötet und 23 Menschen zum Teil schwer verletzt hatte, ehe er von der Polizei erschossen wurde. Dem 24-jährigen Angeklagte wirft die Staatsanwaltschaft die Verbrechen der terroristischen Vereinigung und der kriminellen Organisation vor. Er zeigte sich zu den Anklagepunkten nicht geständig.

Bisher keine Beteiligung nachgewiesen

Konkret legt die Anklage dem 24-Jährigen neben den Islamisten-Treffen das Übersetzen und den Vertrieb von Büchern eines Islamisten und das Verbreiten von IS-Propagandamaterial in einschlägigen Chat-Kanälen zur Last. Die Inhalte seien “direkt von IS-Medienstellen” gekommen, sagte die Staatsanwältin. Der Angeklagte habe als “Alphatier” in der Islamisten-Szene gegolten.

Der Mann war drei Wochen war nach dem Attentat in Wien festgenommen worden und sitzt seitdem in U-Haft. Der in St. Pölten geborene und dort aufgewachsene Angeklagte war laut Anklage seit 2017 mit dem Attentäter befreundet. Eine direkte Beteiligung am Anschlag und konkrete Mithilfe bei Vorbereitungshandlungen waren dem Mann im Ermittlungsverfahren bisher nicht nachzuweisen. Das Ermittlungsverfahren dazu sei noch offen, erklärte die Staatsanwältin in ihrem Eröffnungsplädoyer.

Staatsanwaltschaft sieht IS-Zugehörigkeit

Die Staatsanwältin bezeichnete den Angeklagten als Mitglied der radikalislamistischen Terror-Miliz “Islamischer Staat”. Der Verfassungsschutz war auf ihn aufmerksam geworden, als er 14 Jahre alt war. Die Schule, die er damals besuchte, meldete, er falle mit radikalislamistischen Tendenzen auf. Als 18-Jähriger gründete er die Bewegung “Ansar”, die laut Staatsanwaltschaft die Ideologie des IS vertrat. In Gebetsräumlichkeiten der Uni-Klinik St. Pölten gab er laut Anklage Religions- und Islamunterricht und hielt auch Prüfungen ab. 2017 wurde er deshalb angeklagt, aber im Zweifel freigesprochen.

In weiterer Folge lehrte der Mann in einer Moschee. Dem Imam waren die Inhalte aber zu radikal, so dass der Angeklagte im Sommer 2020 in St. Pölten eine Wohnung mietete, die Monate vor dem Terroranschlag in den Fokus der Staatsschützer geriet. Neben Arabisch-Kursen sollen in der Wohnung regelmäßig religiöse Vorträge mit salafistischen Inhalten ein interessiertes Publikum aus der Jihadisten-Szene gefunden haben.

Wohnung im Fokus der Ermittler

Auch der spätere Attentäter verkehrte in der Wohnung. Zuletzt wurde er Ende Oktober 2020 und damit wenige Tage vor dem Anschlag in der St. Pöltner Wohnung gesehen. Der Attentäter war laut Anklage einer von bis zu 20 Teilnehmern der so genannten Sonntags-Treffen. Zu diesen sei man persönlich eingeladen worden, es sei bei diesen Terminen “ausschließlich radikalislamistisches Gedankengut” gepredigt worden, präzisierte die Staatsanwältin.

Zu den Treffen in der St. Pöltner Wohnung sagte der Angeklagte, es habe nur sieben gegeben: “Der spätere Attentäter war vier Mal dabei.” Er habe nichts Radikales gepredigt: “Es ging darum, dass ich ihnen Arabisch beigebracht habe.”

Anwalt pocht auf Religionsfreiheit

Sein Mandant habe “vielleicht eine sehr konservative Einstellung”, aber selbst wenn dieser Salafist sei, sei das allein nicht strafbar, sagte der Verteidiger: “Wir haben schon noch Religionsfreiheit.” Der Akt enthalte neun Bände mit Tausenden von Seiten, es gebe nichts, was auf terroristische Straftaten hindeute. Dessen ungeachtet befinde sich der 24-Jährige “seit zwei Jahren in Isolationshaft. Seit zwei Monaten darf er in der Zelle das Fenster aufmachen”, meinte der Anwalt. Er sagte auch, es gebe keinen einzigen Zeugen, der bestätige, dass in der St. Pöltner Wohnung IS-Lehren gepredigt oder zum Jihad aufgerufen wurde. Einige Teilnehmer dieser Treffen seien bereits vor Gericht gestellt worden: “Bisher sind alle freigesprochen worden.”

Zu den inkriminierten Büchern meinte der Verteidiger, der 24-Jährige habe erst 2018 Arabisch zu lernen begonnen und könne daher nicht der Übersetzer ins Deutsche gewesen sein. Er habe lediglich Grammatik- und Rechtschreibfehler korrigiert.

(pma/apa)

Titelbild: ZackZack/ Christopher Glanzl

Pia Miller-Aichholz
Pia Miller-Aichholz
Hat sich daran gewöhnt, unangenehme Fragen zu stellen, und bemüht sich, es zumindest höflich zu tun. Diskutiert gerne – off- und online. Optimistische Realistin, Feministin und Fan der Redaktions-Naschlade. @PiaMillerAich
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1 Kommentar

  1. Diese Islamisten werden finanziell von genau denen unterstützt, von denen wir jetzt Öl und Gas erbetteln, wenn auch noch mit wenig Erfolg. Das sind jetzt die Märchenprinzen.

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