Donnerstag, April 25, 2024

Was Schmid für den Kronzeugen-Status jetzt noch tun muss

Sollte der ehemalige ÖBAG-Chef und Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, auch noch formell den Kronzeugenstatus im Casag-Verfahren beantragen, dürfte dieser noch längst nicht gesichert sein. Was er noch vor sich hat:

Wien, 18. Oktober 2022 |  Ein Kronzeuge ist nämlich eine Person, die eine Straftat begangen hat und freiwillig einen wesentlichen Beitrag zur Aufklärung leistet. Zuletzt hatte die Meinungsforscherin Sabine Beinschab in der ÖVP-Affäre den Kronzeugen-Status zugestanden bekommen.

“Freiwillig” und “reumütig”

Im Gegenzug kann die Staatsanwaltschaft bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen das Ermittlungsverfahren unter Vorbehalt späterer Verfolgung einstellen. Einen Anspruch darauf gibt es aber nicht. Die Kronzeugenregelung war in Österreich 2011 eingeführt worden, erst 2021 wurde sie um sieben Jahre verlängert. Den Kronzeugenstatus kann es bei Korruptions- und Wirtschaftskriminalität sowie bei Delikten mit Strafdrohung über fünf Jahre geben. Zentrales Kriterium ist die Freiwilligkeit.

In der Strafprozessordnung ist die Kronzeugenregelung in Paragraf 209a geregelt: Demnach hat ein Täter das Recht, die Anwendung der Regelung zu verlangen, wenn er “freiwillig an die Staatsanwaltschaft oder die Kriminalpolizei herantritt, ein reumütiges Geständnis über seinen Tatbeitrag ablegt und sein Wissen über neue Tatsachen oder Beweismittel offenbart, deren Kenntnis wesentlich dazu beiträgt, die umfassende Aufklärung (….) über seinen eigenen Tatbeitrag hinaus zu fördern (…)”. Außerdem hätte die Person noch nicht als Beschuldigter vernommen und noch keine Zwangsmaßnahmen gegen sie ausgeübt worden sein dürfen.

Beinschab offenbarte völlig neue Tatsachen

In Beinschabs Fall wurde der Kronzeugenstatus dennoch gewährt – obwohl die Freiwilligkeit ihres Geständnisses durch ihre Festnahme eingeschränkt war. Möglich ist dies, wenn etwa im Rahmen einer Vernehmung völlig neue Tatsachen oder Beweismittel offenbart werden. Ob dies in der Causa Schmid auch der Fall ist, ist der Öffentlichkeit unbekannt. Gesichert ist nach einer entsprechenden Mitteilung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft lediglich, dass dieser im April den Wunsch geäußert hat, Kronzeuge zu werden. Einen entsprechenden Antrag gibt es laut der Behörde aber nicht.

(bf/apa)

Titelbild: HELMUT FOHRINGER / APA / picturedesk.com

Benedikt Faast
Benedikt Faast
Redakteur für Innenpolitik. Verfolgt so gut wie jedes Interview in der österreichischen Politlandschaft.
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12 Kommentare

  1. Ich kann es kaum fassen: Man will den Schmid davon kommen lassen. Wer sich das wohl ausgedacht hat ? Ich hab da Vermutungen, die schreib ich hier nicht, sonst wird gelöscht.

    • Was ist denn der Herrn Schmid den gegen dem System, welches hier nun endlich sichtbar wird und damit zu Fall kommt. Man könnte fast sagen, “gesegnet” sind die Herrn Schmid, wenn man mehr religiös wäre? Danke, dass es sie überhaupt gegeben hat?

  2. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Herrn Schmid nicht noch zahlreiche weitere Kriminalfälle jederzeit aufdecken kann – deshalb glaube ich auch, dass er diesen Kronzeugenstatus nicht nur kriegen wird, sondern sich diesen auch redlich verdienen wird…

    • Zitat Profil:
      “Mag. Sobotka intervenierte bei mir – meiner Erinnerung nach in der Zeit als Spindelegger noch Minister war oder Schelling in der Anfangsphase – dahingehend, dass er mir mitteilte, dass es betreffend das Alois-Mock-Institut oder die Alois-Mock-Stiftung (das weiß ich nicht mehr genau) sowie die Erwin-Pröll-Stiftung Steuerprüfungen gäbe, und dass das nicht sein könne. Es sei zu erledigen. Ich habe diese Information im BMF entweder an Kabinettsmitarbeiter oder an Sektionschefs weitergegeben. Es ist dann im Sinne von Mag. Sobotka erledigt worden.”

  3. Schmid wird jetzt mal abwarten, wie die WKStA die Sache bewertet und danach seine Entscheidung offiziell bekanntgeben. War bei Beinaschab genauso. Wochenlanges Rätseln, WKStA verneint den Status, danach “überraschend” Regelung. Da Schmid bereits aus Sicherheitsgründen Ö den Rücken gekehrt hat, es bis dato einen Verschlussakt gab, der nun zugänglich ist, er seine Kooperation in 15 ganztägigen Aussagen untermauert hat und so ziemlich als Einziger die 300.000 Chats mit Hintergrundinformationen versehen kann, sehe ich die Kronzeugenregelung auf dem Weg.

  4. Wenn ich was zu sagen hätte, dann gäbe ich ihm den Hauptangeklagten-Status. Wobei natürlich die Unschuldsvermutung gilt.

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