Dienstag, Dezember 10, 2024

Hessenthaler zieht vor Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Nachdem seine Nichtigkeitsbeschwerde vom Obersten Gerichtshof zurückgewiesen wurde, zieht Ibiza-Regisseur Julian Hessenthaler nun vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Wien, 22. Oktober 2022 | Nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) die Nichtigkeitsbeschwerde Julian Hessenthalers gegen das Urteil des Landesgericht St. Pölten abgewiesen hat, zieht er nun vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Das gab sein Anwalt Oliver Scherbaum bekannt. Er betonte, dass die Abweisung des OGH nicht bestätige, dass sich Ibiza-Videoregisseur Hessenthaler strafbar verhalten habe.

„Die Zurückweisung ist vielmehr Folge der österreichischen Strafprozessordnung“, schrieb Scherbaum. Denn ein erstinstanzliches Urteil eines Schöffengerichts sei unbekämpfbar, „weil das Rechtsmittelgericht die Beweiswürdigung des Erstgerichts (…) nicht mehr überprüfen geschweige denn umstoßen kann“.

Hessenthaler war im März von einem Schöffengericht zu dreieinhalb Jahren Haft wegen Kokainhandels und wegen Annahme, Weitergabe oder Besitzes falscher oder gefälschter besonders geschützter Urkunden und Urkundenfälschung verurteilt worden (ZackZack berichtete).

Frage nach fairem Verfahren

Julian Hessenthaler sehe sich in seiner Befürchtung bestätigt, „dass es in unserem Land möglich ist, Aufdecker korruptionsgeneigten Verhaltens durch unwahre Vorwürfe aus dem Verkehr zu ziehen“, schrieb Scherbaum.

Er werde nun ein Gericht außerhalb Österreichs anrufen, um die Frage zu klären, ob er ein faires Verfahren im Sinne von Artikel 6 der Menschenrechtskonvention bekommen habe, „oder ob die Beweisaufnahme und Beweiswürdigung vom innerstaatlichen Gericht nicht vielmehr in einer Weise vorgenommen wurden, die das gesamte Strafverfahren als unfair erscheinen lassen“.

Entscheidung wird dauern

Dass der EGMR Hessenthaler quasi aus dem Gefängnis holt, ist nicht zu erwarten. „Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wird freilich erst dann ergehen, wenn Julian Hessenthaler längst wieder in Freiheit ist“, schrieb sein Anwalt. Laut eigener Aussage bemüht sich der EGMR, „sich innerhalb von 3 Jahren mit der Beschwerde zu befassen“. Die Verfahrensdauer variiere jedoch von Fall zu Fall.

Über das Ausmaß der im März verhängten Gefängnisstrafe hat nun noch das Oberlandesgericht Wien zu entscheiden. Denn diesem hat der OGH die Entscheidung über die Berufung gegen die Strafhöhe zugewiesen.

Kritisiertes Verfahren

Das Strafverfahren wurde von mehreren NGOs, unter anderem Amnesty International, kritisiert. Amnesty International stellte etwa die Frage, ob das Verfahren ein Versuch sei, kritische Stimmen einzuschüchtern und nur ein Sündenbock für das Ibiza-Video gesucht werde. Denn einerseits hatte das Verfahren mit dem Ibiza-Video nichts zu tun, schließlich wurde Hessenthaler wegen Drogenhandels und Urkundendelikten verurteilt. Andererseits gab es widersprüchliche Zeugenaussagen. Das wurde vom Gericht als für Drogenverfahren üblich bewertet.

Offenbar hatte auch der Hauptbelastungszeuge Slaven K. von einem Glücksspiel-Lobbyisten mehrere Tausend Euro bekommen – im Ibiza-Video sagte Heinz-Christian Strache „Novomatic zahlt alle“. Kritik gab es auch aufgrund der langen Untersuchungshaft von Hessenthaler.

(pma)

Titelbild:  FLORIAN WIESER / APA / picturedesk.com

Autor

  • Pia Miller-Aichholz

    Hat sich daran gewöhnt, unangenehme Fragen zu stellen, und bemüht sich, es zumindest höflich zu tun. Diskutiert gerne – off- und online. Optimistische Realistin, Feministin und Fan der Redaktions-Naschlade. @PiaMillerAich

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