Samstag, April 20, 2024

Rechnungshof empfiehlt Auflösung der COFAG – Vernichtender Endbericht

Vernichtender Endbericht

Der Endbericht des Rechnungshofs (RH) geht mit der Covid-19-Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG) hart ins Gericht. Die Prüfer kritisieren die Ausgestaltung der Corona-Hilfen, von “beträchtlichem Überförderungspotenzial” ist hier die Rede. Der RH empfiehlt die Auflösung der COFAG.

Wien, 28. Oktober 2022 | Allein das Förderdesign des Fixkostenzuschusses I habe bis zu 117 Mio. Euro Mehrauszahlungen verursacht. Massive Kritik gibt es auch an der Errichtung und Besetzung der Leitungs- und Kontrollorgane. Der RH empfiehlt die COFAG aufzulösen.

Keine nachvollziehbare Dokumentation

Für die Abwicklung der Corona-Hilfen wurde im Auftrag des damaligen Finanzministers Gernot Blümel (ÖVP) binnen weniger Tage die COFAG gegründet. Für die Prüferinnen und Prüfer des Rechnungshofs ist unklar, wozu es mit der COFAG überhaupt eine neue Abwicklungsstelle gebraucht habe. Immerhin hätte das Finanzministerium auf bereits vorhandene Strukturen zurückgreifen können, wie Finanzämter, die bereits über alle Unternehmensdaten verfügen oder die staatliche Förderbank AWS. Die zuständige Finanzabteilung im Ministerium sei kaum eingebunden worden. Der Rechnungshof kritisiert zudem, dass die neue Förderinstitution eingerichtet wurde, “ohne die Willensbildung und Entscheidungsfindung im Finanzministerium nachvollziehbar zu dokumentieren und ohne Alternativen abzuwägen.”

Mit Stand Juni 2021 sei für die COFAG umgerechnet eine Arbeitskapazität von deutlich mehr als 200 Vollzeitstellen tätig gewesen. Das lag hauptsächlich an Externen, denn die Finanzierungsagentur kam damals inklusive der beiden Geschäftsführer nur auf etwa 16 Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente). Für den Zukauf von Beratungsleistungen fielen von März 2020 bis Mitte 2021 rund 21 Millionen Euro an, bis Jahresende 2021 knapp 36 Millionen Euro. Die COFAG kaufte Expertise im Förder- und Beihilfenrecht zu, über die professionelle Förderstellen üblicherweise selbst verfügen, heißt es dazu im Bericht.

Mehrzahlungen bis zu 117 Millionen Euro

Einer Simulation des Rechnungshofes zufolge verursachte das Förderdesign des Fixkostenzuschusses I im Zeitraum September 2020 bis Ende Juni 2021 Mehrauszahlungen von 101 Millionen bis 117 Millionen Euro. “Vermeidbares Überförderungspotenzial” orten die Prüferinnen und Prüfer beim Lockdown-Umsatzersatz für November und Dezember 2020. Dieses Instrument habe Unternehmen bei Zugehörigkeit zu einer bestimmten Branche ermöglicht, Zuschüsse zu erlangen, ohne einen finanziellen Schaden nachweisen zu müssen. “Beträchtliches Überförderungspotenzial” habe bei Konzernen bestanden, weil mangels Konzernbetrachtung jede Filiale als einzelnes Unternehmen Zuschüsse bis zum Höchstbetrag beanspruchen konnte. Dies habe die Treffsicherheit der Zuschüsse beeinträchtigt und potenziell zu Wettbewerbsverzerrungen geführt.

Die unkomplizierte Gewährung von Zuschüssen sei bei Kleinst- und Kleinunternehmen wegen ihrer geringeren Widerstandsfähigkeit in Krisen gerechtfertigt, heißt es im Bericht. Für mittlere und große Unternehmen hingegen wäre es laut Rechnungshof zumutbar und auch zweckmäßig gewesen, die finanziellen Einbußen konkret nachweisen zu lassen. “Dies hätte die Treffsicherheit der Zuschüsse verbessert und mögliche Überkompensationen verhindert.”

Weiterer Kritikpunkt des Rechnungshofes sind die Verflechtungen der COFAG und ihrer Muttergesellschaft ABBAG. Der frühere COFAG-Geschäftsführer, Bernhard Perner, war gleichzeitig Geschäftsführer der ABBAG. Das führte zu praktischen Problemen: Bei der ersten Generalversammlung der COFAG im März 2021 durfte er als Eigentümervertreter der ABBAG seine eigene Entlastung als Geschäftsführer, die Entlastung seines Aufsichtsrates und die Höhe der Vergütung für Aufsichtsräte nicht beschließen. Schlussendlich habe es vier Rechtsgutachten gebraucht, um den Jahresabschluss für 2020 rechtmäßig fertigzubringen. Kürzlich kündigte Perner auch seinen Rückzug aus der ABBAG an, um in die Privatwirtschaft zu wechseln.

Doppelte Gehaltsschiene für Perner

Fehler gab es auch bei Ausschreibung und Bestellung der Geschäftsführung: Diese entsprachen nicht dem Stellenbesetzungsgesetz. Zudem sei Perner auf doppelter Gehaltsschiene gefahren. Das sei geschehen, obwohl Perner laut Arbeitsvertrag mit der ABBAG Dienste bei Töchtern – wie eben der COFAG – ohne zusätzliches Entgelt leisten müsste. Perners Arbeitszeiten in den Gesellschaften seien darüber hinaus nicht aufeinander abgestimmt gewesen. Die Doppelbezüge seien mittlerweile aber zurückgezahlt worden, hieß es aus dem Finanzministerium.

Außerdem sei der Umgang mit Interessenskonflikten im COFAG-Aufsichtsrat nicht ausreichend geregelt gewesen, etwa bei den Aufsichtsratsmitgliedern, die gleichzeitig Führungspositionen in Immobilienunternehmen bekleideten. Bereits im Vorfeld der Gründung nahmen Personen, die später Positionen in der Geschäftsführung und im Aufsichtsrat der COFAG innehatten, maßgeblich Einfluss auf die Gestaltung ihrer späteren Rahmenbedingungen, heißt es im Rechnungshofbericht.

Um die Höhe der Jahresvergütung des Aufsichtsrates zu ermitteln, beauftragte die ABBAG eine Studie, die als Vergleichsgruppe österreichische Banken mit einer Bilanzsumme von acht bis 20 Mrd. Euro heranzog. Aus Sicht des Rechnungshofes hinkt der Vergleich aber. Denn: Die COFAG war weder auf dem Markt tätig, noch hatte sie finanzielle Risiken zu tragen. Folglich sei die Vergütung des Aufsichtsrates zu hoch angesetzt worden. Kritisch beurteilt der Rechnungshof auch, dass ein externer Protokollführer für die Sitzungen des Aufsichtsrates beauftragt wurde und damit von April bis September 2020 mit 125.000 Euro zu Buche schlug.

Die COFAG-Geschäftsführung genehmigte bis Ende Juni 2021 fast 700.000 Anträge. Nur 221 Anträge mussten vom Aufsichtsrat genehmigt werden, weil sie über 800.000 Euro lagen. Da keine Konzernbetrachtung erfolgte, hatte die Geschäftsführung nur für diese geringe Anzahl von Fällen, vor Genehmigung der Anträge, die Zustimmung des Aufsichtsrates einzuholen. Insgesamt 79 Prozent der Anträge führten zu einer Auszahlung von Zuschüssen. Der höchste bis Ende Juni 2021 an ein Unternehmen ausbezahlte Zuschuss betrug 13,94 Mio. Euro.

Auch VfGH mit Bedenken

Für die Finanzierungsagentur, die es nach Ansicht des Rechnungshofes nicht gebraucht hätte, lautet nun die nüchterne, aber deutliche Empfehlung an das Finanzministerium: “Bei Auslaufen der finanziellen Maßnahmen zu prüfen, welche Leistungen (…) von der COFAG noch zu erbringen sind und die Gesellschaft nach Abschluss der Aufgaben aufzulösen.” Der Rechnungshof prüfte den Zeitraum März 2020 bis Juni 2021.

Auch der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat jüngst Bedenken gegenüber der Abwicklung der Corona-Hilfen geäußert und daher Mitte Oktober ein amtswegiges Prüfverfahren eingeleitet. Das Höchstgericht bezweifelt, dass die Auszahlung der Hilfen über einen privaten Rechtsträger – wie der COFAG – zulässig ist. Aus Sicht der Richterinnen und Richter gehören derartige Finanzhilfen zu den Aufgaben der staatlichen Hoheitsverwaltung. Mehrere verfassungsrechtliche Grundsätze könnten demnach verletzt worden sein. Mitunter problematisch sei, dass die COFAG bei ihrer Tätigkeit nicht unmittelbar Weisungen des Finanzministers unterliegt.

Die Bundesregierung hatte die Corona-Hilfen unter dem Slogan “Koste es was es wolle” gestartet, wie es der damalige Bundeskanzler und Ex-ÖVP-Chef Sebastian Kurz formuliert hatte. 1.475 Euro Steuergeld pro Österreicherin und Österreicher sind 2020 für Corona-Wirtschaftshilfen ausgegeben worden, geht aus Eurostat-Daten hervor. Demnach war die Alpenrepublik Spitzenreiterin in Europa. Im EU-Durchschnitt waren es nur 325 Euro.

(bf/apa)

Titelbild: HANS PUNZ / APA / picturedesk.com

Benedikt Faast
Benedikt Faast
Redakteur für Innenpolitik. Verfolgt so gut wie jedes Interview in der österreichischen Politlandschaft.
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48 Kommentare

  1. Besonders heftig kritisiert wird die Rolle des Abbag-Geschäftsführers Bernhard Perner, der bis Mitte 2021 gleichzeitig Cofag-Geschäftsführer war und für seine Doppelfunktion unrechtmäßig zwei Gehälter bekam. Laut seinem Vertrag hätte Perner diese Rolle “jedoch ohne gesondertes Entgelt” ausführen müssen. Auf Empfehlung des Rechnungshofs zahlte Perner, der von 2013 bis 2018 in Kabinetten mehrerer Finanzminister tätig war, 80.000 Euro zurück.

    https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/2166334-117-Millionen-Euro-zu-viel-gefoerdert.html

  2. da musste man aber echt über keine prophetischen talente verfügen, um diese erkenntnis des rechnungshofes vorhergesehn zu haben. no na ned dass das so kommen musste. WEIL hätte man das übers finanzamt abgewickelt – hätte man alle daten der unternehmer ghabt UND hätte bescheide ausgestellt. damit wäre rechtssicherheit gegeben gewesen. planungssicherheit ist ja das neue unwort. hier gehts ums rechtssicherheiten. wie war das noch alles mit dem delta vom herrn mahrer? hmmm??? da denk ich eher an das donaudelta. dessen sümpfe und wie war das noch mim trocknlegn??? diese WKO ist ja echt ein grossartiger betrieb. wie stehts eigentlich um deren wertpapierdepots? bei den marktlagen….

  3. Leider ist der Rechnungshof ein zahnloses Instrument. Selbiger wird genauso wie der Wille des Pöbels, vom System lediglich mit einem süffisanten Lächeln zur Kenntnis genommen…
    Es sollte dringend heller werden!

      • Lieber ManFromEarth, danke für Ihre interessanten Informationen. Ja die Kleinsten sind die größten Überlebenskünstler und bilden die “Saat” für höhere Lebensformen. Um in menschlichen Institutionen etwas weiterzubringen, bedarf es einer unparteilichen (im Sinne von parteipolitisch) Beseelung. Widrigenfalls und selbiges gilt auch für die Allgemeinheit, wird der Blickwinkel verengt und die Sache an sich leidet darunter…
        Es muss immer heller werden!

        • …. oft wäre es nützlich wenn Institutionen mit der Kunst ihre Arbeit zu machen beseelt währen, leider werken da auch Menschen und es kommt selten vor, eine ÖGK (z.B.) hat eine Trefferquote von kaum 0, was manche Versicherte häufig in die Verzweiflung treibt, obige Organismen hätten da tatsächlich mehr Effizienz in der kausalen Verarbeitung von Prozessen, die Umstellung von Fax auf E-Mail Meldesystem hat die Genannten vollkommen aus der Bahn geworfen, die schaffen es in zwei Jahren nicht eine einzige Abrechnung korrekt abzuwickeln, obige hätten das Problem nicht.
          Wünsche noch einen schönen Werktag, oder auch Nacht, je nach Blickwinkel.

          • Lieber ManFromEarth, das Problem das uns seit Lüssel tagtäglich verfolgt, beruht auf der Infizierung fast aller Institutionen mit meist inkompetenten Parteigängern. Logische Konsequenz, dass das Niveau der “Fachkräfte” sinkt und die zu bewältigenden Aufgaben nur mehr mangelhaft erledigt werden. Und da spreche ich das Problem der mittlerweile systemischen Korruption, neue Stabilität genannt, noch gar nicht an. Es bedarf einer umfassenden Reformation der politischen Kultur in unserem Lande, die dem System verhafteten Parteien mit ihrem derzeitigen Personal sind leider nicht Willens, selbige in die Wege zu leiten…
            Mein Arbeitstag ist noch jung, Ihnen allerdings lieber ManFromEarth, wünsche ich eine erholsame und gute Nacht, auf dass es heute wieder ein bisschen heller werden möge!

          • Ein gutes Beispiel liefert die Stadt Wien. Österreichische Bürger sind meist mit den inkompetenten Beamten konfrontiert und kommen mit ihren Anliegen nicht durch.
            Für nicht deutsch sprechende Bürger wiederum sind sehr engagierte persönliche Ansprechpartner im Einsatz, diese agieren im Sinne ihrer Klientel und setzen Anliegen umgehend durch!

          • Sie sagen es, Parteibuch geht oft vor Kompetenz, daraus ergibt sich Überforderung und Resignation, zum Leidwesen der Klienten….
            Die obigen Kleinen haben das mit der “Spezialisierung” deutlich besser im Griff.
            Schönes Wochenende!

      • Zahnlos hat zur Folge, daß die Suppe immer nur ausgelöffelt wird, ohne die Perspektive auf Verbesserung.
        Ja, die Inkompetenz mit der Bürger in vielen staatlichen Institutionen konfrontiert sind, ist systemimmanet. Auch hier löffelt der Bürger ständig die Suppe aus, da es keine Konsequenzen für diese inkompetenten Beamten und deren Versagen gibt!

        • 👍🏻
          …. grade im Zusammenhang mit der unten erwähnten Einrichtung gibt es derzeit wirklich viel Frustration und mitunter auch Existenzängste, viele Verfahren sind Gerichtsanhängig.
          Eine Besserung ist derzeit nicht in Sicht, Überforderung und Resignation der MA da schon….

  4. Diese ganze Berater-ThinkTank usw. Wären ein Thema für einen eigenen Untersuchungsausschuss. Was die an Geld verbraten haben ohne erkennbaren Gegenwert….

  5. Alle Betriebe welche Förderungen wollten, mussten sich vor dem Sysem nackt ausziehen.
    Wie stand und steht es dort bei dieser ausgelagerten Gesellschaft mit dem Datenschutz (Ich gehe einmal zumindest davon aus, dass in staatlichen Betrieben dieser bestens ist?)

  6. Es war von Anfang an klar, dass das kommen wird. Viele haben gewarnt und die Opposition hat in der Pendeluhr geschlafen oder? Die Medien haben stillgehalten. Null Kritik, null gar nix. Österreich ist nicht mehr zu retten.

  7. Die größten geheimen Umverteilungsaktionen dieser zweiten Republik, weiter ohne einem absehbaren Ende und ohne einer Aufklärung und ohne einer nachhaltigen Konsequenz daraus, weil wir eben nicht nur so sind, sondern auch so bleiben (wollen) wie wird sind…

  8. Ich empfehle vor allem einmal die Server jener Callcenterfirma eines ÖVP-Wirtschaftsbundmannes zu durchsuchen, die von der COFAG im Wege eines “verkürzten Vergabeverfahrens” mit der Abwicklung der Unternehmensanfragen zum Fixkostenzuschuss beauftragt wurde.

    Diese Firma hatte umfassenden Zugriff auf die detaillierten Unternehmens- und Bilanzdaten von zigtausenden Österreichischen Unternehmen, die bei der COFAG-Antragstellung einen kompletten Unternehmensdatenstriptease zu machen hatten.

    Ist 100% nachgewiesen, dass diese Daten nicht einen Weg in unberechtigte Hände gefunden haben?

    Falls nein – wovon aus Gründen der Vorsicht ausgegangen werden sollte – sollte man als Erstes bei dieser Callcenterfirma zu suchen anfangen…

  9. Ich vermute, dass die staatlichen und EU-Entschädigungen für Firmen auf Grund der absurden Energiekosten in Zukunft auch einen guten Ausgleich vorsehen, sonst würde die Wirtschaft doch viel stärker gegen die praktizierte Energiepolitik Sturm laufen.

  10. Evtl. sollte man, wie bei Julius V eine persönliche Haftung aller Täter ins Auge fassen. Beginnend ganz oben. Den Namen des klagsfreudigen “Herrn” nenne ich nicht.

    • Vorallem unter dem Gesichtspunkt das der Anleger in seiner Klage argumentierte, dass er beim Kauf der Papiere von der Bank in Werbebroschüren in die Irre geführt und getäuscht worden sei – und Julius Meinl V. sei in die Erstellung der Werbung eingebunden gewesen. Ihm sei “bewusst gewesen, dass die Werbung irreführend” sei, trotzdem habe er “ihre Verbreitung angeordnet”. Das Handelsgericht gab dem Kläger recht, der Zweitbeklagte, Julius Meinl V. habe die “Irreführungseignung der Werbung gekannt und gewusst, dass sie für die Anlageentschlüsse der Käufer entscheidend” sei. Wenn man das nun ummünzen möchte auf all die seltsamsten Plakate und Broschüren diverser politisch aktiver, könnte man Ihrer Argumentation noch mehr Gewicht verleihen.

  11. Löblicher RH
    Genau zu diesem Zwecke ist ja die Cofag gegründet worden, um bestimmte Unterstützungswürdige Unternehmen auf intransparente Weise zu überfördern. Ganz im Sinne der korrupten schwarzen Brut.

  12. Und schwupps – weg war er der beganadete Finanzminister. Gleich mit seinem Kanzler-Freund … und haben so viel Geld verdient dass wir Bürger*innen nicht einmal die Zahl vorstellen können. Die haben alle keine Ehre im Leib und sollten sich schämen, das ganze Geld zurückzahlen und sich ordentlich entschuldigen. Nichts davon wird passieren und die ÖVP wird so weiter machen – siehe Sobotka. Jetzt ist es Zeit!! Weg mit der ÖVP. Wir haben das in der Wähler*innen Hand. Die “anderen” werden nicht mehr Schaden produzieren – außer die BlauBraunen Genossen der Volkssturmanbeter. Aber die muss man ja nicht wählen.

  13. Rechnungshof, WKStA und VfGH sind die einzigen Institutionen in unserem korrupten Hoamatl, denen ich noch ein gewisses Vertrauen schenke. Warte daher gespannt auf die Abrechnungen der beiden ÖVP Wahlkampfkosten-Überschreitungen, die dazugehörigen Anklagen der schwarzen Baggage sowie die Auflösung der ÖVP auf Grund undemokratischer “Hilfsmittel” im Organisationsstatut der ÖVP durch ALLEINHERRSCHAFT einer einzigen Person. Verstößt ganz klar gg demokratische Grundsätze!

    • Die jetzige Regierung von Kogler und Nehammer ist nicht einmal vom Pöbel legitimiert!
      Daß, die Prätorianer des korrupten Kurzputschisten immer noch das Land ruinieren, hat Van der Bellen zu verantworten! Schwarz, wie diese Partei, wird auch die Erde sein, die diese Regierung hinterlassen wird!

      • Das ehrenwerte Ersatzmitglied Dr. Suppan gehört sicher zu den unrühmlichen Ausnahmen, er verteidigt den Demolition Man. Befangenheitswahrnehmung gleich wie beim Sobotka.

        • demolition man, demoliert sich am ende geostrategisch selber.
          er wird enden wie der schönste finanzminister aller zeiten.

    • Der VfGH hat sich längst disqualifiziert. Genau jene Begründung, die der VfGH für die Legitimierung der Diskriminierung der Experimentverweigerer angegeben hat, ist eine vollständige und erwiesene Lüge – was wir dank C-Ausschuss des EU-Parlaments wissen. Ein VfGH, der Unterlagen nicht prüft, kann auf den Müll.

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