Freitag, März 29, 2024

SPÖ will schärfere Strafen für korrupte Spitzenpolitiker

Die SPÖ wird kommende Woche im Nationalrat beantragen, dass der Strafrahmen für korrupte Spitzenpolitiker sowie die Verjährungsfrist für Korruption durch Spitzenbeamte verdoppelt werden.

Wien, 29. Oktober 2022 | SPÖ wird bei der Nationalratssondersitzung kommende Woche einen Antrag auf Verschärfung der Korruptionsstrafbestimmungen für Politiker einbringen. Die Sozialdemokraten schlagen vor, dass der Strafrahmen erhöht sowie eine Verjährungsfrist verlängert wird. “Für Spitzenpolitiker müssen die höchsten Maßstäbe gelten. Es geht darum, das verloren gegangene Vertrauen in die Politik zurückzugewinnen und Korruption in Zukunft bestmöglich zu verhindern”, so Vizeklubchef Jörg Leichtfried. “Wie ernst die Bundesregierung es mit dem Appell des Bundespräsidenten nimmt, wird sich am Mittwoch zeigen”, so Leichtfried gegenüber der APA.

Mehr Verantwortung für mehr Macht

Derzeit drohen für alle Posten gleiche Strafen, vom Polizisten bis zur Ministerin. Die SPÖ wird in ihrem Antrag fordern, das Strafmaß für Spitzenpolitiker im Strafgesetzbuch (StGB) anzupassen: Für sie soll in Zukunft eine Strafandrohung von bis zu zehn Jahren gelten – also Bundes- und Vizekanzler sowie alle sonstigen Mitglieder der Bundesregierung, Landeshauptleute und auch die anderen Mitglieder der Landesregierungen, der Präsident des Nationalrats, die Klubobleute sowie alle Abgeordneten zum Nationalrat. Damit soll auch die Verjährungsfrist auf zehn Jahre steigen, erklärt Leichtfried.

Derzeit grundsätzlich fünf Jahre

Für die meisten Amtsdelikte (strafbare Verletzungen der Amtspflicht, Korruption und verwandte strafbare Handlungen) wie Amtsmissbrauch, Anstiftung zum Amtsmissbrauch, Bestechung und Bestechlichkeit droht derzeit eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, unabhängig von der Höhe des Postens.

Übersteigt die Schadens- beziehungsweise Bestechungssumme bei solchen Delikten die Summe von 50.000 Euro, erhöht sich das mögliche Strafmaß auf bis zu zehn Jahre. Jeweils am Strafmaß orientiert sich ganz allgemein die Verjährungsfrist – je höher, desto länger. Bei einer Strafandrohung von fünf Jahren gilt in der Regel auch eine Verjährungsfrist von fünf Jahren und bei zehn Jahren eine zehnjährige Verjährungsfrist.

Hälfte der Bevölkerung hält Parteien für korruptionsanfällig

Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Unique Research für die aktuelle Ausgabe des Nachrichtenmagazins “profil” sind 48 Prozent der Befragten der Meinung, alle Partei seien ohne Unterschied früher oder später für Korruption anfällig. Befragt wurden allerdings nur 500 Personen, die maximale Schwankungsbreite liegt dementsprechend bei plus/minus 4,4 Prozent.

Die Ergebnisse geben dennoch spannende Hinweise: Unter ÖVP-Wählern halten sogar 72 Prozent alle Parteien für korruptionsanfällig, unter SPÖ-Wählern sind es 34 Prozent, bei den FPÖ-Wählern 39 Prozent. 35 Prozent der Befragten gaben an, die ÖVP habe ein echtes Korruptionsproblem und würde sich darin von den anderen Parteien unterscheiden.

(red/apa)

Titelbild: FLORIAN WIESER / APA / picturedesk.com

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13 Kommentare

  1. schärfere strafen? wie wärs überhaupt einmal die aktuell geltenden strafen anzuwenden? vor allem bei den korrupten verwaltungsbediensteten auf landesebene vulgo BH oder magistrate….

  2. https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2019/PK0749/
    Österreich sei europäisches Schlusslicht, was moderne Standards einer Informationsgesellschaft betrifft, das bestehende Auskunftspflichtgesetz aus dem Jahr 1987 völlig unzureichend, begründet JETZT-Verfassungssprecher Alfred Noll die von seiner Fraktion eingebrachten Gesetzesanträge zur Abschaffung der Amtsverschwiegenheit und zur Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes (631/A, 632/A).

  3. Nur Transparenz hilft effektiv gegen Korruption.
    Genau diese Transparenz, die auch die SPÖ nicht haben will und gegen die sie sich auch bisher schon mit allen Mitteln gewehrt hat. Warum wohl nur?

    Höhere Strafen ist die Lösung der Unfähigen. Genauso wie die Grünen gerne jede noch so minimale Geschwindigkeitsüberschreitung mit der öffentlichen Kreuzigung der Lenker sanktionieren wollen – aber es im Endeffekt nicht einmal ansatzweise schaffen, Raser im Ortsgebiet einzubremsen.

  4. Schärfere Strafen sind momentan nicht das Thema – ich will, dass sich überhaupt endlich einmal was Entscheidendes tut: Einvernahme von Kurz durch Adamovic 🙂 , dann Anklageerhebung für die ÖVP als Partei und deren 45 Handlanger, dann Urteile, dann Knast.

    • Liebe Summa summarum, der Pressesprecher der Justiz – Godot, lässt Ihnen ausrichten, dass mit Hochdruck an den Causen gearbeitet wird…
      Es muss rasch heller werden!

      • Dann bin ich beruhigt. Wenn ein Mann sagt, er repariert das, dann repariert er das. Man braucht ihn nicht alle 6 Monate daran erinnern.

  5. Die jeweilige Verjährungsfrist sollte bei daschlogenen Verfahren aufgehoben werden und so wie der Anspruch auf Ersatz des aus einer unerlaubten Handlung entstandenen Schadens vom Zeitpunkt an, in welchem Kenntnis vom Daschlogn erlangt wird, in 3 Jahren verjähren und ohne Rücksicht auf diese Kenntnis in 30 Jahren von der Begehung der Handlung an. Zudem sollten bei positivem Ausgang des Verfahrens alle, die am Daschlogn beteiligt waren, solidarisch mit ihrem Privatvermögen haften. Ob das Parlament so eine Regelung durchsetzen kann, ist fraglich, vor allem wenn man sieht, was der Anstand so alles macht :-(((

  6. … schärfere Strafen für korrupte Spitzenpolitiker?
    Das ist gelebte Korruption. Ich will gleiches Recht für alle! Separate Behandlungen vor Justitia genießen sie ja schon jetzt. Der Kleine im Ladendiebstahl muss mit voller Härte rechnen; man stelle sich vor, welche Strafen tragend würden, wenn die türkisen (auch alle anderen Schädlinge der Gesellschaft) nach dem Vergleichswert des Corpus Delicti abgeurteilt würden?

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