Donnerstag, September 12, 2024

SPÖ will schärfere Strafen für korrupte Spitzenpolitiker

Die SPÖ wird kommende Woche im Nationalrat beantragen, dass der Strafrahmen für korrupte Spitzenpolitiker sowie die Verjährungsfrist für Korruption durch Spitzenbeamte verdoppelt werden.

Wien, 29. Oktober 2022 | SPÖ wird bei der Nationalratssondersitzung kommende Woche einen Antrag auf Verschärfung der Korruptionsstrafbestimmungen für Politiker einbringen. Die Sozialdemokraten schlagen vor, dass der Strafrahmen erhöht sowie eine Verjährungsfrist verlängert wird. “Für Spitzenpolitiker müssen die höchsten Maßstäbe gelten. Es geht darum, das verloren gegangene Vertrauen in die Politik zurückzugewinnen und Korruption in Zukunft bestmöglich zu verhindern”, so Vizeklubchef Jörg Leichtfried. “Wie ernst die Bundesregierung es mit dem Appell des Bundespräsidenten nimmt, wird sich am Mittwoch zeigen”, so Leichtfried gegenüber der APA.

Mehr Verantwortung für mehr Macht

Derzeit drohen für alle Posten gleiche Strafen, vom Polizisten bis zur Ministerin. Die SPÖ wird in ihrem Antrag fordern, das Strafmaß für Spitzenpolitiker im Strafgesetzbuch (StGB) anzupassen: Für sie soll in Zukunft eine Strafandrohung von bis zu zehn Jahren gelten – also Bundes- und Vizekanzler sowie alle sonstigen Mitglieder der Bundesregierung, Landeshauptleute und auch die anderen Mitglieder der Landesregierungen, der Präsident des Nationalrats, die Klubobleute sowie alle Abgeordneten zum Nationalrat. Damit soll auch die Verjährungsfrist auf zehn Jahre steigen, erklärt Leichtfried.

Derzeit grundsätzlich fünf Jahre

Für die meisten Amtsdelikte (strafbare Verletzungen der Amtspflicht, Korruption und verwandte strafbare Handlungen) wie Amtsmissbrauch, Anstiftung zum Amtsmissbrauch, Bestechung und Bestechlichkeit droht derzeit eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, unabhängig von der Höhe des Postens.

Übersteigt die Schadens- beziehungsweise Bestechungssumme bei solchen Delikten die Summe von 50.000 Euro, erhöht sich das mögliche Strafmaß auf bis zu zehn Jahre. Jeweils am Strafmaß orientiert sich ganz allgemein die Verjährungsfrist – je höher, desto länger. Bei einer Strafandrohung von fünf Jahren gilt in der Regel auch eine Verjährungsfrist von fünf Jahren und bei zehn Jahren eine zehnjährige Verjährungsfrist.

Hälfte der Bevölkerung hält Parteien für korruptionsanfällig

Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Unique Research für die aktuelle Ausgabe des Nachrichtenmagazins “profil” sind 48 Prozent der Befragten der Meinung, alle Partei seien ohne Unterschied früher oder später für Korruption anfällig. Befragt wurden allerdings nur 500 Personen, die maximale Schwankungsbreite liegt dementsprechend bei plus/minus 4,4 Prozent.

Die Ergebnisse geben dennoch spannende Hinweise: Unter ÖVP-Wählern halten sogar 72 Prozent alle Parteien für korruptionsanfällig, unter SPÖ-Wählern sind es 34 Prozent, bei den FPÖ-Wählern 39 Prozent. 35 Prozent der Befragten gaben an, die ÖVP habe ein echtes Korruptionsproblem und würde sich darin von den anderen Parteien unterscheiden.

(red/apa)

Titelbild: FLORIAN WIESER / APA / picturedesk.com

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