Samstag, Dezember 7, 2024

Martin, es ist vorbei!

Auch im Hauptverfahren verließ Martin Ho der Mut: Er zog alle seine Klagen gegen ZackZack unter Anspruchsverzicht zurück. Eine Einordnung.

Benjamin Weiser

Wien, 16. November 2022 | Wer in Zukunft gedenkt, Medien mit Einschüchterungsklagen zu überziehen, sollte sich die Causa ZackZack gegen Martin Ho ganz genau ansehen. Martin Ho zog nach seinen Niederlagen im Provisorialverfahren alle bestehenden Klagen zurück – unter Anspruchsverzicht. Der Wiener Gastro-Jongleur muss nun die gesamten Verfahrenskosten bezahlen und kann ZackZack in dieser Sache auch nicht erneut belangen.

Bumerang für Ho

Tatsächlich war eine weitere Verfahrensführung nach den zahlreichen Entscheidungen, welche klar zugunsten von ZackZack entschieden worden waren, de facto aussichtslos. So hatte sogar der Oberste Gerichtshof ausgesprochen, dass man Martin Ho in diesem speziellen Kontext sogar implizit als Drogendealer bezeichnen dürfe, wobei dies freilich nur als Werturteil im Sinne einer Verdachtsberichterstattung und nicht als Tatsachenbehauptung für zulässig erachtet wird.

Fest steht: Die anfängliche Kampfeslust des umstrittenen Szenegastronomen ist verflogen, der gegen ZackZack angestrengte SLAPP (Einschüchterungsklage, auf Englisch: Strategic Lawsuit Against Public Participation) wurde für Ho zum Bumerang. Das sollten sich Oligarchen, Investoren und regierungsnahe Geschäftsleute für die Zukunft merken. Die Causa Ho wird für die Medienlandschaft nachhaltige Wirkung zeitigen.

Der Rechtsstaat setzt Grenzen

Im Angesicht der umfassenden Medienkrise gibt es zur Abwechslung mal eine positive Nachricht: Der Rechtsstaat schützt im Zweifel kritische und saubere Berichterstattung vor überzogenen Angriffen. Selbstverständlich hat jeder Mensch das Recht, gegen Berichterstattung gerichtlich vorzugehen. Dass hier so deutlich höchstgerichtliche Grenzen gesetzt wurden, ist kein Freibrief. Jeder Journalist, jede Journalistin hat nach wie vor große Verantwortung, heikle Vorwürfe ordentlich zu recherchieren.

Eine SLAPP-Klage ist aber keine normale Klage. Laut Experten geht es dabei nicht um die Richtigstellung falscher Darstellungen, sondern um Einschüchterung. Solche SLAPPs sind häufig von einem Machtgefälle geprägt, da es gerade finanzstarke Akteure sind, die sich derartige Klagen leisten können. Für Medienunternehmer können diese jedoch fatale Wirkungen entfalten. Gerade deshalb braucht es dringend einen gesetzlichen Rahmen gegen SLAPPs.

Eines steht nun jedoch zweifelsfrei fest: Der SLAPP von Ho ist gründlich gescheitert.

Titelbild: ZackZack / Christopher Glanzl

Autor

  • Ben Weiser

    Ist Investigativreporter und leitet die Redaktion. Recherche-Leitsatz: „Follow the money“. @BenWeiser4

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