Freitag, März 29, 2024

Gericht: Fellner-Handys dürfen von WKStA ausgewertet werden

Das Landesgericht für Strafsachen Wien hat der WKStA die komplette Auswertung der Handy- und Mailkommunikation von Wolfgang und Helmuth Fellner erlaubt. Sie legten Beschwerde ein.

Wien, 29. November 2022 | Denn die Mediengruppe Österreich hat laut “ZiB 2” den Ermittlern zu wenige Daten geliefert. Die Medienmanager legten Beschwerde gegen die Entscheidung ein. Wolfgang Fellner sprach auf APA-Anfrage vom “bisher schwersten Bruch des Redaktionsgeheimnisses”.

Die Fellner-Brüder werden im Zuge von WKStA-Ermittlungen als Beschuldigte in Zusammenhang mit Bestechung und Untreue geführt. Sie sollen demnach Inseraten- und Medienkooperationsvereinbarungen mit dem Team rund um Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) getroffen haben. Für Inserate sollen sie gefällig berichtet und manipulierte Umfragen aus budgetären Mitteln des Finanzministeriums publiziert haben. Die Fellners wiesen diese Vorwürfe stets zurück.

Fellners Fußpflege von Redaktionsgeheimnis gedeckt?

Das Gesetz sieht in Hinblick auf das Redaktionsgeheimnis vor, dass geschützte Kommunikation von Beschuldigten selbst aussortiert werden darf. Dafür hatten die Fellner-Brüder mehrere Monate Zeit. Es dürften dabei aber nur 0,4 Prozent der Kalendereinträge freigegeben und Termine wie “Auto abholen” oder “Fußpflege” als vom Redaktionsgeheimnis gedeckt ausgewiesen worden sein. Auch Rechnungen an das Finanzministerium hätten die Fellners nicht freigegeben.

Beschwerde eingelegt

Das Landesgericht für Strafsachen Wien hat daher entschieden, “dass sämtliche Dateien zum Akt genommen werden und ausgewertet werden dürfen”. Das sei “gesetzliche Folge der unterlassenen Konkretisierung”, zitierte die “ZiB 2” Montagabend aus der Entscheidung. Ein Sprecher des Gerichts bestätigte der APA, dass ein Entsiegelungsbeschluss von Mitte November vorliegt, gegen den am Montag Beschwerde erhoben wurde. Damit muss sich das Oberlandesgericht Wien (OLG) mit der Causa befassen.

Der Anwalt der Fellner-Brüder, Ronald Rast, betonte: “Die Konkretisierung der Dateien, die dem Redaktionsgeheimnis unterliegen, wurden nach genauer Durchsicht und Bewertung ausnahmslos vorgenommen.” Der Beschluss des Landesgerichts für Strafsachen Wien sei “rechtswidrig und willkürlich” und stelle “einen groben Eingriff in den Quellenschutz bzw. das Redaktionsgeheimnis” dar. Wolfgang Fellner hielt gegenüber der APA in einem Statement fest, dass es sich “um den bisher schwersten Bruch des Redaktionsgeheimnisses in Österreich” handle. Jetzt müsse das OLG entscheiden, “ob das Redaktionsgeheimnis auf so brutale Weise gebrochen werden darf”.

(bf/apa)

Titelbild: HERBERT NEUBAUER / APA / picturedesk.com

Benedikt Faast
Benedikt Faast
Redakteur für Innenpolitik. Verfolgt so gut wie jedes Interview in der österreichischen Politlandschaft.
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8 Kommentare

  1. Die StA interessiert die redaktionellen Auseinandersetzungen nicht. Die können und hätten rausgelöscht werden sollen: von Fellner. Nur diese. Aber eben diese. Alles andere wäre zu übergeben gewesen. Auch der Termin in der Bar zum mitternächtlichen Umtrunk.

    Es wäre in der Tat ein Skandal, würde die StA bei einem investigativ recherchierendem Medium (wie damals beim Spiegel vom Strauss F.J. inszeniert) einschreiten und die Rechercheergebnisse sicherstellen wollen. Das ist aber nicht der Fall. Erstens sucht die StA nicht danach, zweitens ist mir von Österreich keine einzige investigative Recherche bekannt. Das zweite wiegt schwerer.

    Die Frage ist, wozu ein Medium wie Österreich überhaupt Redaktionsschutz brauchen sollte. Um CNN abzuspielen braucht es keine Recherche, für “Polit-Duelle”, wo eh andere reden? Oder um die von der Polizei ausgehändigten Polizeiberichte dramtatisch “aufzubessern”?

    Herr Fellner: vermessen.

  2. In einem Demokratischen Land mit unabhängiger Justiz gäbe es eine Hausdurchsuchung und die Herren dürften maximal den Termin zum verhöhr wahrnehmen….
    Aber in Ösistan werden die politverbrecher mit Samthandschuhe angefasst und geschützt…von der Justiz…

  3. hab ich das richtig verstanden? da wird man der bestechung und veruntreuung beschuldigt. man hat 4 monate zeit seine daten zu löschen, schreddern oder sonstiges – damit diese sauberen beweise der wksta zur verfügung stehn und dann: mimimimi weil man sich nicht mehr hinter einem redaktionsgeheimnis verstecken kann? mia ois nimma wurscht – da sind ja die gschwärzten akten für den untersuchungsausschuss bez einer korrupten partei, wo der vorsitz durch einen hochrangingen dieser partei geführt wird – ein fünffacherlercherlschass….

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