Bei mittlerweile 20 Millionen verabreichten Impfungen in Österreich liegen die Impfschaden-Meldungen im Promillbereich.
Wien, 30. Dezember 2022 | Es ist offiziell: Bei 20 Millionen verabreichten Corona-Impfungen sind 50 Fälle von Impfschäden anerkannt worden. Insgesamt seien 1.619 Anträge auf Entschädigung nach dem Impfschadengesetz gestellt worden. Damit lägen die Anträge im Verhältnis zu den verabreichten Impfungen im Promillbereich, sagte Katharina Reich, Generaldirektorin für die öffentliche Gesundheit, im „Ö1“-Morgenjournal. Von den gestellten Anträgen ist in nur 50 Fällen ein Impfschaden anerkannt worden.
In elf Fällen ist gegen die Feststellung, dass kein Impfschaden vorliegt, Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt worden. Drei Beschwerden sind abgewiesen worden, bei acht die Entscheidung noch ausständig.
Entschädigungen für Betroffene
Die Betroffenen haben in 38 Fällen eine einmalige Entschädigungszahlung von 2.000 Euro erhalten. 12 Personen erhalten eine monatliche Rente von 700 Euro. Das seien etwa Patienten, die aufgrund einer Herzmuskelentzündung bei einem vorbestehenden Herzschaden nun dauerhaft in ihrer Leistung eingeschränkt seien, erklärte Reich im Morgenjournal. Oder Personen, die aufgrund einer Thrombose Nervenschäden oder eine Gehbeeinträchtigung erlitten hätten.
Reich betonte, dass es keinen Beleg Schwarz auf Weiß brauche, um einen Impfschaden geltend zu machen. In vielen Fällen handle es sich um eine Ausschlussdiagnose, bei der zum Schluss nur die Impfung als wahrscheinlicher Grund für Beschwerden übrigbleibe.
„Häufig Begrifflichkeiten vermischt“
Rudolf Schmitzberger, Leiter des Impfreferates der Österreichischen Ärztekammer, sagte im „Ö1“-Interview, dass bei Impfreaktionen und Impfschäden häufig die Begrifflichkeiten vermischt würden: „So wie viele nicht zwischen grippalem Infekt und Grippe unterscheiden können, gibt es auch hier große Unsicherheiten.“ Impfreaktionen seien „harmlose Beschwerden“, die „naturgemäß“ nach Impfungen auftreten, nicht nur bei jener gegen Corona.
Zu den Impfreaktionen zählen etwa lokale Schwellungen und Schmerzen rund um die Einstichstelle und grippeähnliche Symptome wie Fieber oder Gliederschmerzen, die aber innerhalb von wenigen Tagen nach der Impfung wieder abklingen. Diese Symptome sind Anzeichen dafür, dass eine Immunantwort aktiviert worden ist, dass also die Impfung das erfüllt, was sie soll. Demgegenüber sind Impfschäden unerwünschte Auswirkungen des Medikaments.
Merkliche Unterschiede zwischen Impfstoffen
Die höhere Aufmerksamkeit für die Corona-Impfung und stellenweise stärkere mediale Berichterstattung über bestimmte Impfstoffe hätten sich auch in den Impfschaden-Meldungen niedergeschlagen, berichtete Schmitzberger im Morgenjournal. Beim Impfstoff von Astra Zeneca etwa seien viele Meldungen eingegangen.
Laut Schmitzberger ist das einerseits auf Berichte über Sinusvenen-Thrombosen in zeitlicher Nähe zur Impfung mit dem Impfstoff von Astra Zeneca zurückzuführen. Andererseits sei es damit zu erklären, dass vor allem jüngere Menschen damit geimpft worden sind, deren Immunsystem eine besonders starke Immunantwort auf Impfstoffe bilde, wodurch stärkere Impfreaktionen auftreten könnten. Abschließend war es ihm wichtig, festzuhalten, dass die ernsthaften Beschwerden durch Corona-Erkrankungen auftreten, während Impfungen die Erkrankung und damit das Risiko solcher Beschwerden verringere.
UPDATE: In diesem Artikel wurde am 04. Jänner um 16.13 Uhr ein Tippfehler ausgebessert. Statt “Diese Symptome sind Anzeigen dafür,…” muss es richtig heißen “Diese Symptome sind Anzeichen dafür,…”.
(pma)
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