Das ist eine Unterüberschrift
Ex-FPÖ-Vizekanzler HC Strache und Unternehmer Walter Grubmüller wurden bei der Neuauflage des Prikraf-Prozesses freigesprochen. Es gebe keinen Beweis für Korruption.
Wien, 10. Jänner 2023 | Heinz Christian Strache klopft dem Mann, der neben ihm von der Anklagebank aufsteht auf die Schulter, vom Gesicht ablesen kann man beiden kaum etwas. Die Richterin hat den Unternehmer Walter Grubmüller und Ex-FPÖ-Vizekanzler HC Strache soeben freigesprochen: Die Beweise reichen nicht für einen Nachweis von Korruption.
Vermuteter Gesetzeskauf, Urteil aufgehoben
Laut Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sollen zwei Spenden Walter Grubmüllers von insgesamt 12.000 Euro an die Bundes-FPÖ dafür getätigt worden sein, damit Gesetze geändert würden, um seine Privatklinik in den Prikraf, den Privatkrankenanstalts-Finanzierungsfonds aufnehmen zu lassen. Dabei eine wichtige Rolle gespielt haben soll ein Initiativantrag der damaligen Oppositionspartei FPÖ, der in der parlamentarischen Praxis eigentlich von vornherein aussichtslos war.
Die WKStA hatte Grubmüller wegen Bestechung und Strache wegen Bestechlichkeit angeklagt. In erster Instanz waren beide auch deswegen verurteilt worden – Strache zu 15 und Grubmüller zu 12 Monaten bedingter Haft. Doch dann hob das Oberlandesgericht (OLG) das Urteil auf und das Verfahren musste wiederholt werden.
Nicht genug Beweise
Kaum ein Satz aus dem Urteil sei vom OLG so stehen gelassen worden, betonte die Richterin in ihrer ausführlichen Begründung des neuen Urteils am Dienstag – so ausführlich, dass Strache hin und wieder gähnen musste. Die Zusammenfassung: Die Darstellung der Staatsanwaltschaft klinge zwar schlüssig, es seien aber keine ausreichenden Beweise vorhanden.
So hatte sich das Gericht im ersten Urteil etwa unter anderem auf eine Vermutung der FPÖ-Nationalratsabgeordneten Dagmar Belakowitsch gestützt, wonach diese sich vorstellen könnte, dass Strache Teil einer solchen Abmachung gewesen sein könnte. Weder Strache noch Grubmüller könne der Antrag laut Richterin zugerechnet werden. Es sei auch nicht bewiesen, dass Strache von der ersten Spende Grubmüllers vor dem besagten Initiativantrag gewusst hätte – nach der zweiten Spende, jene nach dem Antrag, gab es hingegen ein Dankschreiben von Strache.
Strache-Anwalt: Entlastender Chat
Es finden sich aber weder Videos, noch Audios, noch konnte in zahlreichen Chats zwischen Strache und Grubmüller eine Abmachung zu dieser Sache gefunden werden, so die Richterin. Es sei ja auch das Wesen der Korruption, dass diese heimlich und nicht sichtbar geschehe, meinte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer.
Straches Anwalt Johann Pauer, der seinen Mandanten am Dienstag zum letzten Mal vor Gericht vertrat, wies indessen darauf hin, dass es sogar einen Chat gebe, der die beiden entlaste. Grubmüller habe darin als Reaktion auf Medienberichte über seine Spende als Wahlkampfspende geschrieben – in einem Signal-Chat an Strache, der nicht für die Öffentlichkeit gedacht war. Und Wahlkampfspenden sind nicht strafbar. Nicht von der Hand zu weisen sei auch, dass in dem Initiativantrag davon die Rede gewesen sei, alle Privatklinken (nicht nur die Grubmüllers) in den Prikraf aufzunehmen.
Strache erleichtert, Grubmüller wettert gegen ÖVP
Vorerst könnte diese Sache für Strache und Grubmüller also zu Ende sein, auch wenn die Staatsanwaltschaft sich noch nicht geäußert hat und das neue Urteil somit nicht rechtskräftig ist.
Strache selbst nehme den Freispruch heute mit einem lachenden und einem weinenden Auge dankbar entgegen, sagte dieser am Ende des Prozesses zu den Medien. „Lachend, weil es ein faires Verfahren gegeben hat und ich über den Freispruch erleichtert bin“ und weinend, weil über die letzten drei Jahre sehr viele Verfahren gegen ihn gelaufen seien.
Grubmüller verkündete vor dem Gerichtssaal noch gegenüber den Medien, er werde Sachverhaltsdarstellungen einbringen, die die „Korruption von Wirtschaftskammer und ÖVP“ beweisen würden. ÖVP und WKO seien „organisierte Kriminalität“ und eigentlich die wahren Täter, die ihm sein Recht verweigern würden, seine Klinik unter fairen gesetzlichen Bedingungen zu führen. Um seine Aussage zu unterstreichen, verteilt er noch von ihm geschriebene Bücher zum Thema an die Medien.
(sm)
Titelbild: ZackZack/ Christopher Glanzl