Samstag, April 20, 2024

Diese Insekten sind nun im Essen erlaubt

Das ist eine Unterüberschrift

Diese Woche treten neue EU-Gesetze in Kraft, die bestimmte Insekten in Lebensmitteln erlauben, zum Beispiel gefroren oder als Pulver. 

Wien, 23. Jänner 2023 | Die EU setzt uns am Dienstag keine Grillen in den Kopf, aber auf den Teller – und zwar Hausgrillen gefroren, getrocknet oder als Pulver. Am Dienstag tritt nämlich ein neues EU-Gesetz in Kraft, das es erlaubt, Grillen als Lebensmittel zu verwenden. Wer gerne andere Tierchen nascht, darf sich zwei Tage später über weitere Leckerbissen freuen: Die Larven des Getreideschimmelkäfers sind ab dann auch erlaubt.

Als Lebensmittel sicher

Wanderheuschrecken und Larven vom Mehlkäfer dürfen in der EU schon länger als Lebensmittel verwendet werden. Acht weitere Anträge auf die Zulassung von Insekten als Lebensmittel liegen noch bei der EU-Kommission.

Wenn Insekten in Lebensmitteln verwendet werden, muss das gekennzeichnet sein: In der Zutatenliste muss der Artname aufgeführt werden. Was die Insekten betreffe, so könne die Behörde bestätigen, dass diese als Lebensmittel sicher seien.

Was hierzulande eher kulinarisches Neuland ist, gehört in vielen Ländern zur alltäglichen Küche, da Insekten als nahrhaft und proteinreiche gelten. Außerdem werden sie ressourcenschonend gezüchtet, gelten also als nachhaltig.

Niemand muss Insekten essen

Wegen empörter Kommentare von Usern, die denken, sie müssen nun Insekten essen, fühlte sich die E-Kommission noch verpflichtet, auf Twitter zu verkünden, dass natürlich niemand gezwungen würde. Jeder könne selbst entscheiden, ob man Lebensmittel mit den Krabbeltierchen kaufe. Allergiker sollten eventuell aufpassen, Allergiehinweise sind Pflicht.

In einigen EU-Ländern, darunter Deutschland und Österreich, werden Snacks und Nudeln mit Insekten schon länger verkauft. Dafür gibt es Übergangsregeln. Der Europäische Gerichtshof hatte entschieden, dass ganze Insekten nicht unter die alten Regeln für neuartige Lebensmittel fallen. Die alten Vorgaben wurden mittlerweile jedoch überarbeitet. Seit 2018 gelten auch ganze Insekten als neuartige Nahrungsmittel und müssen den entsprechenden Genehmigungsprozess durchlaufen.

(sm)

Titelbild: APA Picturedesk

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9 Kommentare

  1. Das Problem ist, dass es als Molkenpulver-Ersatz zum Einsatz kommt. Erlaubter Weise. Damit ist es bald in allen Lebensmitteln drin. Auf der Packung steht Molkenerzeugnis. Warum wird es breit eingesetzt werden? Weil die Eier ausgehen werden bei legegerechter Haltung, das Bindeeiweiß für die Industrieproduktion also bald fehlt. Das tierische Eiweiß wird dann so zugemogelt.

    So, damit ist das Zeug bald in fast allen Produkten drin (Protein super Power bis Nudeln). Kreuzallergien sind zu befürchten. Wer Allergien hat, sollte also keine industriell gefertigte Ware mehr zu sich nehmen/kaufen. Beispiel: Chips kommen ohne Molkenpulver aus, weil im Ganzen geschnitten, Pringles haben es drin, weil da erst ein Brei angemacht wird. In Zukunft wird das Molkenpulver durch Grillen ersetzt. So spart man das teure Ei.

    Noch Fragen?

  2. Welche E-Nummer hat das Zeug? E 666?
    “Getreideschimmelkäfer inside” wird ja sicher nicht draufstehen…

    • Mit den E-Nummern werden üblicherweise anorganische Zusatze bezeichnet, mit Ausnahme zweier Gruppen in der Tiernahrung:
      E16xx unter den E-Nummern 1600 bis 1699 wurden verschiedene Enzyme für Futtermittelanwendungen registriert Enzyme
      E17xx unter den E-Nummern 1700 bis 1799 wurden verschiedene Mikroorganismen für Futtermittelanwendungen registriert Mikroorganismen

      Insekten in Lebensmittel werden als solche beschrieben werden, bzw. sind es schon.
      https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_E-Nummern

      • Bei der Länge der Liste sind wahrscheinlich sie die Einzige die auf einem Blick weiß was hier abgefüllt wurde. Das sehe ich für einen “Otto Normalverbraucher” als Problem bzw. ist es für mich ein vorsätzliches Kalkül der Verwirrung….

        • …. kann man so sehen, es ist allerdings besser ein verpflichtendes System zur Kennzeichnung zu verwenden, als jeder kann angeben was er möchte.
          Würden die tatsächlichen Stoffbezeichnungen genutzt werden, wäre die Unsicherheit nicht kleiner, so kann man wenigstens nachsehen und auch schnell die Stoffeigenschaften erfahren.

  3. Heute “erlaubt” – morgen “Pflicht”.
    Den Grünen Aktivisten wird sicher noch Einiges einfallen, um die Umwelt zu “retten” und unser Leben zu “verbessern”. Für eine vdLeyen wird das aber eher nur ein weiteres Mittel sein, um unseren unbedingten Gehorsam einzufordern.

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