Das ist eine Unterüberschrift
Diese Woche treten neue EU-Gesetze in Kraft, die bestimmte Insekten in Lebensmitteln erlauben, zum Beispiel gefroren oder als Pulver.
Wien, 23. Jänner 2023 | Die EU setzt uns am Dienstag keine Grillen in den Kopf, aber auf den Teller – und zwar Hausgrillen gefroren, getrocknet oder als Pulver. Am Dienstag tritt nämlich ein neues EU-Gesetz in Kraft, das es erlaubt, Grillen als Lebensmittel zu verwenden. Wer gerne andere Tierchen nascht, darf sich zwei Tage später über weitere Leckerbissen freuen: Die Larven des Getreideschimmelkäfers sind ab dann auch erlaubt.
Als Lebensmittel sicher
Wanderheuschrecken und Larven vom Mehlkäfer dürfen in der EU schon länger als Lebensmittel verwendet werden. Acht weitere Anträge auf die Zulassung von Insekten als Lebensmittel liegen noch bei der EU-Kommission.
Wenn Insekten in Lebensmitteln verwendet werden, muss das gekennzeichnet sein: In der Zutatenliste muss der Artname aufgeführt werden. Was die Insekten betreffe, so könne die Behörde bestätigen, dass diese als Lebensmittel sicher seien.
Was hierzulande eher kulinarisches Neuland ist, gehört in vielen Ländern zur alltäglichen Küche, da Insekten als nahrhaft und proteinreiche gelten. Außerdem werden sie ressourcenschonend gezüchtet, gelten also als nachhaltig.
Niemand muss Insekten essen
Wegen empörter Kommentare von Usern, die denken, sie müssen nun Insekten essen, fühlte sich die E-Kommission noch verpflichtet, auf Twitter zu verkünden, dass natürlich niemand gezwungen würde. Jeder könne selbst entscheiden, ob man Lebensmittel mit den Krabbeltierchen kaufe. Allergiker sollten eventuell aufpassen, Allergiehinweise sind Pflicht.
Ein Thread zu 🦗, aus Gründen.
Ja: in der🇪🇺 sind 4 #Insekten als Lebensmittel zugelassen.
Ja: die Produkte müssen entsprechend gekennzeichnet sein.
Nein: niemand wird gezwungen, Insekten zu essen.
Nein: die #EU mischt nicht heimlich Insektenpulver in den Kuchenteig. Die Fakten👇 pic.twitter.com/eQMZ1jXjBu— Europäische Kommission – Vertretung in Deutschland (@EUinDE) January 18, 2023
In einigen EU-Ländern, darunter Deutschland und Österreich, werden Snacks und Nudeln mit Insekten schon länger verkauft. Dafür gibt es Übergangsregeln. Der Europäische Gerichtshof hatte entschieden, dass ganze Insekten nicht unter die alten Regeln für neuartige Lebensmittel fallen. Die alten Vorgaben wurden mittlerweile jedoch überarbeitet. Seit 2018 gelten auch ganze Insekten als neuartige Nahrungsmittel und müssen den entsprechenden Genehmigungsprozess durchlaufen.
(sm)
Titelbild: APA Picturedesk