Herbert Kickl sorgte mit seiner Aschermittwochsrede gegen den Bundespräsidenten für Aufruhr und handelte sich eine Anzeige ein. Doch zur Strafverfolgung kommt es nicht.
Wien | Am Montag wurde publik, dass gegen FPÖ-Chef Herbert Kickl wegen Ehrenbeleidigung des Bundespräsidenten ermittelt werden könnte. Nachdem ein bei der Aschermittwochs-Veranstaltung anwesender Beamte des Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) einen Bericht verfasst hatte, richtete die Staatsanwaltschaft ein Schreiben an den Bundespräsidenten. Man wollte wissen, ob er in der Causa die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilen werde, was in einem derartigen Fall vom Gesetz so vorgesehen ist.
Kickl hatte in seiner Aschermittwochsrede Alexander Van der Bellen als „senil“ und „Mumie“ bezeichnet.
“Keine Frage der Gerichte”
Alexander Van der Bellen gab in einem Statement am Dienstag allerdings bekannt, dass er diese Ermächtigung nicht geben werde. Van der Bellen meinte darin, dass es die Aufgabe der Politik sei, dem Land und seinen Bürgern zu dienen und dies gelinge am besten, „wenn Politiker miteinander und auch mit den Institutionen des Staates respektvoll umgehen.“ Die Bürger erwarteten sich ein konstruktives Arbeiten, manchmal auch „hartes Ringen“.
Doch: „Das ist keine Frage der Gerichte, sondern des Respekts vor den Bürgerinnen und Bürgern und den Institutionen der Republik. Der Bundespräsident wird keine Ermächtigung zur Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft geben”, schloss er das Statement.
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