Samstag, April 20, 2024

Teil 26: Ho-Anwalt Zanger erneut wegen ZackZack-Tweet verurteilt 

Anwalt Zanger hatte ZackZack unwahre Behauptungen über Ho und organisierten Drogenhandel attestiert. Nun wurde er abermals schuldig gesprochen. Entscheidungen „sämtlicher Instanzen“ hätten gezeigt, dass Zanger falsch liege. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Wien | Nachdem ZackZack die „Ho-Kain“-Affäre veröffentlicht hatte, war Martin Hos Anwalt Georg Zanger etwas forsch. Im Zuge der Millionenklage twitterte er im Dezember 2021, dass ZackZack unwahr und ohne Beweise zu haben behauptete, Martin Ho sei ein Drogendealer. ZackZack hat sich gegen diese rufschädigenden Behauptungen zur Wehr gesetzt. Mit Erfolg: das Landesgericht für Strafsachen Wien verurteilte Zanger zu einer Geldstrafe wegen übler Nachrede. Auch das Handelsgericht Wien verurteilte Zanger nun wegen Kreditschädigung und Ehrenbeleidigung. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig.

Unangenehmer Widerruf

Das Handelsgericht hat entschieden: Der als China-Lobbyist tätige Anwalt hat es zu unterlassen, die Behauptung erneut zu verbreiten. Außerdem muss er in einem „schwarzen, fetten Rahmen“ folgenden Widerruf auf der Plattform Twitter verbreiten:

„Ich habe am 06.12.2021 auf diesem Twitter Profil behauptet, dass ZackZack, ohne entsprechende Belege oder sonstige Beweise zu haben, wiederholt unwahr behauptete, dass Martin Ho ein Drogendealer sei, der Drogenhandel organisiere. Ich widerrufe hiermit diese Behauptung als unwahr. Prof. Dr. Georg Zanger.“

Aus Sicht des Gerichts sei „aufgrund zahlreicher Entscheidungen sämtlicher Instanzen (sowohl zivil- als auch strafverfahrensrechtlich)“ davon auszugehen, dass die Behauptung Zangers falsch sei. Wie mehrfach berichtet, war die Millionenklage seines Mandanten Ho gründlich nach hinten losgegangen – er verlor über alle Instanzen gegen ZackZack. Nach einem für Ho eher wenig ruhmreichen OGH-Beschluss, zog der Gastrojongleur alle Klagen zurück. 

Zanger wenig einsichtig

Auch sein Anwalt hat einfach kein Glück bei der Causa – und offenbar wenig Einsicht. Das Handelsgericht hält demnach fest: „Aus dem Gesamtverhalten des Beklagten konnten bis dato daher keine gewichtigen Anhaltspunkte dafür entnommen werden, dass er ernstlich gewillt sei, zukünftig von gleichlautenden und sinngleichen Äußerungen über die Klägerin Abstand zu nehmen.“

Das Widerrufsbegehren seitens ZackZack bestehe übrigens „zu Recht“, da „der Beklagte aufgrund seiner Vertretungstätigkeit für Martin Ho über sämtliche Prozessverläufe, wo auch Parteienidentität bestand, umfassend Kenntnis hatte. Verschulden an der Verbreitung der unwahren Äußerungen liegt daher mit Sicherheit vor“, so das Handelsgericht in seinem Urteil vom 25. Februar 2023. 

Im Zuge des Mega-Prozesses wartete Zanger mit kuriosen Aktionen auf. So hatte Zanger im Jänner einen Prozesstermin im Landesgericht für Strafsachen versäumt. Das zieht bei Privatanklagen notwendigerweise eine Einstellung nach sich. Einige Zeit später war Ho dann aufgetaucht und hatte von einem „Kanzleifehler“ gesprochen. Er, so Ho damals, wolle die Angelegenheit noch „beheben“. Letztlich blieb dieses Unterfangen erfolglos. 

Kann berufen

Zanger kann das Urteil des Handelsgerichts nun bekämpfen. Für die Ausführung der Berufung hat er vier Wochen Zeit. 

Unterdessen kämpft sein Mandant Ho an ganz anderen Fronten. Jüngst musste er mit seinem Lokal 404 – Don’t Ask Why dem ehemaligen Novomatic-Forum am Wiener Naschmarkt de facto den Rücken kehren. Wie ZackZack berichtete, spricht Verpächter Lukas Neugebauer von 67.000 Euro Schulden. Hos Sprecher hält dem entgegen, die Schulden seien deutlich geringer und Neugebauer habe selbst noch rund 24.800 Euro Konsumationskosten an das Lokal zu zahlen. Vorläufig letzter Akt in der Posse: Neugebauer riss Hos Terrasse ab, der Ex-Kanzler-Gastronom wiederum nagelte Berichten zufolge sein Lokal zu.

Titelbild: HANS PUNZ / APA / picturedesk.com

Ben Weiser
Ben Weiser
Ist Investigativreporter und leitet die Redaktion. Recherche-Leitsatz: „Follow the money“. @BenWeiser4
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4 Kommentare

  1. Zanger ist halt ein bedenklicher Lobbyist, der für seine (gut zahlenden) Auftraggeber jede Möglichkeit der Verunglimpfung der gegnerischen Partei durchzieht.

    Die lächerlich geringen Strafen für unwahre Behauptungen zahlt er aus der Portokasse seiner Mandanten.

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