Freitag, März 29, 2024

ORF-Managerin geht vor Gericht gegen ihren Arbeitgeber vor

Eine ORF-Managerin geht am Arbeits- und Sozialgericht Wien gegen ihren Arbeitgeber vor. Laut einem “Presse”-Bericht sieht sie sich von ihrem ehemaligen Chef sexuell belästigt und gemobbt. Der ORF betont, sich rechtlich korrekt und entgegenkommend verhalten zu haben.

Wien | Laut “Presse” geht eine ORF-Managerin gegen den ORF vor. Sie sieht sich von ihrem ehemaligen Chef sexuell belästigt und gemobbt, wechselte daraufhin die Abteilung, schloss eine Vereinbarung mit dem ORF und klagt nun, dass diese nicht eingehalten und sie bei einer Jobausschreibung wegen ihres Geschlechts diskriminiert worden sei. Der ORF betont, sich rechtlich korrekt und entgegenkommend verhalten zu haben.

Verfahren bei Gleichstellungskommission eingestellt

Die Klägerin gibt laut “Presse” an, von ihrem früheren Chef, der mittlerweile das Unternehmen verlassen hat, sexuell belästigt worden zu sein. Sie habe sich diesbezüglich an die Geschäftsführung und als sie dort nichts erreicht habe, an die Gleichstellungskommission des ORF gewandt. Das Verfahren gegen ihren Chef soll wegen fehlender Beweise eingestellt worden sein. Sie selbst wurde auf eigenen Wunsch in eine andere Abteilung versetzt. In einer noch unter ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz getroffenen Vereinbarung soll laut der Klägerin festgehalten sein, dass sie alle früheren Bereiche wiederbekomme, sobald ihr früherer Vorgesetzter das Unternehmen verlasse und sofern sie Stillschweigen über die mutmaßlichen Vorfälle bewahre. Dies sei nicht eingehalten worden, weswegen sie nun klagt. Auch sieht sie sich bei der Nachbesetzung des Postens ihres ehemaligen Chefs wegen ihres Geschlechts diskriminiert.

ORF-Anwältin: “Konfliktbelastetes Arbeitsverhältnis”

ORF-Anwältin Katharina Körber-Risak stellt die Sache im Gespräch mit der APA anders da. Die damaligen Vorwürfe seien ernst genommen worden. Man habe auch ein “konfliktbelastetes Arbeitsverhältnis” festgestellt. Vorwürfe über einen nicht korrekten Umgang habe es von beiden Seiten gegeben. Im Zuge eines Verfahrens bei der internen Gleichstellungskommission wurden Empfehlungen ausgesprochen – etwa eine Mediation, die dann aber nicht zustande kam.

“Vereinbarung gilt und wird gelebt”

Es sei mit der Klägerin eine Vereinbarung geschlossen worden, so Körber-Risak. Die ORF-Managerin habe Forderungen für ihre weitere berufliche Laufbahn gestellt, denen der ORF allesamt nachgekommen sei. “Die Vereinbarung gilt und wird gelebt”, sagte die Anwältin. Jetzt bestehe die Klägerin vor Gericht auf einen besseren Job. “Sie redet aber von ausschreibungspflichtigen Posten, die man in einem Vergleich nicht einfach zusagen kann”, so Körber-Risak. Zudem klagt die ORF-Managerin, dass sie den Posten ihres früheren Chefs nicht bekommen hat. “Es gab ein Ausschreibungsverfahren, wobei eine andere Person besser bewertet wurde. Das kann man gerichtlich überprüfen lassen”, sagte Körber-Risak.

Die Pressestelle des ORF hielt fest, dass die Angelegenheit für alle Beteiligten einst zufriedenstellend gelöst worden sei. “Der Vorwurf von Untätigkeit wird entschieden zurückgewiesen.” Es stehe aber jeder Mitarbeiterin oder jedem Mitarbeiter frei, zur Durchsetzung ihrer Interessen die Gerichte zu bemühen. Am Freitag soll es vor Gericht zu Einvernahmen kommen.

apa | Titelbild: HANS PUNZ / APA / picturedesk.com

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3 Kommentare

  1. na do gehts zua beim ORF ….. aber wenn man sich ansieht, wie jeden Tag schamlos Gutmenschpropaganda verbreitet werden muss, so was nagt halt an der Seele …..

  2. Mittlerweile ist es zur Unsitte verkommen, generische Dementis zu verlautbaren, welche nicht auf die erhobenen Vorwürfe bezug nehmen.
    Noch einmal: Dem ORF wird vorgeworfen, eine Vereinbarung verletzt zu haben “dass sie alle früheren Bereiche wiederbekomme, sobald ihr früherer Vorgesetzter das Unternehmen verlasse und sofern sie Stillschweigen über die mutmaßlichen Vorfälle bewahre.”
    Wenn es diese Zusage nicht gegeben hätte, würde ich genau das als Klarstellung vom ORF erwarten. Da der ORF in seiner wortreichen Stellungnahme diese Klarstellung vermeidet, ist für mich völlig klar, wessen Darstellung ich eher glaube.

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