Freitag, Februar 7, 2025

Oben ohne für alle in Berliner Schwimmbädern

Eine Berlinerin sorgte im Dezember vergangenen Jahres in einem Schwimmbad in Berlin für großes Aufsehen – mit folgenreichen Konsequenzen.

Berlin | Nach einer Diskriminierungsbeschwerde erlauben die Berliner Bäder-Betriebe künfitg allen Geschlechtern Oberkörperfreiheit. Auch in anderen deutschen Städten hat sich das inzwischen durchgesetzt.

Eskalation mit Polizeieinsatz

Bald dürfen in Berlin nicht nur Männer mit freiem Oberkörper in städtischen Bädern schwimmen. Die 33-jährige Lotte Mies, die aus einem Schwimmbad verwiesen wurde, weil sie sich geweigert hatte, ihre Brüste zu bedecken, legte erfolgreich Beschwerde bei der Ombudsstelle der Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung ein, was nun zur Änderung der Badeordnung führen soll. Allerdings: Die primären Geschlechtsteile müssen weiterhin bedeckt sein.

Die entblößte Frau hatte sich mit der Bademeisterin angelegt und hatte nach einem Wortgefecht einen Polizeieinsatz ausgelöst. Die Polizei soll sie damals gefragt haben, mit welchem Geschlecht sie sich identifiziere. Als sie entgegnet hatte, sie sehe sich als Frau, wurde sie prompt aufgefordert sich zu bedecken. Nachdem sie sich geweigert hatte, hatte sie die Polizei schließlich der Halle verwiesen und sie hatte dort Hausverbot erhalten.

Unpräzise Vorgabe

Dem “Tagesspiegel” gegenüber sagte die Betroffene, sie habe sich mehrmals beim Schwimmbad erkundigt, ob oberkörperfreies Schwimmen erlaubt sei. Diese sollen zunächst die Entscheidung ihr selbst überlassen haben. Als sie unbedeckt die Halle betrat, soll sie alsbald eine Rüge und einen Verweis auf die Hausregeln von der Bademeisterin erhalten haben. Dazu soll die Dame erwidert haben, dass die Hälfte der (männlichen) Anwesenden oberkörperfrei sei. Ein Verbot habe sie als “sexistisch” bewertet. In der Hausordnung der Berliner Bäder ist nur sehr vage von „handelsübliche Badekleidung“ die Rede.

Ähnlicher Vorfall im Sommer 2021

Bei Mies handelt es sich nicht um die erste Frau, die gegen Ordnungshüter aufgrund von diskriminierender Behandlung vorgeht. Im Sommer 2021 hatte Medienberichten zufolge Gabrielle Lebreton einen ähnlichen Vorfall erlebt, als sie sich mit ihrem kleinen Sohn im Treptower Park oberkörperfrei sonnte – wie auch die Männer um sie herum. Der Sicherheitsdienst hatte sie aufgefordert, sich zu bekleiden. Als sie sich empört geweigert hatte, wurde die Polizei gerufen und sie ruppig aufgefordert, das Gelände zu verlassen. Lebreton reichte eine Klage gegen das Land Berlin ein und forderte 10.000 Euro Schadensersatz wegen Diskriminierung. Der Prozess schlug deutschlandweit große Wellen. Auch Mies prüft nun, ob sie eine Klage gegen das Land wegen Diskriminierung einreichen kann.

Immer mehr Städte erlauben oben ohne schwimmen

Im vergangenen Jahr haben mehrere Städte in Deutschland das Schwimmen ohne Oberteil für alle Geschlechter in städtischen Bädern ermöglicht, wie beispielsweise die Stadt Siegen in Nordrhein-Westfalen oder Göttingen in Niedersachsen. Die niedersächsische Landeshauptstadt Hannover hat Ende 2022 ebenfalls ihre Badeordnung geändert. Laut der neuen Regelung müssen in städtischen Bädern im Nassbereich nur noch die “primären Geschlechtsorgane” bedeckt sein.

Titelbild: BERTRAND GUAY / AFP / picturedesk.com / pixabay.com

Autor

  • Nura Wagner

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