Dienstag, September 10, 2024

ORF-Stiftungsrat will Twitter-Verbot für Wolf und Co.

ORF-Stiftungsrat Heinz Lederer fordert ein Twitter-Verbot für ORF-Redakteure. Viel Erfolg dürfte er damit wohl nicht haben.

Wien | Twitter ist in Österreich die Plattform, auf der sich die meisten Journalisten tummeln. Darunter auch zahlreiche ORF-Redakteure, wie die „ZiB2“-Moderatoren Armin Wolf und Martin Thür, ORF III Chefredakteurin Lou Lorenz-Dittlbacher oder der ORF-Wetter-Leiter Marcus Wadsak. Allein Wolf bespielt auf dem Sozialen Netzwerk mehr als 500.000 Follower, unter Österreichs Journalisten liegt er damit klar in Führung in Sachen Abonnenten-Anzahl.

Stiftungsrat will “abolutes Verbot”

Der SPÖ-nahe ORF-Stiftungsrat Heinz Lederer will dem nun ein Ende setzen. Gegenüber der „Kronen Zeitung“ forderte er ein „absolutes Verbot ohne jegliche Toleranz“. Er wolle die ORF-Ethikkommission einschalten, um eine Lösung zu finden. Lederer meinte zudem: “Wenn ich einen Twitter-Kommentar verfasse, dann ist das etwas zutiefst Subjektives. Eine Trennung von beruflich und privat kann es da nicht geben – auch dies widerspricht der Unabhängigkeit.”

Verfassungrechtliche Grenzen

Wenig begeistert zeigt sich Wolf auf seinem Twitter-Kanal und wies auf verfassungsrechtliche Grenzen hin. „Das muss ich doch noch twittern, solange ich noch darf. Könnte mir aber vorstellen, dass ein „Twitter-Verbot“ für alle ORF-Journalist·innen, wie es sich der SPÖ-Fraktionschef im Stiftungsrat wünscht, an gewisse verfassungsrechtliche Grenzen stößt.“

Darunter verlinkte Wolf den Artikel 13 des Staatsgrundgesetzes. „Jedermann hat das Recht, durch Wort, Schrift, Druck oder durch bildliche Darstellung seine Meinung innerhalb der gesetzlichen Schranken frei zu äußern. Die Presse darf weder unter Censur gestellt, noch durch das Concessions-System beschränkt werden. Administrative Postverbote finden auf inländische Druckschriften keine Anwendung.“

Der Presserat äußerte sich ebenfalls zu der Thematik. Ein absolutes Verbot sei sicher nicht mit der Meinungsfreiheit vereinbar. Wolf könne damit sogar „bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gehen!“.

Auch jetzt unterliegen ORF-Redakteure Social Media Guidelines. Wolf dazu: “Ich twittere nichts, was ich nicht auch auf einer Podiumsdiskussion oder in einem Interview sagen würde.”

Titelbild: GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com

Autor

  • Benedikt Faast

    Redakteur für Innenpolitik. Verfolgt so gut wie jedes Interview in der österreichischen Politlandschaft.

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