Samstag, Dezember 7, 2024

Nationalrat: Corona-Kurzarbeit endet mit September

Das Auslaufen der Corona-Kurzarbeitshilfe ist beschlossene Sache. Was der Nationalrat noch beschlossen hat:

Wien | Die Regeln für die Corona-Kurzarbeit enden mit September, wie die Asutria Presse Agentur (APA) berichtet. Im Nationalrat ist am Donnerstag das Auslaufen sämtlicher Sonderregelungen, die aufgrund der Corona-Pandemie geschaffen wurden, beschlossen worden. Zudem wurde eine EU-Richtlinie zu grenzüberschreitenden Kapitalgesellschaften verabschiedet.

In puncto Corona-Kurzarbeit ist die Möglichkeit einer abweichenden Beihilfenhöhe bis Ende September letztmalig verlängert worden. Danach gilt wieder das ursprüngliche Kurzarbeitsmodell. Dauerhaft verankert wurde ein Passus, wonach die Kurzarbeitsbeihilfe für Unternehmen bereits ab dem vierten Monat – statt wie bisher ab dem fünften Monat – um die erhöhten Aufwendungen des Dienstgebers für die Beiträge zur Sozialversicherung angehoben wird. Das Auslaufen wurde von allen Fraktionen begrüßt. Die NEOS hätten sich jedoch ein früheres Ende gewünscht und verweigerten daher ihre Zustimmung.

EU-Richtlinie zu Kapitalgesellschaften

Beschlossen wurde auch die Umsetzung einer im Jahr 2021 erfolgten EU-Richtlinie, in der es um grenzüberschreitende Umwandlungen, Spaltungen und Verschmelzungen von Kapitalgesellschaften geht. Inhaltlich zielt sie auf die Wahrung der Arbeitnehmerrechte ab. Zur Zufriedenheit der SPÖ wurde ein Passus wieder gestrichen, der von der sechswöchigen Kündigungsfrist abweichende Regelungen durch Kollektivverträge ermöglicht hätte. Die FPÖ verweigerte die Zustimmung, ortete sie doch darin – wie so oft – Versuche der Regierung, Bestimmungen zulasten der Bevölkerung “hinein zu schwindeln”.

Weitere Themen: Energie, Pflege

Darüber hinaus stehen am Donnerstag im Nationalrat noch Beschlüsse zur Pflege an. Zum einen wird sie als Lehrberuf etabliert, mit drei- bzw. vierjähriger Ausbildung zur Pflegeassistenz bzw. Pflegefachassistenz. Zum anderen bekommen den Bonus für pflegende Angehörige nun auch jene, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben.

Verabschiedet werden soll auch ein höherer Energiekrisenbeitrag für Stromerzeuger, wenn diese die Strompreise nicht senken: Die Schwelle für unangetastete Markterlöse von Stromerzeugern wird ab 1. Juni von 140 auf 120 Euro je Megawattstunde Strom herabgesetzt. Darüber hinausgehende “Überschusserlöse” sind grundsätzlich zu 90 Prozent an den Staat abzuliefern.

Titelbild: HELMUT FOHRINGER / APA / picturedesk.com

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