Gerade rechtzeitig zum Erscheinen meines Buchs über den neuen Ostblock von ÖVP und FPÖ stehe ich vor Gericht. Ich habe jetzt selbst einige Fragen an die Staatsanwaltschaft und das System darüber.
Falls es am kommenden Freitag im Gericht heißt: „Angeklagter Pilz, erheben Sie sich!“, werde ich das wörtlich nehmen. Die Anklage gegen mich strotzt vor rechtlichen Fehlern, unterlassenen Ermittlungen und seltsamen Vorgängen in Oberstaatsanwaltschaft und Justizministerium. Dagegen werde ich mich selbstverständlich erheben.
Die Staatsanwaltschaft Wien klagt mich in drei Punkten an. Mir geht es zum Glück besser als Angeklagten aus ÖVP und FPÖ. Ich habe keine Erinnerungslücken und bin mir keiner Schuld bewusst. Ich weiß genau, was ich getan habe. Aber ich weiß auch, dass das kein normales Verfahren ist.
Anklage 1: Verbotene Veröffentlichung
Es geht um den November 2000. Rund um illegale Abfragen aus Polizeidatenbanken durch Parteigänger der FPÖ ist der EKIS-Skandal geplatzt. Dazu habe ich brisante Funde aus einem Disziplinarverfahren veröffentlicht. Das ist meine Aufgabe als Abgeordneter.
Beamte dürfen das auf Grund des Beamtendienstrechtsgesetzes BDG nicht. Aber ich bin kein Beamter. Als Abgeordneter kontrolliere ich die Verwaltung und ihre Beamten. Das kann ich nur, wenn ich nicht denselben Schweigepflichten wie die Beamten unterliege.
Trotzdem werde ich angezeigt. Ein erster Akt wird angelegt.
Anklage 2: noch einmal
2008 geht es um die Affäre „Kampusch“. Wieder habe ich brisantes Material aus einem Disziplinarverfahren erhalten. Wieder habe ich das getan, was von einem Abgeordneten erwartet wird. Wieder wird angezeigt.
Die Staatsanwältin weiß, dass sich schon vor Jahren die Rechtslage geändert hat. Zu Kurz-Richter Michael Radasztics wurde das Disziplinarerkenntnis bereits über das Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes veröffentlicht. Was einmal geheim war, ist längst öffentlich.
Anklage 3: üble Abschiebung und Nachrede
Im April 2018 geht es um etwas völlig anderes. Ein afghanischer Asylwerber sitzt in Schubhaft. Ahmed Rashid N. ist hervorragend integriert. Er spricht gutes Deutsch und steht kurz vor seinem Schulabschluss in Wiener Neustadt.
Sein Bruder ist mit ihm nach Österreich geflüchtet, aber anders als Rashid zum Christentum konvertiert. Rashid will sein Leben in Österreich nicht mit einem Glaubensschwindel beginnen. Doch mit dem Übertritt seines Bruders ist Rashid in Afghanistan in Lebensgefahr.
Es geht um alles, daher drücke ich mich bei einer Pressekonferenz mit dem Bruder am Gehsteig vor dem Gefängnis drastisch aus: Die Abschiebung wäre ein „amtlicher Mordversuch“. Natürlich weiß ich, dass ein Amt keinen Mord begehen kann. Ich weiß auch, dass das durch die Rechtsprechung zur Meinungsfreiheit durch europäische Höchstgerichte gedeckt ist.
Diesmal kommt die Ermächtigung zur Strafverfolgung aus dem Innenministerium von Herbert Kickl.
Alle drei Anzeigen wurden zu einem Verfahren zusammengezogen. Dann kam es zu ungewöhnlichen Vorgängen.
Akt verschwunden
Nach der Nationalratswahl 2019 war ich nicht mehr im Parlament. Keine Immunität hinderte die Staatsanwaltschaft, in dem Verfahren zu allen drei Vorwürfen zu ermitteln. Aber jetzt, im April 2018, passiert etwas Seltsames: Der Akt verschwindet.
Mein Anwalt Johannes Zink hat im Februar 2022 Akteneinsicht verlangt. Die Staatsanwältin, die kommenden Freitag im Straflandesgericht meine Verurteilung fordern wird, antwortete ihm: „Ihrem Ersuchen kann nicht stattgegeben werden, weil sich der Akt seit April 2018 bei der Oberstaatsanwaltschaft befindet“.
Ab da wird es seltsam. Die Oberstaatsanwaltschaft widerspricht am 30. Juni 2022 der Staatsanwältin: „Der Akt befindet sich nicht seit April 2018 bei der Oberstaatsanwaltschaft Wien“. Wo war der Akt jetzt wirklich?
Am 31. Jänner 2023 platzt einer Richterin am Landesgericht für Strafsachen der Kragen: „Das gegenständliche Ermittlungsverfahren der StA Wien gegen Dr. Peter PILZ dauert selbst unter Berücksichtigung des anfänglichen Verfolgungshindernisses der außerberuflichen Immunität inzwischen bereits über fünf Jahre an.“
Auch die Richterin hat bemerkt, dass nicht ermittelt wurde: „Als letzte relevante Ermittlungsmaßnahme muss die Vernehmung des Beschuldigten am 10.01.2018 (ON 17) gewertet werden. Warum das Ermittlungsverfahren in der seither vergangenen Zeit noch immer keiner Enderledigung zugeführt wurde, lässt sich dem Ermittlungsakt nicht entnehmen.“
Was ist da los? Warum verschwindet der Akt, wird nicht ermittelt – und dann plötzlich angeklagt? Mein Akt ist offensichtlich ein Berichtsakt. Die Oberstaatsanwaltschaft hielt am 30. Juni 2022 fest, dass der Akt gerade „durch das Bundesministerium für Justiz einer gesamtheitlichen Prüfung unterzogen“ wird.
Wenn die Staatsanwältin anklagen will, fragt sie die Oberstaatsanwaltschaft um Genehmigung. Die fragt das Justizministerium. Dort fällt eine Entscheidung, und die geht es ganzen Weg wieder zurück. Dieser Weg zurück hat nach dem Juni 2022 begonnen. Die Staatsanwältin badet am kommenden Freitag ein Verfahren aus, das woanders gesteuert wird.
An diesem Punkt erwarte ich mir Antworten von der Justizministerin:
- Wer hat eine Anklage ohne ernsthafte Ermittlungen genehmigt?
- Wo ist der Akt jahrelang abgelegen?
- Was ist bei der „gesamtheitlichen Prüfung“ im Justizministerium passiert?
Zufälle
Ich habe gelernt, dass es im Leben viele Zufälle gibt.
- Zufällig treffen immer mehr Klagen zum Fall „Pilnacek“ und zu anderen Fällen gegen ZackZack ein. Die meisten kommen von einer ÖVP-nahen Kanzlei.
- Zufällig wird mit einer Zadic-Fake-Geschichte versucht, Öffentlichkeit gegen mein neues Buch und die Pilnacek-Kommission der Justizministerin zu mobilisieren.
- Zufällig werde ich gerade jetzt vor Gericht gestellt.
- Zufällig kommt das alles gerade zum Zeitpunkt des Erscheinens meines Buches über den neuen Ostblock von ÖVP und FPÖ.
- Zufällig häufen sich die Zufälle am Beginn eines Wahlkampfes, der für die ÖVP besonders schwierig wird.
Am Freitag werde ich mich vor Gericht bemühen, zur Wahrheitsfindung beizutragen. Vorher und danach versuchen wir herauszufinden, was hinter den Kulissen passiert ist.
„Angestellter“
Der letzte Irrtum der Staatsanwaltschaft betrifft mich persönlich. Auf dem Deckblatt ihres Strafantrags zitiert die Staatsanwältin meine Personalien: „Peter Pilz, Angestellter“. Ich war Abgeordneter und bin jetzt Pensionist. Angestellt war ich bisher noch nie. Das ist der einzige Irrtum der Staatsanwältin, der kein Gewicht hat.
Titelbild: ROBERT JAEGER / APA / picturedesk.com, ZackZack, Auszug Stranfantrag StA Wien