Der Wiener ÖVP-Chef Karl Mahrer wurde bereits im Februar zu einer Geldstrafe von 60 Tagsätzen à 100 Euro verurteilt. Seine Berufung wurde am Mittwoch vom Oberlandesgericht abgelehnt. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
Karl Mahrer ist rechtskräftig verurteilt. Der Prozess gegen ZackZack-Herausgeber Peter Pilz am Landesgericht für Strafsachen Wien ist um ein letztes Kapitel reicher. Der Wiener ÖVP-Chef wurde bereits im Februar 2024 nach Pilz-Klage wegen übler Nachrede verurteilt, legte jedoch Berufung gegen das Urteil ein. Der Berufung wurde am Mittwoch jedoch nicht Folge gegeben.
Geldstrafe und Veröffentlichung
Mahrer muss nun 60 Tagsätze zu je 100 Euro zahlen, also insgesamt 6.000 Euro. Außerdem muss er auf seiner Facebook-Seite eine Mitteilung posten, wonach er für seine Unterstellung, Peter Pilz, Hansjörg Jenewein und Helmut Brandstätter hätte sich gegen Bezahlung “geheime Informationen aus dem alten BVT beschafft” verurteilt wurde. Mahrer und dessen Anwälte konnten diese Behauptungen nicht plausibel begründen.
Das Urteil verpflichtet Mahrer dazu, seine falschen Behauptungen mit folgendem Nachsatz zu versehen: “Der Angeklagte wurde hierfür zu einer Geldstrafe sowie als Medieninhaber der Website www.facebook.com/stadtrat.karl.mahrer zur Urteilsveröffentlichung verurteilt.“
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