Im Prozess ORF gegen die gekündigte Journalistin Sonja Sagmeister gab es am Mittwoch ein überraschendes Urteil. Die Kündigung des Rundfunks wurde für rechtsunwirksam erklärt.
Um 13:18 war es so weit. Richter Andreas Freundorfer verkündete zur Überraschung aller ein Urteil im Fall der gekündigten ORF-Journalistin Sonja Sagmeister. Die vom ORF im Herbst 2023 ausgesprochene Kündigung wurde für rechtsunwirksam erklärt. Ein Erfolg für die Journalistin und deren Anwalt Alois Obereder. ZackZack berichtet als einziges Medium live aus dem Gerichtssaal.
Zeugen des ORF für Richter wenig überzeugend
Die Beschwerden der Klägerin Sagmeister, die sich nach einem vermeintlich angeordneten Kocher-Interview, ZackZack berichtete, in ihrer Stellung als Journalistin benachteiligt sah, wurden zu Recht eingebracht, so der Richter.
Die Version des ORF, wonach die Kündigung ausschließlich aufgrund der Nebenbeschäftigung ausgesprochen wurde, sei für das Gericht nicht wahrscheinlicher als der Vorwurf Sagmeisters, die Kündigung sei wegen der Geltendmachung Sagmeisters auf einen normalen Dienstplan und der sachgemäßen Verwendung als Wirtschaftsredakteurin erfolgt.
Für das Gericht war die Darstellung von Sagmeister glaubhafter als die des ORF. Damit ist Sagmeister vorläufig wieder beim ORF angestellt und müsste bezahlt werden.
“Der ORF nimmt das heute ergangene Urteil überrascht zur Kenntnis und ist weiterhin von der Stichhaltigkeit seiner Argumente in dieser Causa überzeugt. Das Gericht ist diesen durch zahlreiche Zeugenaussagen untermauerten Argumenten nicht gefolgt, weshalb der ORF gegen das Urteil berufen wird”, heißt es vom ORF.
Titelbild: ZackZack / Gugerell, CC0, via Wikimedia Commons