Die Untreue-Ermittlungen gegen den Wiener ÖVP-Chef Karl Mahrer sind in der finalen Prüfung. Die Korruptionsermittler orteten Zahlungen ohne Gegenleistung in der Causa Wienwert.
Im Oktober 2017 leitete die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft nach einer Vielzahl von Anzeigen Ermittlungen in der Causa Wienwert AG ein. Die Wiener Immobilienentwicklungsgesellschaft ging kurze Zeit später pleite, ein Gerichtsgutachter attestierte später einen Schaden von 31 Millionen Euro.
Die weitreichenden Ermittlungen rund um mögliche Malversationen – es geht etwa um Untreue, betrügerische Krida, schwerer Betrug oder Bilanzfälschungen – wurden über die Jahre immer brisanter und erreichten die Wiener Politik. In verschiedenen Strängen wurde etwa gegen den SPÖ-Politiker Ernst Nevrivy oder den FPÖ-Abgeordneten Markus Tschank ermittelt; zum Abschluss gekommen ist man nun im Fall des Wiener ÖVP-Chefs Karl Mahrer. (Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung)
Wie am Montag zuerst der Kurier berichtete, steht eine Anklageentscheidung gegen Mahrer unmittelbar bevor. Die WKStA hatte ihr geplantes Vorhaben im vergangen Herbst wie in prominenten Fällen üblich “nach oben” zur Absegnung ins Ministerium geschickt, die Entscheidung ist nun via Oberstaatsanwaltschaft auf dem Rückweg. Ob angeklagt wird oder nicht, dürfte also in Kürze feststehen. Gut zweieinhalb Monate vor der Wien-Wahl könnte der Spitzenkandidat der Volkspartei beschädigt ins Rennen gehen.
Ehepaar Mahrer und 84.000 Euro
Karl Mahrer wird das Vergehen der Untreue als Beitragstäter vorgeworfen, daneben ist seine Ehefrau als Beschuldigte geführt. Diese soll als Geschäftsführerin einer PR-Firma ab Juli 2017 sieben monatliche Zahlungen der Wienwert AG von in Summe 84.000 Euro erhalten haben – “denen vereinbarungsgemäß keine werthaltigen Gegenleistungen gegenüberstanden”, wie es die WKStA in einer ZackZack vorliegenden Stellungnahme vom Oktober 2024 formulierte.
In dem Schreiben machte die Korruptionsbehörde auch ihren Standpunkt in dem Verfahren deutlich: “Aufgrund umfangreicher Ermittlungsergebnisse hat sich hinsichtlich der Beschuldigten (…) der Tatverdacht (…) erhärtet. Die Voraussetzungen einer Einstellung nach § 108 Abs 1 Z 1 und 2 StPO liegen daher nicht vor.” Manfred Ainedter, Anwalt von Mahrer, hatte zuvor eine Einstellung des Verfahrens erwirken wollen. Die Mahrers bestreiten die Vorwürfe, es gilt die Unschuldsvermutung.
Abgeordneter, Polizist, PR-Berater
Fest steht, dass der Wiener ÖVP-Chef jahrelang einen interessanten, beruflichen Spagat hinlegte und in einem Spannungsfeld zwischen Privatwirtschaft, Politik und Sicherheitsapparat mitmischte. Die Rolle als Polizist und Wiener Landespolizeikommandant füllte Mahrer offenbar nicht aus, er war nebenher auch PR-Mann und zeitweise Gesellschafter der Werbefirma seiner Frau. Ab 2017 kam dann auch noch ein Nationalratsmandat dazu.
Seit Dezember 2021 ist er wiederum nicht-amtsführender Stadtrat der Wiener Landesregierung. Als solcher hat er zwar kein Ressort zu verantworten, aber immerhin ein monatliches Salär von gut 9.000 Euro brutto. Damit bleibt genügend Zeit für dramatische Videos über den Brunnenmarkt und Favoriten und seine Arbeit als Selbstständiger.
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