Das neue Regierungsprogramm sieht eine Neuerung für U-Ausschüsse vor: Stellt sich ein Koalitionspartner gegen den Untersuchungsgegenstand, müssen die beiden anderen mitziehen. Das könnte bei der Pilnacek-Untersuchung erstmals passieren.
Heute haben ÖVP, SPÖ und Neos ihr Regierungsprogramm präsentiert. Auf Seite 13 findet sich unter dem Punkt “Zusammenarbeit auf parlamentarische Ebene” eine bemerkenswerte Passage: Wenn künftig U-Ausschüsse eingesetzt werden und einer der Koalitionspartner Bedenken “hinsichtlich der Verfassungskonformität” haben sollte, müssen die beiden anderen diese Ansicht teilen und die Einsetzung – zumindest vorerst – blockieren.
Im entsprechenden Geschäftsordnungsausschuss müssten die Regierungsparteien in dem Fall also zwingend den Verfassungsgerichtshof zur Prüfung beauftragen. Laut Verfassungsjurist Heinz Mayer hätte das eine aufschiebende Wirkung, auch wenn der VfGH hier wohl einigermaßen rasch entscheidet, wie er gegenüber ZackZack bemerkt.
Zugeständnis an ÖVP wegen Pilnacek?
Bislang gab es eine solche gegenseitige Blockade-Verpflichtung der Regierungsparteien nicht. Als im Oktober 2021 die Oppositionsparteien den “ÖVP-Korruptionsausschuss” einsetzten und die ÖVP verfassungsrechtliche Bedenken äußerte, teilten die Grünen als Regierungspartner diese Ansicht nicht – damit war der Gang zum VfGH erspart. Künftig müssen die Koalitionspartner – ob sie inhaltlich wollen oder nicht – offenbar mitziehen.
Es darf angenommen werden, dass die neue Regelung ein Zugeständnis von SPÖ und Neos für die ÖVP ist. Denn ein für die Volkspartei besonders unangenehmer Ausschuss, nämlich der zur Affäre “Pilnacek”, scheint so gut wie sicher – Herbert Kickl forderte diese Woche zur Causa “lückenlose Aufklärung”, die Kickls Ansicht nach mit der Buchveröffentlichung von Peter Pilz nicht zu Ende sei.
Zur Erinnerung: Für die Einsetzung eines Ausschusses wird nur ein Viertel der Abgeordneten benötigt, über welche die FPÖ allein verfügt. Aus der FPÖ hört man, dass man trotzdem die Grünen gern an Bord hätte, auch, um damit ein gemeinsames Zeichen der Opposition gegen die Regierungsparteien zu setzen.
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