Nach Bundespolizeidirektor Michael Takacs und Kripo-Chef Stefan Pfandler will nun auch Kontrollinspektorin Barbara S., die Leiterin der Polizeiinspektion Mautern, mein Pilnacek-Buch verbieten lassen. Bei der Begründung ihrer Klage ist sie ebenso sorgfältig wie bei ihrer Spurensicherung am Tatort kurz nach Pilnaceks Tod.
Am 9. April hat Barbara S. als Leiterin der Polizeiinspektion Mautern, die sich in unmittelbarer Nähe von Pilnaceks Auffindungsort in Rossatz in der Wachau befindet, ihre Klage eingebracht.
Der zentrale Vorwurf gegen mein Buch wird von Anwalt Peter Zöchbauer seit Wochen im Copy Paste-Verfahren in eine Klage nach der anderen eingefügt:
Dreifacher Unsinn
Das ist der Kern der drei Klagen und dreifacher Unsinn, der aus ÖVP-Kreisen verbreitet wird, um vom zentralen Vorwurf abzulenken: Von Anfang an scheint es nicht um die Todesursache, sondern um das Handy und andere Datenträger gegangen zu sein. Hätten Polizisten und Staatsanwältinnen alles versucht, um die Todesursache zu klären, hätten sie alle Beweismittel sicherstellen und auswerten müssen. Das wichtigste Beweismittel wäre wohl Pilnaceks privates Handy gewesen.
Darauf hätte man Pilnaceks letzte Telefonate und Nachrichten gefunden: das letzte Telefonat, das Sebastian Kurz noch für den Vorabend kurz vor oder während der Geisterfahrt auf der Kremser Schnellstraße mit Pilnacek zugegeben hatte; und die Nachrichten, die Pilnacek kurz vor seinem letzten Gang zum Ufer des Altarms an derzeit noch unbekannte Personen geschrieben hatte.
Die vorschnelle Feststellung „Selbstmord“ diente offensichtlich einem Zweck: das Handy nicht auswerten zu müssen. Doch das hat wenig mit Barbara S. zu tun. Ihre Versäumnisse liegen direkt am Tatort „Altarm“ und damit woanders. Dazu wird sie vor Gericht und im kommenden U-Ausschuss unter Wahrheitspflicht Fragen beantworten müssen.
Ins Wasser gelegt
Die Methode der Klagen ist immer dieselbe: Zitate aus dem Buch werden aus allen Zusammenhängen gerissen und dann als „Beweise“ präsentiert. Die Inspektorin wehrt sich gegen Vorwürfe, die sich nirgend im Buch finden: „So wird mir unterstellt, dass ich den Leichnam von Christian Pilnacek ins Wasser gelegt hätte“. Im Buch steht auf Seite 57 nur: „Vom Ufer aus sah Wurm, dass Pilnacek mit dem Gesicht nach oben im Wasser lag. ´Er hat ausgeschaut wie reingelegt´.“
Das war die Beobachtung seiner damaligen Gefährtin Karin Wurm, die ihn am Ufer des Altarms identifizierte. Von der Inspektorin ist in diesem Zusammenhang keine Rede.
Vorwürfe
Barbara S. und ihre Kollegen müssen sich allerdings einige Vorwürfe gefallen lassen:
- Die Notärztin warf Polizisten vor, Polizisten hätten Druck auf sie ausgeübt, um eine Obduktion zu verhindern.
- Ein handschriftlicher Bericht der Ärztin an die Kremser Staatsanwältin, in dem der Verdacht „Fremdverschulden“ geäußert wurde, verschwand im „Dienstakt“ und kam nie in Krems an.
- Der Tatort wurde ungenügend gesichert.
- Und die Inspektorin selbst gab der WKStA Anlass, bei einigen Punkten kritisch nachzufragen.
Am 4. Juni 2024 gab Kontrollinspektorin Barbara S. in ihrer Einvernahme für die WKStA an: „Ich rief die Journal-Staatsanwältin an und schilderte den vorliegenden Sachverhalt. Auch schilderte ich, dass es keine Anzeichen für Fremdeinwirkung gegeben hatte und schilderte die eindeutigen Schuhabdruckspuren und auch den mir bekannten Umstand über die Geisterfahrt und Führerscheinabnahme von PILNACEK in der Nacht zuvor.“
Messer im Rücken
Barbara S. setzte fort: „Die Gemeindeärztin gab an, dass eine Obduktion durchgeführt gehört. Ich erklärte ihr, dass es dazu Gründe geben müsste und dies die Staatsanwaltschaft entscheiden würde und fragte sie nochmal nach konkreten Anzeichen von Fremdeinwirkung. Sie sagte: „Nein, es gibt keine Anzeichen, ich kann jedoch nicht ausschließen, dass er (gemeint PILNACEK) vergiftet wurde“.
Wenige Stunden nach Pilnaceks Tod hatte Barbara S. jedoch Folgendes in ihrem ersten Anfallsbericht protokolliert: „Die beigezogene Gemeindeärztin, Fr. Dr. W., stellte am Auffindungsort den Tod um 09:30 Uhr fest. Fr. Dr. W. regte durch Durchführung einer gerichtlichen Obduktion, da ein Fremdverschulden nicht auszuschließen ist bzw. eine Todesursache für die Ärztin nicht feststellbar war.“
Für die WKStA versuchte Barbara S. zu erklären, warum der Tatort nicht sofort abgesperrt und gesichert wurde: „Wenn es eindeutige Hinweise auf Fremdeinwirkung (zB Messer im Rücken) gibt, wird die Situation am Tatort nicht verändert und das LKA hinzugezogen.“
Im Rücken des Ertrunkenen steckte kein Messer, also konnte der LKW der Via Donau Gmbh weiter ungehindert über den Treppelweg und durch die Spuren fahren.
Fremdeinwirkung, Druck auf die Ärztin, verschwundener Bericht an die StA Krems, Absicherung des Tatorts – das alles sind Fakten, die klar im Widerspruch zu den Behauptungen, die in der neuen Klage erhoben werden, stehen.
Wer steckt dahinter?
Chefinspektor Fellner. LKA-Chef Pfandler. Bundespolizeidirektor Takacs. Und jetzt Kontrollinspektorin S. Es scheint wenig wahrscheinlich, dass die Copy-Paste-Klagen unabhängig voneinander verfasst und eingebracht wurden. Damit stellt sich dem kommenden Pilnacek-U-Ausschuss eine weitere spannende Frage: Wer plant, koordiniert und finanziert die SLAPP-Klagen gegen die Zack Media GmbH und gegen das Pilnacek-Buch? Warum beantworten führende Beamte und Minister keine Fragen und versuchen stattdessen, das Buch verbieten zu lassen?
Der Erfolg gibt ihnen möglicherweise nicht recht. Seit wenigen Tagen ist die 3. Auflage im Buchhandel.
p.s.: Das Pilnacek-Buch in der 3. Auflage, in dem noch mehr über die Inspektorin steht, gibt es hier im Zack-Shop, gerne mit einer Widmung von Peter Pilz.
Titelbild: HELMUT FOHRINGER / apa / picturedesk.com, HERBERT PFARRHOFER / APA / picturedesk.com