Die WKStA brachte eine Anklage gegen August Wöginger und zwei Beamte beim Landesgericht Linz wegen Amtsmissbrauchs ein. Wöginger soll trotz klarer Befangenheit einem Parteifreund zum Vorstandsposten des Finanzamts Braunau verholfen haben.
Drei Jahre nach der Auslieferung im Nationalrat wegen Ermittlungen durch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wurden ÖVP-Klubchef August Wöginger und zwei Beamte nun wegen Amtsmissbrauchs angeklagt. Wöginger soll einem ÖVP-Bürgermeister zum Vorstandsposten des Finanzamts Braunau verholfen haben – trotz klarer Befangenheit. ZackZack berichtete bereits 2022.
Wöginger behielt unrecht
Um die Ermittlungen zu ermöglichen stimmte Wöginger 2022 selbst dem Auslieferungsbegehr der Staatsanwaltschaft gegen ihn zu. Damals war er zuversichtlich, dass die Ermittlungen nichts Belastendes ergeben würden: „Ich möchte, dass es hier rasch zur Aufklärung kommt und es wird sich schnell herausstellen, dass an den Vorwürfen nichts dran ist“, so der ÖVP-Klubchef damals.
Mehr als drei Jahre später wird Wöginger als „Bestimmungstäter wegen Missbrauchs der Amtsgewalt“ angeklagt. Konkret soll Wöginger über persönliche Kontakte ins Finanzministerium und zur Begutachtungskommission bewirkt haben, dass sein bevorzugter Kandidat zulasten einer besser qualifizierten Kandidatin vorgereiht wird. In einer Erklärung der WKStA heißt es, Wöginger stand “mutmaßlich am Beginn einer sogenannten Bestimmungskette: Konkret soll der später bevorzugte Kandidat als Parteifreund an Wöginger herangetreten sein und um dessen Unterstützung bei der Erlangung des Postens des Vorstandes des FA BRS ersucht haben.”
Möglich wurde die Anklage durch belastende Aussagen seines ehemaligen Parteifreunds Thomas Schmid, die er im Zuge der Erlangung des Kronzeugenstatus vorgenommen hatte. Schmid schrieb damals in Chats an Wöginger: „Der Bürgermeister schuldet dir was!“ Wöginger war erfreut und kommentierte: „echt super“.
Bundesverwaltungsgericht stellte Diskriminierung fest
Vor der Anklage durch die WKStA stellte bereits das Bundesverwaltungsgericht die Diskriminierung aufgrund der Weltanschauung – mit der Anmerkung „Parteibuchwirtschaft“ – der unterlegenen Kandidatin fest. Auch die Gleichbehandlungsstelle erkannte eine Diskriminierung.
Für Wöginger und die zwei Mitangeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
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