In einer Sondersitzung am Mittwoch will die FPÖ den Antrag auf Einsetzung des Pilnacek-Untersuchungsausschusses im Nationalrat einbringen. Untersucht werden soll vor allem der “Machtmissbrauch” der ÖVP im Innenministerium. Erste Auskunftspersonen könnten im Herbst geladen werden.
FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker kündigte in einer Pressekonferenz am Freitag die Einsetzung des Pilnacek-Untersuchungsausschusses für den nächsten Mittwoch an. In einer Sondersitzung im Parlament soll der Antrag mit den Stimmen der FPÖ-Abgeordneten eingebracht werden. Mit 57 Abgeordneten verfügt sie allein über die nötige Stärke. Die Details des Einsetzungsantrags verriet Hafenecker noch nicht. Eines ist bereits fix: Im Zentrum wird der Fall “Pilnacek” stehen.
“Auffällig dilettantisch geschlampt worden”
Die FPÖ will vor allem die Vorgänge im ÖVP-dominierten Innenministerium (BMI) näher beleuchten. Im Fall Pilnacek gehe es dabei um die “Aufklärung der mysteriösen Todesumstände”, bei denen “auffällig dilettantisch geschlampt worden” sei. Hafenecker stellte in den Raum, dass nicht die an der Aufklärung beteiligten Polizisten, sondern die Weisungen der ÖVP-Granden im BMI Schuld an den zahlreichen Merkwürdigkeiten bei der Ermittlungsarbeit rund um den Tod von Christian Pilnacek seien. Der FPÖ-Generalsekretär erwähnte etwa den “skandalösen Umgang” der Ermittler mit “Handy, Laptop, Smartwatch” des ehemaligen Justiz-Sektionschefs.
U-Ausschuss Akten mit Spannung erwartet
Am Mittwoch, den 21. Mai, wird die FPÖ in der parlamentarischen Sondersitzung den U-Ausschuss einbringen und beschließen. Bis die ersten Auskunftspersonen geladen werden, könnte es allerdings noch dauern. Die Befragungen werden höchstwahrscheinlich Mitte September losgehen.
Doch schon davor wird im Polizeifall “Pilnacek” ein neues Kapitel aufgeschlagen. Der U-Ausschuss wird bisher geheim gehaltene Dokumente wie die Tagebücher der Staatsanwaltschaften und den “Dienstakt” des Landeskriminalamts St. Pölten von Innenminister und Justizministerin einfordern.
Behörden und Ämter sind verpflichtet, alle Akten und Dokumente zum Untersuchungsgegenstand an den U-Ausschuss zu übermitteln. Im Zuge der Akten aus dem BMI, der Polizei Niederösterreich und der Staatsanwaltschaften könnten dann bereits vor Beginn der Untersuchungen Antworten auf politisch brisante Fragen gefunden werden.
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