IT-Techniker Harald Monschein hat versucht, zur Aufklärung rund um den Pilnacek-Laptop beizutragen. Jetzt verfolgt ihn die Staatsanwaltschaft St. Pölten. Er soll ein Passwort, das es gar nicht gab, geknackt haben.
Am Mittwoch bekam der pensionierte IT-Techniker Harald Monschein Post. Die Staatsanwaltschaft St. Pölten teilte ihm in Amtssprache mit: „Demnach sind Sie verdächtig, (…) sich zu einem Computersystem (…) nämlich zum passwortgeschützten Laptop des verstorbenen Mag. Christian Pilnacek, durch Überwindung einer spezifischen Sicherheitsvorkehrung im Computersystem (…) Zugang verschafft zu haben“.
Staatsanwalt Michael M. hätte es auch einfacher formulieren können: Monschein wird beschuldigt, das Passwort des Pilnacek-Laptops illegal geknackt zu haben. Wie vieles in den Verfahren niederösterreichischer Staatsanwälte steht auch dieser Vorwurf auf äußerst dünnen Beinen.
Laptop bei Sobotka-Mitarbeiterin
Am 5. März 2025 meldete sich die WKStA bei Monschein. Im ZackZack-Interview hatte Monschein erklärt, wie er Sobotka-Mitarbeiterin Anna P. beim Pilnacek-Laptop geholfen hatte.
Der ehemalige IT-Techniker der US-Botschaft stimmte einer Einvernahme zu. Am 14. März 2025 gab Harald Monschein in der WKStA als Zeuge zu Protokoll: „Meiner Erinnerung hat sich am 22. Oktober 2023 Anna P. bei mir gemeldet.“ Anna P. arbeitete damals im Büro von Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka. Inzwischen wird sie von der WKStA wegen des Verdachts der falschen Zeugenaussage rund um Pilnaceks Laptop verfolgt.
Monschein erinnerte sich: „Im Zuge dieses Gesprächs hat mir Anna P. mitgeteilt, dass sie im Besitz des Laptops sei.“ Dann nannte er ein wichtiges Detail zu Anna P. und Karin Wurm, Pilnaceks Gefährtin, bei der Anna P. in Rossatz wohnte: „Ich habe zunächst P. gefragt, ob ihr mit dem Gerät online gewesen seid. P. hat bejaht, dass sie online waren.“
Kein Passwort
Aber wie konnten die beiden Frauen auf Pilnaceks Laptop online seien? Die Antwort ist einfach: Der Laptop des Sektionschefs war durch kein Passwort gesichert.
Genau das interessierte auch die Oberstaatsanwältin der WKStA am 14. März 2025: „War der Laptop durch ein Passwort gesichert?“ Monschein antwortete wahrheitsgemäß: „Nein. Der Laptop war nicht durch ein Passwort gesichert.“
Am 8. Mai 2025 wurde Anna P. dazu als Beschuldigte befragt. Sie bestätigte: „Zu einem mir nicht mehr konkret bekannten Zeitpunkt hat Frau Wurm den Laptop eingeschaltet und sie hat festgestellt, dass dieser nicht Passwort gesichert gewesen ist.“ Die Staatsanwältin hakte nach: „War der Laptop passwortgeschützt?“ Anna P. bestätigte: „Nein.“ Dann ergänzte sie: „Wenn ich gefragt werde, ob mich das erstaunt hat, dass das Gerät von Mag. Pilknacek nicht passwortgeschützt war, gebe ich an, dass mich das rückblickend schon überrascht hat.“
Peter Hochegger hatte Kontakt zu Pilnacek-Freund Wolfgang Rauball, der sich mit Anna P. um den Laptop gekümmert hatte. Hochegger bestätigt auf ZackZack-Nachfrage: “Rauball hat mir gesagt, dass der Laptop kein Passwort hatte”.
Kein Einzelfall
Erstaunt ist jetzt Harald Monschein. Er versteht nicht, wie ihm die Staatsanwaltschaft St. Pölten die Überwindung eines Passworts, das es nicht gegeben hat, vorwerfen kann. Ein Blick in den Paragrafen 118a des Strafgesetzbuches zeigt: Ohne Knacken einer „Sicherheitsvorkehrung“, also eines Passworts, gibt es keinen „widerrechtlichen Zugriff auf ein Computersystem“ und damit auch keine Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft.
In Niederösterreich scheint das kein Einzelfall zu sein: Auch mir als ZackZack-Herausgeber wird die Hehlerei eben dieses Laptops unterstellt. Ebenso zuständig wie untätig ist, nachdem sich die Staatsanwaltschaft Krems für befangenen erklärt hat, nun auch die Staatsanwaltschaft St. Pölten. Dass inzwischen mehrere Zeugen übereinstimmend betonen, dass ich den Laptop bis heute nicht einmal gesehen habe, scheint die Staatsanwälte nicht zu stören.
Monschein selbst wirkt gefasst: „So, wie diese Ermittlungen gelaufen sind, hat es mich nicht überrascht, dass sie jetzt auch gegen mich vorgehen“.
Gestern ersuchte ZackZack die Staatsanwaltschaft St. Pölten, sechs Fragen bis heute um 10.00 Uhr zu beantworten.
Update 10:40: Aus St. Pölten kam verspätet eine Antwort auf lediglich eine Frage. Man könne bestätigen „dass bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten zu dem von Ihnen genannten Aktenzeichen ein Ermittlungsverfahren anhängig ist, in welchem ein Vorhabensbericht an die Oberstaatsanwaltschaft Wien erstattet wurde.“
Titelbild: ZackZack, HELMUT FOHRINGER / APA / picturedesk.com