Das Oberlandesgericht Wien hat die erstinstanzliche Verurteilung von Altkanzler Sebastian Kurz gekippt und ihn freigesprochen. Sein früherer Kabinettschef Bernhard Bonelli bleibt verurteilt. Großes Ungemach droht Kurz weiterhin mit der ÖVP-Inseratencausa.
Im Februar 2024 ist Ex-Kanzler Sebastian Kurz wegen Falschaussage im Ibiza-Untersuchungsauschuss verurteilt worden. Kurz ging in Berufung. Am Montag wurde er am Oberlandesgericht Wien freigesprochen. Seinem langjährigen Weggefährten Bernhard Bonelli erging es anders. Bei ihm wurde das Urteil – ebenfalls wegen Falschaussage im U-Ausschuss – bestätigt.
“Videobeweis” brachte Freispruch
Sebastian Kurz hatte 2020 im Ibiza-Untersuchungsausschuss seine Rolle bei der Bestellung des ÖBAG-Chefs als passiv beschrieben. Er sei zwar informiert gewesen, habe aber nicht aktiv in den Bestellungsprozess eingegriffen. Das Gericht glaubte ihm das nicht und verurteilte ihn erstinstanzlich zu acht Monaten bedingter Freiheitsstrafe.
Die Richter am OLG sahen das anders: Für sie habe Kurz die “Ja-Nein”-Frage wahrheitsgemäß mit “Ja” beantwortet; die fragende Abgeordnete Stephanie Krisper (Neos) sei damals zwar mit der Antwort nicht zufrieden gewesen und wollte nachhaken, die Zeit sei aber vorüber gewesen, Vorsitzender Wolfgang Sobotka schritt ein. Später habe Krisper dann nicht mehr an dieser Stelle fortgesetzt.
Bemerkenswert ist, dass sich die Richter auf die Videoaufzeichnung des U-Ausschusses beriefen, die sie sich vor dem Urteil angeschaut hätten. Kurz habe dort nicht den Anschein erweckt, dass er mit seiner Antwort fertig gewesen wäre. Insofern hätte er auch nicht erhebliche Aussagen zurückgehalten.
Bonelli ist schuldig
Auch Kurz‘ ehemaliger Vertrauter Bernhard Bonelli berief gegen sein erstinstanzliches Urteil. Er hatte im Untersuchungsausschuss vermittelt, nichts über Sebastian Kurz Präferenzen bei den Bestellungsvorgängen in der ÖBAG zu wissen. Das sei allerdings auch für das Oberlandesgericht nicht glaubhaft gewesen, da Chats das Gegenteil belegten. Das Urteil von sechs Monaten bedingter Freiheitsstrafe wurde bestätigt und ist rechtskräftig.
Offenes Verfahren wegen Inseratenkorruption
Mit dem Freispruch sind die strafrechtlichen Vorwürfe gegen den Ex-Kanzler jedoch nicht vom Tisch. Im Gegenteil: Jenes Verfahren, das Kurz im Herbst 2021 das Amt kostete, ist nach wie vor offen – die Rede ist von der ÖVP-Inseratencausa.
Hier steht bekanntlich das sogenannte “Beinschab-Tool” im Fokus: Laut Thomas Schmid, dem früheren Kurz-Vertrauten und Generalsekretär im Finanzministerium sei ein System entwickelt worden, mit dem man frisierte Umfragen prominent im Fellner-Medium Österreich platzierte und diese illegalerweise mit Steuergeld finanzierte. Kurz sei in dieses Tool, benannt nach der Meinungsforscherin Sabine Beinschab, eingebunden gewesen, glauben die Ermittler der WKStA. Sebastian Kurz und Wolfgang Fellner bestreiten die Vorwürfe entschieden, die Unschuldsvermutung gilt. Heikel ist für den Altkanzler jedenfalls, dass sowohl Schmid als auch Beinschab Kronzeugenstatus erhielten. Anklagen liegen noch nicht vor, die Ermittlungen sind aber weit fortgeschritten.
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