13. Okt. 2026
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    Aktion “Wöginger”: gemeinsame Nichtigkeitsbeschwerde

    Für ÖVP Klubchef August Wöginger und Parteiobmann Stocker sind mit der Diversion alle Probleme gelöst. Aber der Rechtsstaat hat noch eine Chance. Wie das gemeinsam geht, zeigen wir hier.

    „Damit ist die Angelegenheit für ihn und für die Volkspartei erledigt.“ Für Bundeskanzler Stocker hat eine gesetzwidrige Diversion gereicht, um seinen Schlussstrich unter die Affäre „Wöginger“ zu ziehen.

    Aber ist damit alles vorbei? Hat der Rechtsstaat wieder einmal verloren und die ÖVP-Parteiwirtschaft noch einmal gewonnen? Gilt für die einen das Gesetzbuch und für die anderen das Parteibuch?

    Diesmal: NEIN!

    Es gibt ein Rechtsmittel, das uns allen zur Verfügung steht: Jeder von uns hat das Recht, eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes bei der Generalprokuratur beim Obersten Gerichtshof einzubringen.

    Wie das nach Paragraf 23 der Strafprozessordnung geht – das zeigen wir hier Schritt für Schritt. ZackZack liefert die Vorlage. Ihr alle könnt das Formular ausfüllen und in einem Kuvert an die Generalprokuratur schicken. (Achtung: Die Generalprokuratur akzeptiert keine E-Mails.)

    Ich wünsche uns, dass möglichst viele mitmachen. So schützen wir gemeinsam unseren Rechtsstaat vor dem Missbrauch durch eine Partei.

    Peter Pilz

    Wie funktioniert deine Beschwerde?

    Das Dokument könnt ihr hier downloaden:

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