Urteilsveröffentlichung über Antrag von Mag. Rohrhofer iZm mit der Berichterstattung über das „Leichenfoto-Leak“
Im Namen der Republik
Durch die Veröffentlichung auf der Website www.zackzack.at vom 26.9.2025 mit der Überschrift „Pilnacek-Doku auf Servus TV: das Leichenfoto-Leak“ und dem weiteren Inhalt, es müsse geklärt werden, wer die streng geheimen Fotos der Leiche des verstorbenen Mag. Christian Pilnacek „geleakt und missbraucht“ habe, für eine vom Antragsteller Mag. Gernot Rohrdorfer zu verantwortende TV-Dokumentation seien einem deutschen Gerichtssachverständigen sowohl Leichenfotos als auch das Obduktionsgutachten zur Verfügung gestellt worden, das die Staatsanwaltschaft Krems in Auftrag gegeben habe, in Bezug auf die Fotos sei mehr geschehen als eine Irreführung der Öffentlichkeit, diese habe die Staatsanwaltschaft Krems seit mehr als zwei Jahren streng unter Verschluss gehalten, Karin W. habe sie als Opfer nur vor Ort in Krems einsehen dürfen, der Antragsteller Mag. Gernot Rohrdorfer lebe in Krems, er habe in keinem der Verfahren Parteistellung, es stelle sich die Frage, ob er die Leichenfotos von der Staatsanwaltschaft bekommen und dafür auf alle detaillierten Berichte über das Totalversagen der Staatsanwaltschaft Krems verzichtet habe, wurde in Bezug auf den Antragsteller in einem Medium der objektive Tatbestand der üblen Nachrede hergestellt (§ 6 Me dienG). Die Antragsgegnerin Zack Media GmbH wurde zur Zahlung einer Entschädigung an den Antragsteller verurteilt.
Landesgericht für Strafsachen Wien
Abt. 113, am 20.1.2025
Anm. d. Red.: Aus Gründen der journalistischen Sorgfaltspflicht sei darauf hingewiesen, dass der Antragsteller im Urteil fälschlicherweise als Mag. Gernot Rohrdorfer statt Rohrhofer bezeichnet wird.
Anm. d. Red.: Im Urteil steht fälschlicherweise 20.1.2025, es soll natürlich heißen 20.1.2026.


