Seit 2026 ist es in Österreich unerlaubt, Plastikflaschen und Dosen ohne Rückgabemöglichkeit in Umlauf zu bringen. Nicht alle halten sich daran. Bislang ohne Folgen.
Seit 2025 ist die neue Pfandverordnung von Grünen-Chefin Leonore Gewessler in Kraft. Sie soll die Sammelquote von Plastikflaschen und Aludosen auf ein neues Rekordniveau anheben. Die Regierung investierte insgesamt 140 Millionen Euro für Sammel- und Sortiermaschinen. Die Maßnahme zeigte Wirkung. Die angestrebte Sammelquote von 80 Prozent im ersten Jahr wurde mit 81,5 Prozent leicht übertroffen.
Doch es gibt auch schwerwiegende Verstöße gegen das Pfandsystem. ZackZack hat sich umgesehen.
Ausländische Getränke im Umlauf
Damit sich die Quote auf die bis 2027 angestrebten 90 Prozent erhöht, muss noch einiges passieren. Denn wie ZackZack anhand zahlreicher Fälle belegen kann, halten sich nicht alle Anbieter von entsprechenden Flaschen und Dosen an die Pfandvorgaben.
Das Pfandsystem dürfte insbesondere einigen kleineren Gastronomiebetrieben und Supermärkten ein Dorn im Auge sein. Wer dort einkauft, ist oft überrascht, aus welchen Ländern Händler Getränkedosen importieren, um nicht am Pfandsystem teilzunehmen. Das genaue Ausmaß der Verstöße in ganz Österreich kann nur geahnt werden. ZackZack hat sich am Wiener Brunnenmarkt und in Asia-Märkten in ganz Wien ein Bild gemacht. Auch aus Vorarlberg erreichen uns Belege für Verstöße gegen das Pfandsystem.
Das Ergebnis ist ein gemischtes. Einige Imbissstände, die etwa arabische Spezialitäten verkaufen, hatten im Jahr 2025 noch ungarisches Cola oder Fanta im Angebot, mittlerweile aber auf Dosen mit österreichischem Pfandlogo umgestellt. Sie haben den gesetzlich vorgeschrieben Umstieg erfolgreich vollzogen. Das trifft aber nicht auf alle zu. Ein privater Supermarkt beispielsweise hatte jede Menge Flaschen CocaCola und Rauch Eisteee aus Ungarn im Angebot.
In Asiamärkten finden sich ebenfalls oft Dosen und Flaschen ohne Pfandlogo. Spezielle Säfte werden direkt aus asiatischen Ländern oder aus anderen europäischen Staaten importiert, das Pfandsystem dabei umgangen.

aus einem Asiashop in 1030 Wien
Besonders ausländische Getränke, die in Österreich weniger weit verbreitet sind, verfügen in den meisten Fällen nicht über das österreichische Pfandlogo. Dabei ist das auch bei Import der jeweiligen Getränkegebinde seit 1. Jänner 2026 unbedingt vorgeschrieben.
Strafen und Grüne Kritik
Doch die Umgehung der Pfandverordnung ist riskant. Denn seit 2026 herrscht auf dem Papier Nulltoleranz bei Getränkedosen und Plastikflaschen zwischen 0,1 und 3 Liter. Sie müssen mit dem österreichischen Pfandlogo ausgestattet sein, um sie bei Rückgabeautomaten recyclen zu können. Sind sie das nicht, ist das als klarer Verstoß gegen die Pfandverordnung zu werten.
Wer solche Getränke in Umlauf bringt, muss spätestens seit 2026 mit Konsequenzen rechnen. Wie ZackZack aus Nachfrage bei einem säumigen Händler erfuhr, wurden ungarische Getränke am Brunnenmarkt etwa über eine slowakische Firma nach Österreich importiert. Das geschah auch noch nach Ablauf der Frist für die Abfüllung von Getränken. Wurden Flaschen oder Dosen bis 1. April 2025 abgefüllt, durften sie noch bis 31. Dezember 2025 verkauft werden. Seit Juni 2025 habe man keine entsprechenden Getränke mehr bestellt, versichert der Händler. Im Sortiment hat er sie aber bei einem Lokalaugenschein noch immer.
Für die Grünen “ist der zuständige Umweltminister Totschnig gefordert, auf den Vorleistungen seiner Vorgängerin aufzubauen und das System laufend zu verbessern und weiterzuentwickeln. Er ist dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen Vorgaben von allen eingehalten werden und noch bestehende Schlupflöcher geschlossen werden.” Bei einem Verstoß kommt das Abfallwirtschaftsgesetz zum Tragen. Dieses sieht Geldstrafen zwischen 450 und 8.400 Euro vor.
Statement von Recycling Austria
Auf Anfrage schreibt eine Sprecherin der “Recycling Pfand Österreich”, die für das Pfandsystem in Österreich zuständig ist: “Es werden Verstöße gemeldet, jedoch hält es sich sehr in Grenzen…. Der Großteil hält sich an alle Vorgaben der
gesetzlich verankerten Einweg-Pfandverordnung.” Die häufigste Art von Verstoß im Zusammenhang mit der Verordnung sei die nicht umgesetzte Rücknahmepflicht der leeren Gebinde, gefolgt vom Veräußern von Flaschen und Dosen ohne Pfandlogo.
“Werden uns als zentrale Stelle konkrete Sachverhalte bekannt, in denen die
Bestimmungen der Pfandverordnung verletzt werden, nehmen wir direkt Kontakt mit
den betroffenen Unternehmen auf und klären diese über die Pflichten der
Pfandverordnung auf.” Wenn die Abmahnung nicht fruchtet, werden rechtliche Schritte eingeleitet. Das ist bisher jedoch in keinem einzigen Fall passiert.
Titelbild: ZackZack


