Dienstag, Mai 19, 2026

“Nachweis nicht gelungen”: Gericht verbietet ÖVP-Hanger Aussagen zu Wurm

Andreas Hanger wetterte rund um den U-Ausschuss gegen Karin Wurm. Die Pilnacek-Freundin klagte daraufhin und erzielte nun einen ersten Erfolg: Dem ÖVP-Abgeordneten wurden mehrere Aussagen bis auf Weiteres gerichtlich untersagt.

Es waren heftige Attacken, die der ÖVP-Fraktionsführer im Pilnacek-U-Ausschuss gegen die Privatperson Karin Wurm geritten hat. Andreas Hanger stellte der Pilnacek-Freundin im Vorfeld ihrer Befragung etwa die – zwar leere, aber dennoch schwerwiegende – Drohung in Aussicht, sie müsse für die Kosten des gesamten Ausschusses aufkommen. Zudem tätigte der Abgeordnete Wortmeldungen wie diese:

„Mit ihren fragwürdigen Aussagen hat Karin Wurm – sie spricht von der Camorra, Löchern im Körper von Christian Pilnacek oder Zeugenschutzprogrammen – die Öffentlichkeit getäuscht und die Verschwörungstheorien von Peter Pilz befeuert.“

Wurm ging gegen den ÖVP-Politiker daraufhin mit einer Zivilklage vor und erzielte nun einen ersten Erfolg. Die oben beschriebene Passage über die bewusste Täuschung der Öffentlichkeit sowie die Aussage Hangers, die Unternehmerin habe ihre Darstellungen „immer weiter aufgebauscht“, sind dem Politiker ab sofort gerichtlich verboten. Das geht aus einem ZackZack vorliegenden Beschluss des Landesgerichts St. Pölten hervor.

Hanger erhält einstweillige Verfügung

Ausgangspunkt von Karin Wurms Klage war eine Presseaussendung Hangers Anfang Februar; sie klagt den Abgeordneten auf Unterlassung. Obwohl das Zivilverfahren noch läuft, beantragte Wurms Anwalt Robert Kerschbaumer zusätzlich eine einstweilige Verfügung, mit der Hanger entsprechende Aussagen bereits ab sofort untersagt werden sollten. Der neue Beschluss vom Dienstag gibt Wurm und Kerschbaumer Recht.

„Laut den Feststellungen zielten die Angaben der Klägerin nicht darauf ab, die Öffentlichkeit damit bewusst zu täuschen. Ihr kam es nicht auf eine bewusste Täuschung der Öffentlichkeit an, sie hatte dazu keine Absicht”, hält die Richterin in dem 29-seitigen Schreiben fest. Und zieht ein deutliches Fazit: „Folglich ist dem Beklagten der Nachweis der für die Täuschung notwendigen subjektiven Komponente bei der Klägerin nicht gelungen.“ Beim der zweiten Äußerung Hangers hinsichtlich eines “Immer-weiter-aufbauschens” sei dieser Vorwurf “nicht einmal im Kern belegt”, heißt es im Beschluss.

Hanger und seinem ÖVP-Anwalt Werner Suppan ist es lediglich gelungen, zwei Aussagen vorerst aufrechtzuerhalten. Diese betreffen Wortmeldungen, wonach Wurm „widersprüchliche und teilweise falsche Angaben“ gemacht habe und Informationen – allen voran zum Laptop – nicht offengelegt worden seien. Dass Wurm – wie auch Ex-ÖVP-Mitarbeiterin Anna P. – zum Verbleib des Laptops zunächst gegenüber der WKStA nicht korrekt aussagten, hat sie gegenüber den Behörden bereits eingeräumt. Hanger hat nun die Möglichkeit, gegen die einstweilige Verfügung Rekurs einzulegen.

Weiterer Erfolg für Wurm

Die neue Entscheidung kann jedenfalls als weiterer Gerichtserfolg für die Pilnacek-Freundin gewertet werden. Neben dem Verfahren gegen Hanger führt Wurm noch einen Zivilstreit mit Caroline List. In diesem Verfahren ist wiederum die Witwe die Klägerin, die unter anderem erreichen will, dass Wurm sich gegenüber Dritten nicht ******** nennen darf. Dabei erlitt List kürzlich eine Niederlage; Wurm und ihr Anwalt Kerschbaumer bekamen Rückenwind vom OLG Wien, eine Reihe von Zeugen stützten Wurms Darstellungen, ZackZack berichtete.

Das Verfahren gegen Andreas Hanger hatte wiederum einen skurrilen Start: Der ursprünglich bestellte Richter verfügte über ein ÖVP-Parteibuch und wurde schließlich für befangen erklärt. Nach einem ZackZack-Bericht trat der Richter sogar kurzerhand aus der Partei aus.


Titelbild: ZackZack, Wikimedia Commons/ AleXXw / Alexander WagnerMontage

Autor

  • Thomas Hoisl

    Ist seit April 2024 bei ZackZack. Arbeitete zuvor u.a. für "profil". Widmet sich oft Sicherheitsthemen oder Korruptions-Causen.

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