Dienstag, Mai 19, 2026

Weissmann und Pressefreiheit: Höchstpersönliche Dickpics

Bei „Weissmann gegen Falter“ geht es auch um die Pressefreiheit.

Vor einigen Jahren drückte mir ein Informant in Klagenfurt einen USB-Stick in die Hand. Wir brauchten ein paar Wochen, um die 75,5 MB Daten vom Handy des Sobotka-Kabinettschefs zu sichten. Chat für Chat fügte sich alles zu einem Bild hemmungsloser Parteiwirtschaft der ÖVP in Polizei und Innenministerium zusammen. So begann die Geschichte der BMI-Chats auf ZackZack.

Kurze Zeit später gab mir der Informant einen zweiten Stick. Er enthielt ausschließlich Fotos: pornografische Bilder, amateurhafte Fotos von Frauen in Unterwäsche – und Dickpics. Der Informant behauptete, den Träger des Dicks im Innenministerium zu kennen. Die Frauen auf den Bildern kannte er nicht.

Auf dem BMI-Stick selbst fand sich nur ein Chat zwischen einer Beamtin und ihrem Kabinettschef, der ins Bild passte. Darin gingen die beiden ins private und intime Detail. ÖVP-Freunde in Innenministerium und Wiener Polizei sorgten in der Folge dafür, dass die Beamtin die Leitung einer der größten Abteilungen der Wiener Polizei übernehmen konnte.

Die Chats waren eindeutig wie die zeitlich darauffolgende Beförderung. Vielleicht hätten wir es wie der Falter tun und alles wörtlich veröffentlichen sollen. Vielleicht wäre dann etwas passiert. Wir verzichteten auf die wörtliche und bildliche Wiedergabe, auch, weil uns unser Anwalt mit guten Argumenten warnte. Die Geschichte blieb ohne Folgen.

Richtige Entscheidung

Im Fall „Weissmann“ ist der Falter nach anfänglichem Zögern den entscheidenden Schritt weiter gegangen. Abseits aller rechtlichen Erwägungen glaube ich, dass das die richtige Entscheidung war. Der ORF-Generaldirektor ist eine öffentliche Person, der ORF trägt das „öffentlich“ neben „rechtlich“ als Marke und es geht um den Missbrauch von Macht, egal ob es sich wie im Innenministerium um einen möglichen Fall von Parteibettwirtschaft oder im ORF um den möglichen sexuellen Übergriff auf eine Mitarbeiterin handelt.

Weissmanns Anwalt hat bereits Klagen eingebracht. Der Falter wird sein Vorgehen vor Gericht verteidigen müssen. Trotz allem, was vorliegt und schwer wiegt, ist er jetzt dort, wo wir uns mit ZackZack seit Jahren ständig befinden: auf der hohen See der österreichischen Strafjustiz.

Höchstpersönlich

Ob dem Falter der Wahrheitsbeweis gelingt, wird das Verfahren zeigen. Das, was bisher an Chats bekannt ist, deutet auf gute Chancen hin. Der Falter wird wahrscheinlich ein anderes Problem haben: den „höchstpersönlichen Lebensbereich“. Darf man aus der persönlichen und intimen Kommunikation des Ex-ORF-Chefs überhaupt berichten? Da steht es für den Falter schlechter, weil sich hier in den letzten Jahren einiges verschlechtert hat.

Die Grenze, ab der der „höchstpersönliche Lebensbereich“ über der Pressefreiheit steht, ist Stück für Stück verschoben worden. Der Rechtsstreit, den die Grazer Gerichtspräsidentin und Pilnacek-Witwe Caroline List über die korrekte Bezeichnung der letzten Freundin des Sektionschefs nicht nur mit ZackZack führt, hat zu einem skurillen Zwischenergebnis geführt: Karin Wurm darf sich als **** von Pilnacek bezeichnen. Das Oberlandesgericht Wien stellte ausdrücklich fest, dass sie das ****-Wort auch gegenüber Medien verwenden darf. In einem weiteren Urteil zieht das OLG die Grenze: Die Medien dürfen nicht darüber berichten.

Der Falter hat trotzdem bessere Chancen als wir. Sein Gegner ist ein ex-ORF-Chef, den ÖVP und SPÖ bereits fallen gelassen haben. Unsere Gegnerin ist eine amtierende Gerichtspräsidentin. Der Falter hat zumindest keine Kastenjustiz zu fürchten.

Einzelfallpfoten

Das, so wird man im Fall „Weissmann gegen Falter“ sagen, sei auch diesmal ein Einzelfall. Inzwischen gibt es eine beeindruckende Liste von „Einzelfällen“:

  • Verurteilung der Tagespresse im Fall „Speisekartensatire“;
  • meine – nicht rechtskräftige – Verurteilung wegen „verbotener Veröffentlichung“ als Abgeordneter im Fall „Kampusch“;
  • Ermittlungen wegen „Hehlerei“ im Zusammenhang mit dem Pilnacek-Laptop gegen Krone-Journalist Erich Vogl und mich (inzwischen eingestellt);
  • Verurteilung des Kabarettisten Florian Scheuba wegen einer Satire über den Chef des Bundeskriminalamts;
  • Verbot (nicht rechtskräftig) des Pilnacek-Buchs, das zum Untersuchungsausschuss geführt hat;
  • Ermittlungen wegen „Beleidigung einer Behörde“ gegen mich, weil ich die Staatsanwaltschaft Krems als „Schlafanwaltschaft“ bezeichnet habe.

Die Zensur kommt immer auf Einzelfallpfoten. Man sieht sie erst, wenn man die Einzelfälle zu einem Bild zusammenfügt. Im Einzelfall schützen Einzelrichter einzelne höchstpersönliche Lebensbereiche. Erst im Gesamtbild sieht man, wie dabei die Pressefreiheit schrumpft.

Roland Weissmann hat jedes Recht auf ein faires Verfahren. Vieles deutet darauf hin, dass ihm dieses Recht vom ORF und seinen Stiftungsratsführern geschmälert worden ist. Er hat einen erfahrenen Anwalt, der ihn gut vertreten wird. Das ist die eine, rechtsstaatliche Seite.

Die andere ist unsere Aufgabe: über alles zu berichten, wo Macht missbraucht wird. Dazu brauchen wir Pressefreiheit, die ganze.

Links:

Intime Parteibuchwirtschaft im BMI

Pilnacek-Zensur: Karin Wurm darf – und darf nicht

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