August Wöginger ist schuldig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die ÖVP stand vor einer historischen Entscheidung. Wöginger hat sie ihr mit seinem Rücktritt nur kurzfristig abgenommen.
Kurz vor Wögingers Rücktritt als Klubobmann fragten sich viele: Wird die ÖVP August Wöginger fallen lassen? Und: Lässt sich Wöginger fallen? Dafür sprach, dass eine Kanzlerpartei kaum mit einer derart großen Neo-Altlast um den Hals weitermachen kann. Dagegen sprach ein Satz, den einander nicht nur ÖVPler zuflüstern: „Aber das haben doch alle gemacht!“
Am 11. Mai 2022 schrieben wir in ZackZack: „Zur Erinnerung an den Fall Jelinek: Chats weisen darauf hin, dass Wolfgang Sobotka gebilligt haben soll, einer aussichtsreichen Kandidatin für die Stelle der Wiener Polizei-Vizepräsidentin den Weg zu versperren, weil sie SPÖ-Nähe hatte – entschieden wurde zugunsten eines ÖVP-Kandidaten. Das Machtwort hatte Chats zufolge aber nicht der damalige Innenminister, sondern dessen Kabinettschef gesprochen.“
Die Ermittlungen gegen Sobotka und seinen Kabinettschef sind längst eingestellt. Damals hat es nicht gereicht, auch weil die Staatsanwaltschaft Wien wusste, wo ihr Platz war.
Deckel fliegt weg
In Linz wäre alles ähnlich gelaufen. Der Deal mit der Diversion platzte, weil sich das Opfer Christa Scharf gemeinsam mit Verfassungsjuristen Heinz Mayer und Informatik-Dekan Hannes Werthner an die Generalprokuratur wandte, Hunderte dem Beispiel folgten – und das Justizministerium im letzten Moment Nein sagte.
Im Fall „Jelinek“ blieb der Deckel auf dem Topf. Im Fall „Wöginger“ flog er weg. Das war kein Verdienst der Strafjustiz, sondern einer Öffentlichkeit, die ihr auf die Finger geschaut und geklopft hat.
Einzelfall
Was macht jetzt die ÖVP? Ich weiß es nicht, auch, weil es wahrscheinlich viele in der ÖVP selbst nicht wissen. Wöginger bleibt Abgeordneter und hofft wohl, dass er damit durchkommt. Aber egal, wie es mit ihm weitergeht – in der ÖVP stellen sich viele jetzt eine neue Frage: Wer ist der Nächste? Und: Darf man als Abgeordneter nach wie vor das, was man als Klubobmann nicht mehr darf? Darf ein Abgeordneter zum Amtsmissbrauch anstiften – und ein Klubobmann nicht? Und was darf der Klubobmannstellvertreter?
Andreas Hanger wird uns wohl bald als Nachfolger erklären, dass Wöginger sowohl ein bedauerlicher Einzelfall als auch ein ausgezeichneter Abgeordneter ist. Der doppelte Maßstab ist mit der Wöginger-Entscheidung offiziell zum Parteimaß geworden.
Wöginger selbst geht in Berufung. Das ist sein gutes Recht.
Link: Sobotka und der Fall “Jelinek”
Kommentar geändert um 15.00 Uhr


