August Wöginger wurde wegen Amtsmissbrauchs zu sieben Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe verurteilt. Die mitangeklagten Finanzbeamten wurden ebenfalls schuldig gesprochen.
ÖVP-Abgeordneter August Wöginger ist am Montagnachmittag am Landesgericht Linz schuldig gesprochen worden. Der Senat, bestehend aus zwei Schöffen und der Richterin, sah den Vorwurf des Amtsmissbrauchs erfüllt. Im Anschluss an das Urteil trat Wöginger als Klubobmann der Volkspartei zurück.
Die beiden Mitangeklagten Finanzbeamten Siegfried Manhal und B. wurden ebenfalls schuldig gesprochen.
Postenschacher im Finanzamt
Wöginger war vorgeworfen worden, einem ÖVP-Bürgermeister mit verbotenen Mitteln zum Posten des Vorstandes des Finanzamts Braunau verholfen zu haben. Die Staatsanwaltschaft sah den Vorwurf des Postenschachers noch nie so gut belegt. Insgesamt kamen über 30 Zeugen zu Wort, die meisten davon aus der Finanzverwaltung.
Wöginger wurde wie die beiden Mitangeklagten verurteilt. Gegen ihn wurde eine bedingte Haftstrafe von sieben Monaten, sowie eine Geldstrafe von 43.200 Euro ausgesprochen. Manhal und B. wurden ebenfalls verurteilt, nicht nur wegen Amtsmissbrauch, sondern auch wegen falscher Beweisaussage – zu sieben Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 30.840 beziehungsweise 22.680 Euro.
Der Senat folgte der Verteidigungslinie Wögingers nicht, wonach dieser nur “ein Bürgeranliegen weitergeleitet” hätte. In der Begründung des Urteils sagte die Richterin, es habe sich “um kein Bürgeranliegen gehandelt.” Wöginger habe die Kette der Intervention “in Gang gesetzt”, was als erschwerender Faktor gewertet wurde. Mildernd waren hingegen Wögingers Unbescholtenheit und dass er bereits im Zuge der gescheiterten Diversion bereit gewesen war, der unterlegenen Bewerberin Christa Scharf eine Entschädigung zu zahlen.
Ähnlich wie bei Sebastian Kurz waren es vorallem Chats des ehemaligen Generelsekretärs im Finanzministerium, Thomas Schmid, die Wöginger belasteten. So schrieb Schmid an Wöginger, nachdem der ÖVP-Mann das Amt trotz zweifelhafter Qualifizierung erhalten hatte:
Wir haben es geschafft :-))
Der Bürgermeister schuldet dir was!
Wöginger antwortete darauf:
echt super!! bin total happy 😁 👍😁
DANKESCHÖN
Im Verlauf des Prozesses war zu klären, ob es tatsächlich eine unerlaubte politische Einflussnahme zugunsten des ÖVP-Bürgermeisters gegeben habe und ob dieser trotz Minderqualifikation vor Mitbewerbern von der Hearingkommission bevorzugt behandelt wurde. Neben Wöginger waren zwei Finanzbeamte angeklagt, die in der Hearingkommission saßen. Sie stehen ebenfalls der ÖVP nahe. Schmid belastete alle Angeklagten auch als Zeuge. Der Senat beurteilte dessen Aussage in seiner Urteilsbegründung als glaubwürdig.
Von der gekippten Diversion zur Verurteilung
Der Prozess verlief ungewöhnlich. Nachdem die Richterin im Oktober 2025 bereits einer Diversion zugestimmt hatte, hob die WKStA diese im Dezember 2025 – nach öffentlichem Druck von ZackZack – wieder auf. Der Prozess wurde im Februar 2026 neu aufgerollt.
Die Urteile sind nicht rechtskräftig, Wögingers Anwalt Michael Rohregger meldete Nichtigkeitsbeschwerde an, die Verteidiger der anderen gaben wie die WKStA keine Erklärung ab. Für Manhal, B. und Wöginger gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.


