Am Mittwoch geht der Pilnacek-U-Ausschuss in sein nächstes Kapitel. Zum Auftakt ist Oberstaatsanwalt R. als Auskunftsperson geladen. Er setzte eine OStA-Weisung um und entfernte schwere Vorwürfe gegen die Pilnacek-Ermittler aus der Einstellungsbegründung der WKStA.
Im April 2024 wurden der damalige Chefermittler im Fall Pilnacek, Hannes Fellner, und dessen Stellvertreter P. von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) als Beschuldigte geführt. Der Vorwurf: Verdacht auf Amtsmissbrauch.
Doch bis heute sorgt ein Detail für Verwunderung: eine Weisung der Oberstaatsanwaltschaft Wien an die WKStA, die Begründung der Einstellung radikal umzuschreiben. Die Arbeit erledigte Oberstaatsanwalt R. Er wird am Mittwoch die erste Auskunftsperson im Untersuchungsausschuss sein.
Weisung gegen Befugnismissbrauch
Im elektronischen Tagebuch der WKStA findet sich das entscheidende Dokument. Auf 33 Seiten ist genau nachzulesen, an welchen Stellen Oberstaatsanwalt R. die Einstellungsbegründung der WKStA ändern ließ. Die WKStA sorgte dafür, dass alles im Änderungsmodus dokumentiert wurde. Die zu verändernden Stellen wurden dabei mit gelber Farbe markiert. Mit roter Farbe sind die Änderungswünsche der OStA Wien gekennzeichnet, die die WKStA per Weisung vorzunehmen hatte. Vieles, was die Beamten belastete, wurde einfach mit Weisung gestrichen.
Insgesamt werden Chefinspektor Fellner und sein Kollege P. durch die Änderungen der OStA Wien massiv entlastet. Die WKStA hatte bei der Abnahme und Weitergabe von Pilnaceks persönlichen Gegenständen an den Anwalt von Pilnaceks Witwe Caroline List, Rüdiger Schender, insbesondere von Pilnaceks Handy, mehrfach einen „wissentlichen Befugnismissbrauch“ festgestellt:

Diesen Absatz ließ die OStA komplett streichen und schrieb stattdessen eine längere Passage, die das Vorgehen der Ermittler in anderem Licht erschienen ließ.
Den folgenden Absatz strich die Oberstaatsanwaltschaft ebenfalls gänzlich:

Stattdessen musste die WKStA in ihrer Begründung Folgendes schreiben: „Bezogen auf einen denkbaren Missbrauch der Amtsgewalt in Form des Ermessensmissbrauchs kann nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens daher schon objektiv nicht von einem Befugnisfehlgebrauch ausgegangen werden, umso weniger von einem wissentlichen”.
Die WKStA hatte in ihrer Einstellungsbegründung den Umgang der Ermittler mit Pilnaceks Handy als wesentliches Beweismittel in einem Ermittlungsverfahren scharf kritisiert – und Flecken auf den Westen der Polizisten gefunden. Nach der Weisung war alles wieder weiß.
Betreute Ermittlungen
Ungewöhnlich schien R.s Engagement auch bei der Prüfung der Wiederaufnahme der Pilnacek-Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft Eisenstadt, denn der Oberstaatsanwalt schien die Aktivitäten der StA Eisenstadt von Beginn an nicht nur zu beaufsichtigen, sondern aktiv zu begleiten.
Im September 2025 legte die zuständige Staatsanwältin in der StA Eisenstadt einen neuen Akt an. Eine ihrer ersten Notizen: „Sowohl am 24.9.2025 als auch am 25.9.2025 wird Sachlage mit OStA R. besprochen“.
Bereits bei der Prüfung der Wiederaufnahme der Ermittlungen rund um den Tod von Pilnacek war die OStA Wien aktiv geworden. Als die damals noch zuständige Staatsanwaltschaft Krems überlegte, die von ZackZack beauftragten rechtsmedizinischen Gutachter Stefano Longato und Michael Tsokos als Zeugen zu laden, gab die OStA der Kremser Staatsanwältin die Weisung, es sei „von der beabsichtigten Vernehmung von Dr. Stefano Longato und Dr. Michael Tsokos als Zeugen Abstand zu nehmen“.
Als Auskunftsperson wird R. unter Wahrheitspflicht erklären können, welche Rolle er und die OStA Wien bei den Ermittlungen zu den Todesumständen Pilnaceks gespielt haben – und ob die Weisung an die WKStA ein von oben angeordneter Persilschein war.
Titelbild: ZackZack/Johannes Neumeister


