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Redakteur. Studierte Philosophie an der Uni Wien. Schwerpunkte liegen in der Innen- und Europapolitik, sowie im Konsumentenschutz.
Weiter geht es morgen mit LKA-NÖ-Chef Stefan Pfandler. Ab 9 Uhr berichten wir wie immer live.
Eventuell gibt es noch Pressestatements
unterstreicht Krainer. Haben Sie sichergestellt, dass Frau List in der Wohnung Pilnaceks im 16. Bezirk gemeldet ist, bevor Sie ihr den Schlüssel zukomen lassen haben?”, fragt Krainer.
P. sagt nun, dass der Polizei bekannt gewesen sei, dass List dort öfter aufhältig ist. Das wusste auch Pfandler, der List und Pilnacek dort in der Vergangenheit gemeinsam gesehen haben will, so P.
Unterstütze diesen Liveticker mit einem Förderabo ab 12 € /Monat - monatlich kündbar.Warum steht beim Fahrzeug nichts von der Übergabe an die Angehörigen, fragt Krainer sinngemäß.
fragt Krainer.
“Die Handy-Übergabe war freiwillig”, sagt P. darauf.
“Aber Sie brauchen für jede Handlung eine Rechtsgrundlage”, entgegnet Krainer.
“Es hat ausgeforschte Angehörige gegeben, deshalb war es für uns kein Problem, die Gegenstände an den Rechtsnwalt zu übergeben”
“Haben Sie die ausgeforscht, oder haben die sich selbst gemeldet?”
“Ausgeforscht haben wir niemanden, die Kontaktaufnahme seitens der Rechtsvertretung ist meines Wissens nach über den Landespolizeidirektor Popp erfolgt. Dort hat sich der Mag. Schender gemeldet.”
Fragt Spalt noch einmal betreffend Handy nach. Das war die Frau Wurm, sagt P.
“Es wurde sicher mit dem Pfandler Stefan und auch mit der Staatsanwaltschaft telefoniert”, gibt P. außerdem an.
sagt P. mit Hinweis auf protokollierte Bearbeitungen im Polizeiakt. Er hat den Akt nicht ändern können, präzisiert der Polizist, zumindest nicht ältere Bestandteile davon. Jede Speicherung sei eine Änderung, gibt P. an.
“Man bearbeitet jeden Tag seine Akte”, wiederholt P. eine ähnliche frühere Aussage von ihm.
Tomaselli ist deshalb am Wort: Es geht wieder um die Logdaten und die Zugriffe auf den Polizeiakt nach Abschluss der Ermittlungen
Denn P. hatte gesagt, dass er wegen der Bekanntheit von Pilnacek zur Obduktion geraten hatte. In vergangenen Befragungen hatte es geheißen, dass die Prominenz von Pilnacek bei der Obduktion keine Rolle gespielt hatte.
Ist eine Maßnahme, die für P. immer angebracht ist.
Bis 18:50
“Sie kennen sich echt gut aus!”
ist wieder dran und liest – wie schon in ihrer ersten Fragerunde – Fragen von einem Blatt ab.
Unterstütze diesen Liveticker mit einem Förderabo ab 12 € /Monat - monatlich kündbar.sagt P. Er geht zu jedem Punschstand von jeder Partei, so P. sinngemäß.
Er wusste am 20. Oktober nichts von Pilnaceks Laptop und habe auch nicht danach gefragt, gibt P. an.
“Wissen Sie das, oder können Sie das nur annehmen?”, fragt Spalt (FPÖ).
“Das kann ich nur annehmen”, antwortet P.
Und zwar noch am Tag der Auffindung von Pilnaceks Leiche, sagt P. Aber er kann zu den Gesprächsinhalten nichts sagen.
Wieder betont P., dass er sich von der Auswertung des Handys nichts erwartet hätte.
Sogar laut überarbeiteter Einstellungsbegründung im Fall Fellner/P. Welche Wahrnehmung hatte P. dazu?, will Tomaselli wissen.
Dieser sagt, dass der Beweiswert seitens der WKStA evident war, seitens der StA Krems oder des LKA Niederösterreich aber nicht.
Dass in der Einstellungsbegründung von einem Vorgehen in aller Eile die Rede ist, um etwas aus dem LKA nicht nach außen zu tragen, empfindet P. als “Frechheit”.
außer der von P. früher genannten Tatortarbeit und der Obduktion wurde seitens der Kriminalpolizei keine Ermittlungsarbeit durchgeführt. P. führt als Ermittlungsarbeit vor allem die zwei Zeugeneinvernahmen an
Anmerkung der Redaktion: Es wurde noch eine Auswertung der Smartwatch versucht.
„Warum wurden die Gegenstände an die Witwe vererbt und nicht an Tochter oder Bruder, die rechtlich besser gestellt sind als die Witwe“, fragt sie.
„Es ist gesagt worden, dass der Herr Schender die Rechtsvertretung der Familie List-Pilnacek übernimmt“, so der Polizist.
sagt P.
“Warum haben Sie es dann getan?”, fragt Wotschke. “Wieso haben Sie das Handy an die Witwe weitergegeben?”
“Die Familie ist für die Verlassenschaft verantwortlich und ich habe dafür gesorgt, dass das Handy bei der Familie bleibt”, so P.
Wotschke kontert, dass sich ja auch die Tochter Pilnaceks bei der Polizei wegen der Verlassenschaft gemeldet habe. Davon weiß P. aber nichts, sagt er.
Er kann aber nicht sagen, was für ihn geringfügig ist. Das obliegt einer Einzelfallbeurteilung.
“Was sagt das Handy dann über die Straftat hier aus”, stellt P. als Frage in den Raum und versucht damit zu unterstreichen, dass nur Gegenstände eine Rolle spielen, die ein Todesopfer beim Todeszeitpunkt und Auffindungsort bei sich trägt.
Es ist ein fragwürdiger Versuch des Polizisten zu erklären, warum das Handy für die Polizei keine Rolle spielte.
Unterstütze diesen Liveticker mit einem Förderabo ab 12 € /Monat - monatlich kündbar.Die Nachricht lautete: “Bin fertig, kann nicht mehr” und bietet weiten Interpretationsspielraum.
Wie kommt P. dann zur Einschätzung, dass das Handy kein Beweismittel ist, wenn Korrespondenzen von Pilnacek mit anderen sehr wohl das Ermittlungsergebnis beeinflusst haben?, fragt Kumpan-Takacs (SPÖ).
Ich hätte im Handy nicht nachschauen können, da hätte ich einen Amtsmissbrauch begangen, sagt P. sinngemäß.
Kumpan-Takacs kontert: “Oberstaatsanwalt R. hat ja am Vormittag noch gesagt, dass es in Ihrem Ermessensspielraum liegt, das Handy als Beweismittel zu führen. Das ist ja ein Widerspruch.”
P. beharrt darauf, dass es ein Amtsmissbrauch gewesen wäre, in die Nachrichten des Handys einzusehen. Das war aber auch gar nicht die genaue Frage.
mutmaßt P. zur Selbstmordthese bei Pilnacek, die er vehement vertritt. Als Grund führt er die Geisterfahrt Pilnaceks an, die zuvor stattgefunden hatte.
sagt P. zur Begründung, warum es kein Beweismittel für das LKA Niederösterreich war.
P. betont, dass das Handy von Pilnacek freiwillig im Haus in Rossaz zurückgelassen wurde. Grundsätzlich werden nur Gegenstände sichergestellt, die an der Leiche sind. Für andere Gegenstände brauche es eine Sicherstellungsanordnung der Staatsanwaltschaft. Diese gab es aber nicht, so P.
Da muss man hinzufügen: Die StA Krems wusste noch gar nichts von Pilnaceks Handy, konnte also keine Sicherstellung anordnen. Das Handy wurde innerhalb weniger Stunden an den Anwalt der Witwe weitergegeben, die StA Krems hatte also nicht die Möglichkeit eine Sicherstellung anzuordnen.
sagt P. im U-Ausschuss.
“Warum die Smartwatch ausgewertet wurde, dazu habe ich absolut keine Wahrnehmungen”, so P. auf Rückfrage von Spalt.
Es gab nach der Zeugeneinvernehmung von Anna P. und Karin Wurm ein Gespräch zu viert im Gangbereich, da sind die Damen auf uns zugekommen. (P. und Chefinspektor Fellner)
Da hat man die bisherigen Ermittlungsergebnisse zusammengetragen und gesagt, eine Sicherstellung ist rechtlich nicht möglich. Dann hat man beschlossen, dass mit einer Übernahmebestätigung durchzuführen und das wurde dann durchgeführt.
Dass die Gegenstände an die Witwe auszuhändigen seien, sei ihm von Chefinspektor Fellner gesagt worden, so P. im U-Ausschuss.
telefonierte P. am 20. Oktober 2023 gegen 10:30 mit Kontrollinspektorin S.
Danach meldete er die Bestätigung zurück an das LKA Niederösterreich, das ihm den Auftrag der Vergewisserung zuvor gegeben hatte.
Er regt sich zu Beginn seiner Befragung fürchterlich über Hanger auf. “Man kann nicht eine Frage stellen öhne blöde Zwischenrufe”.
Verfahrensvorsitzender Nemeth bittet Hanger nun, Zwischenrufe zu unterlassen, Spalt muss dafür das Wort “blöd” zurücknehmen.
Auch nach Abschluss der Ermittlungen?, fragt Tomaselli.
Es gab Medienanfragen und Anfragen der Volksanwaltschaft zu beantworten. Außerdem gab es Dinge für den U-Ausschuss vorzubereiten, so P. Der Akt wurde auch bearbeitet, nicht nur gelesen.
“Ein Akt muss laufend befüllt werden”, sagt P.
Denn er habe das Handy erst um 15:30 entgegengenommen.
Warum Rechtsanwalt Schender schon nach 16 Uhr die Gegenstände übernehmen konnte, weiß P. nicht. So viel er weiß, war Schender zum Zeitpunkt der Übernahme von Anna P. bereits auf dem Weg in Richtung Mautern.
fragt Tomaselli und verweist auf eine entsprechende Richtlinie aus dem Innenministerium.
Eine Richtlinie hat, wie der Name schon sagt, nur empfehlenden Charakter, so P. wortwörtlich.
Unterstütze diesen Liveticker mit einem Förderabo ab 12 € /Monat - monatlich kündbar.Fragten, was sie mit den Gegenständen von Pilnacek machen sollten.
Da wurde Ihnen von Chefinspektor Fellner und ihm gesagt, dass die Gegenstände nicht ermittlungsrelevant sind und an die Witwe zu übergeben seien.
Das war gegen 14:30.
Am 20. Oktober 2023 um 10:30 hat er einen Anruf von seinem Abteilungsleiter bekommen. Da sei er gerade in Wiener Neustadt gewesen. Er sollte sich vergewissern, ob tatsächlich die Leiche von Pilnacek in Rossatz gefunden worden sei. Er habe dann seinen Abteilungsleiter im LKA Niederösterreich zurückgerufen und die Frage des Abteilungsleiters bejaht.
Danach habe er einen Kurzbesuch in Wien gemacht (dienstlich) und sei dann gegen 13:30 auf der Polizeistation in Mautern angekommen.
So gibt es P. wieder. Als er bei der Übergabe der Gegenstände dabei war, wusste er noch nicht, dass Lists Anwalt Rüdiger Schender die Gegenstände wenig später abholen sollte.
Die Freiwilligkeit sei Karin Wurm und Anna P. auch bewusst gewesen, so P. sinngemäß.
Das ist deshalb so wichtig, weil die WKStA gegen P. wegen Amtsmissbrauch ermittelte. Der Verdacht stand im Zusammenhang mit der Weitergabe der Gegenstände an Pilnack-Witwe Caroline List. Die Ermittlungen wurden – wie bereits bei Oberstaatsanwalt R. eingängig dargestellt – eingestellt.
hatte P., wie er im U-Ausschuss zu Protokoll gab
Das Handy war deshalb kein Beweismittel. Die Gegenstände seien an die Witwe zu übergeben gewesen. Weil die beiden Frauen Karin Wurm und Anna P. keinen Kontakt zu Caroline List hatte, organisierte die Polizei die Übergabe.
sagt P. in seinem Eingangsstatement. Er legt außerdem Zahlen vor. Nur bei jeder dritten Wasserleiche, bezeihungsweise bei circa jedem dritten Suizid wird in Niederösterreich eine Obduktion angeordnet.
Der Polizist war an den Ermittlungen nach der Auffindung von Pilnaceks Leiche beteiligt.
Vertrauensperson von P. ist die Anwältin Linda Poppenwimmer, die bereits im Medienverfahren gegen ZackZack Polizistin S. vertrat.
Dann wäre die maximale Befragungsdauer von 4 Stunden erreicht. Aber die Befragung endet 55 Sekunden vor der maximalen Frist.
Nach dessen Suspendierung habe er ihn aber nur einmal auf der Straße gesehen und “Grüß Gott” gesagt. Oder “Hallo”.
Unterstütze diesen Liveticker mit einem Förderabo ab 12 € /Monat - monatlich kündbar.Dann nahm R. aber wieder Änderungen vor, weil ihm Rechtsfehler der WKStA aufgefallen seien. Dass er einen schon genehmigten Bericht des Weisungsrats wieder ändert, ist ungewöhnlich gibt R. auf Nachfrage von Krainer zu. In diesem Fall sei es aber passiert.
Nämlich: Tod durch Ertrinken und kein Fremdverschulden, wenn das im Obduktionsbericht so nie vorgekommen ist. Das fragt Krainer R. Dieser hat dazu aber keine Wahrnehmungen. Als Quelle wurde die StA Krems genannt.
Man leitete die Absicht an die StA Wien weiter, §115 und §116 zu prüfen (Beleidigung und Beleidigung einer Behöre). Die StA Wien wollte aber nur wegen §111 ermitteln (Üble Nachrede).
Danach erteilte die OStA Wien eine Weisung an die StA Wien, wegen §115 und §116 zu prüfen.
Darmann bezieht sich auf einen Rechtsprofessor, der §116 als “totes Recht” bezeichnete. R. sagt, es liegt trotzdem ein Offizialdelikt vor, das geprüft werden muss.
Will Darmann von Oberstaatsanwalt R. wissen.
“Da müssen Sie den K. (Oberstaatsanwalt, Kollege von R.) fragen”.
Dazu muss man wissen: Oberstaatswalt Johann Fuchs war selbst einmal Leiter der StA Eisenstadt. Trotzdem sieht R. in Eisenstadt keine Befangenheit im Fall Pilnacek.
insbesondere gegenüber der WKStA. Er nimmt auf einen von der Kreutner-Kommission zitierten Chat zwischen Pilnachek und Johann Fuchs, dem Leiter der OStA Wien, Bezug, wonach die WKStA “Das Letzte” sei.
Dass es beim Eurofighter-Verfahren zu Verwerfungen zwischen den Spitzen der OStA und der WKStA gekommen sei, sei “kein Bemmerl”, so R.
Er selbst habe aber ein weitgehend “reibungsloses” Verhältnis zur WKStA, sagt er.
Amtswegig angezeigt wurde nur der Artikel “Verirrt in Wanfried”. Um die Bezeichnung “Schlafanwaltschaft Krems” ging es R. nicht. Das kam durch eine anonyme Anzeige erst in den Akt. Eine solche anonyme Anzeige direkt an die Staatsanwaltschaft ist ungewöhnlich, gibt R. gegenüber Tomaselli zu Protokoll.
zunächst ins Tagebuch, dann auch in andere Akten. Dazu gab es im Herbst 2025 mehrere Weisungen von der OStA, der StA Eisenstadt Einsicht zu gewähren.
Oberstaatsanwalt S. bezeichnete die Haltung der Kremser Staatsanwaltschaft in diesem Zusammenhang als “renitent”.
aber die OStA verhinderte das. R. erklärt im U-Ausschuss: Zeugen müssen Wahrnehmungen haben, aber die Gutachter Longato und Tsokos hatten selbst keine Wahrnehmungen im Fall Pilnacek.
sagt R. zur Beschaffung der medizinischen Gutachten, die von ZackZack in Auftrag gegeben worden sind.
Es geht um die Gutachten von Stefano Longato und Michael Tsokos.
Trotzdem steht in einem internen Bericht (der OStA?), dass der Weisungsrat keine Änderungen wollte. Das ist faktisch dann falsch, stellt Krainer fest.
Warum hat ihn R. dann aber ändern wollen?, ist Krainer irritiert. Die allgemeine Verwirrung ist groß, es ist schwer den Justizinterna inhaltlich zu folgen.
Das war vor seiner Zeit in der Causa, sagt R. Er habe wegen neuer Entwicklungen in dem Fall die Tatsachen- und Rechtslage wieder neu prüfen müssen.
Unterstütze diesen Liveticker mit einem Förderabo ab 12 € /Monat - monatlich kündbar.Das fragt Krainer. Die StA Krems hat der Polizei dazu ja keinen Auftrag gegeben.
Frau List habe das angeregt, so R. erinnerlich. Aber dazu hat es keine Anzeige gegeben, stellt Krainer fest.
“Hat die Polizei also im Auftrag von Frau List gehandelt?”, fragt der SPÖ-Fraktionsführer.
R. widerspricht dieser Einschätzung.
sonst hat sie keine Ermittlungsschritte beauftragt, hält Krainer fest. R. bestätigt das.
Er informierte das Ministerium darüber, dass im Fall Pilnacek Tod durch Ertrinken vorliegt.
Warum hat er das getan, fragt Krainer? Er hat sich ja später als befangen in dem Fall erklärt und wollte keinen Einfluss auf das Verfahren nehmen.
Wenn er keinen Einfluss auf das Verfahren nehmen will, warum hat er denn dann die Information überhaupt?
Darauf hat R. keine Antwort. Das sei alles vor seiner Zeit in dem Verfahren gewesen.
Dann geht es weiter mit der ersten Fragerunde der SPÖ
sagt dieser. Deswegen seien seine Änderungen so schnell berücksichtigt und vom Justizministerium abgesegnet worden, vermutet R.
Eingangs will er festhalten, dass R. und er sich nicht persönlich kennen und im Vorfeld nicht telefoniert hatten.
fragt Darmann. Ja, gibt R. zu Protokoll und zwar ziemlich intensiv. Zumindest seit er dafür zuständig war. Der Oberstaatsanwalt begründet das mit dem öffentlichen Interesse und der Akteneinsicht von ZackZack.
bei der Entscheidung der Verlegung des Verfahrens von Krems nach Eisenstadt, Stellvertreter K. traf für ihn diese Entscheidung.
Darmann fragt R. deshalb, warum man das Verfahren nicht aus dem Einflussbereich der OStA-Wien abgeben wollte, wenn deren Leiter sich für befangen erklärt, beispielsweise nach Innsbruck.
Da hätte man die Generalprokuratur befassen müssen, so R. Die OStA Wien könne nur in ihrem Zuständigkeitsbereich verschieben.
“Das habe ich aber nicht gemacht, denn ich wollte nichts verschleiern”, so der Oberstaatsanwalt R.
“Ich veröffenliche nicht etwas, wo ich weiß, die Medien sind interessiert, wenn ich weiß, da sind Rechtsfehler drin”, beharrt R. auf der Auffassung, die Einstellungsbegründung habe Rechtsfehler enthalten.
Unterstütze diesen Liveticker mit einem Förderabo ab 12 € /Monat - monatlich kündbar.Selten, so R. Bei ihm ist es zwei- oder dreimal vorgekommen. “Das passiert immer dann, wenn ich weiß, da ist ein maximales öffentliches Interesse, weil ich will das ja auch veröffentlichen. Ich kann das aber nicht veröffentlichen, wenn ich weiß, da ist ein Rechtsfehler”, sagt der Oberstaatsanwaltschaft.
Er war im konkreten Fall der Meinung, da ist ein Fehler drin, deswegen hat er vorgeschlagen, per Weisung die Einstellungsbegründung geändert.
Aber er fühlt sich von Zwischenrufen von Hanger gestört.
Rosenkranz schaltet sich ein: “Können wir mit der Befragung fortfahren?” Scheinbar ist dem so, Darmann stellt seine Frage zur Einschätzung der Beweismittel durch die Polizisten.
beginnt Darmann von der FPÖ seine Befragung. “Außerdem haben Sie immer wenn es um das Handy geht Augenkontakt mit Andreas Hanger (ÖVP). Kennen Sie sich?”, beginnt Darmann seine Befragung.
Während R. antwortet dreht ihm seine Vertrauensperson das Mikrofon ab.
Eine kurze Diskussion um die Zulässigkeit der Frage wird vom Vorsitzenden Walter Rosenkranz mit einem Ja beendet.
R. sagt dann, er kennt manche Abgeordneten, wie zum Beispiel Tomaselli, und manche nicht und die, die er kennt, schaut er öfter an.
“Die machen in aller Regel gute Arbeit”, sagt R. und bringt wieder den Ermessensspielraum der Ermittler ins Spiel.
“Bei der Smartwatch wollten die es offensichtlich genauer wissen als beim Handy”, verteidigt R. die Arbeit der Ermittler.
und der Einstellung des Verfahruns zu den Todesumständen von Pilnacek. Es habe sich durch die Befragung von Forensiker B. im U-Ausschuss herausgestellt, dass nie eine Auswertung stattgefunden habe. Außerdem sei die Feststellung der Ermittler, es habe keine Gesundheits- und Bewegungsdaten auf der Uhr gegeben, falsch gewesen so Tomaselli.
Nein, das sei nicht falsch gewesen, verteidigt R. die Arbeit der Ermittler.
Doch, entgegnet Tomaselli und begründet ihren Standpunkt damit, dass genug Gesundheitsdaten vorhanden war, aber nicht ausgewertet wurden.
R. sagt dann, die Hauptfrage sei aber gewesen, dass kein eindeutiges Fremdverschulden bei der Leiche Pilnaceks festgestellt werden konnte.
sie hätten es deswegen rechtlich betrachtet gar nicht sicherstellen müssen.
Die Entscheidung, das Handy nicht auszuwerten, ist eine Frage des Ermessensspielsraums der Ermittler. Rechtlich gesehen sei kein Amtsmissbrauch vorgelegen, so R. Ob das Ermessen der Polizisten ideal war, ist nicht die Frage, die er sich gestellt hatte, so der Oberstaatsanwalt.
“Wenn ich die letzten Personen kontaktieren würde, könnten mir die sagen, wie der drauf war”, so R. zum Beweiswert des Handys.
Die Frage ist aber, wie die Ermittler den Beweiswert eingeschätzt hätten. Diese hätten laut R. schon genug Beweise gesammelt, um das Handy nicht auswerten zu müssen.
Tomaselli widerspricht dieser Einschätzung. Die Polizisten konnten zum damaligen Zeitpunkt nicht wissen, welche Sachlage genau vorlag. Die Obduktion war noch nicht einmal durchgeführt.
stand im Bericht der WKStA. Diesen Passus hat auch R. nicht geändert. Wenn das Handy ein evidentes Beweismittel war, warum hat R. dann keinen Fehler bei den Ermittlern gesehen?, fragt Tomaselli den Oberstaatsanwalt.
so Oberstaatsanwalt R. in der Frage der Handy-Weitergabe. Deshalb hätten sie es nicht sicherstellen müssen.
Sie will noch einmal auf die Ermittlungsarbeit eingehen und befragt R. nach dessen Einscchätzung der Lage.
Er habe sich bei der Arbeit der Polizisten folgende Frage gestellt:
Bei den Ermittlern habe er nur folgende Frage beurteilt: “Was muss er machen und was darf er machen?”
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beschäftigte sich im konkreten Fall nur mit der Frage, ob das Verhalten der Polizisten strafbar im Sinne des Amtsmissbrauchs war. Ob die Ermittlungen perfekt geführt worden sind, war nicht im Zentrum der Betrachtungen, so R. sinngemäß.
Anmerkung: Das erklärt die Änderungen der OStA Wien im Bericht der WKStA nicht wirklich, denn auch die WKStA gelangte ja nicht zu der Auffassung, dass das Verhalten der Polizisten strafbar war.
lagen den Polizisten für die Beurteilung der Sachlage vor, so die Einschätzung von R. Deswegen mussten sie das Handy nicht in die Ermittlungen aufnehmen, so der Oberstaatsanwalt.
So rechtfertigt R. die Entscheidung der Ermittler, das Handy nicht sicherzustellen, sondern stattdessen an den Anwalt von Pilnaceks Witwe Caroline List zu übergeben.
hat sich R. bei seinem Weisungsvorhaben an die WKStA gefragt. Die Rechtsgrundlage sei für ihn die Strafprozessordnung (StPO) gewesen. Demnach hätten die Polizisten das Handy seiner Auffassung nach nicht sicherstellen müssen.
R. ist der Auffassung, dass die Polizisten das Handy nicht sicherstellen mussten.
Warum hat er das gemacht, fragt Wotschke?
Die WKStA hat geglaubt, sie könnte auf Tatsachenebene feststellen, dass das Handy ein wesentliches Beweismittel war. R. wollte aber die Rechtsfrage klären, was die Polizisten dürfen oder müssen hinsichtlich des Handys als Beweismittel. Rechtlich mussten sie das Handy nicht als wesentliches Beweismittel behandeln, so R. sinngemäß. Deswegen lag kein Befugnismissbrauch vor.
Denn das ist im Bericht der WKStA dringestanden, so der Oberstaatsanwalt.
sagt R. auf eine entsprechende Frage Wotschke.
Diese Diskussion wollte er aber nicht führen. Selbst wenn die Sicherstellung zulässig gewesen wäre, würde kein Befugnismissbrauch der Ermittler vorliegen, so R. Genau das hatte die WKStA den beiden Polizisten vorgeworfen, die OStA Wien – genaugenommen R. – strich diesen Vorwurf aus dem Bericht der WKStA wieder heraus.
Anna P. und Karin Wurm haben sich bei den Polizisten erkundigt, was sie mit dem Handy machen sollen, sagt Wotschke. Demnach haben ja die Polizisten ihnen gesagt, was mit dem Handy zu tun sei, so die Interpretation von NEOS.
Das ist auch plausibel. Denn die Beamten teilten den beiden Frauen bekanntlich mit, dass das Handy der Witwe gehört. Die Initiative, das Handy an Caroline List weiterzugeben ging demnach von der Polizei aus und nicht von den beiden Frauen.
Die WKStA hat bereits festgestellt, dass die Übergabe der Gegenstände Pilnaceks an die Ermittler durch Anna P. und Karin Wurm freiwillig erfolgt ist. Was musste R. dann ergänzen, fragt Wotschke?
Das stimmt zwar, sagt R., aber in der Einstellungsbegründung war von Sicherstellung die Rede. Das ist ein rechtlicher Sprung, der zu korrigieren war, so R.
Es gab also nie eine Sicherstellung des Handys, sondern nur eine freiwillige Übergabe, so R. Dadurch war auch nie von Beweismittel die Rede.
Unterstütze diesen Liveticker mit einem Förderabo ab 12 € /Monat - monatlich kündbar.R. sagt, im Medienprozess gegen ZackZack habe er erfahren, dass sich Anna P. und Karin Wurm an die Polizei gewandt haben, um sich hinsichtlich der Gegenstände Pilnaceks zu erkundigen.
Das wollte er berücksichtigen. Im Vorhabensbericht der WKStA sind ihm Fehler aufgefallen. Dann habe er die Weisung vorbereitet. “Das war mein Werk”.
Nein, nur im Kaffeezimmer, wenn etwas in den Medien stand, so R. Viel mehr Kontakt hatte er mit Oberstaatsanwalt K., so R.
Habe R. selbst vorgeschlagen. Denn man teilte die Einschätzungen der WKStA nur hinsichtlich der Absicht, das Verfahren wegen Amtsmissbrauch gegen die beiden Ermittler einzustellen. Die Begründung der Einstellung, die schwere Kritik an den Ermittlungen enthielt, teilte er aber nicht, so R.
Die Fragerunde der Fraktionen beginnt mit Sophie Wotschke von den NEOS. Sie fragt zum Prüfverfahren in der Causa Pilnacek: “Was ist denn der aktuelle Stand im Prüfverfahren?”
Hintergrund: Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt prüft eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu den Todesumständen von Christian Pilnacek.
Das Verfahren ist offen, sagt R. Über den Inhalt darf er aber nichts sagen, der Vorhabensbericht der OStA Wien wurde schon an das Ministerium übermittelt.
bei der Staatsanwaltschaft Krems. Trotzdem habe man das Verfahren dann einer anderen Behörde gegeben.
“Weil die (StA Krems) so unter Beschuss geraten ist”, begründet R. den Schritt mit öffentlicher Kritik an der Staatsanwaltschaft Krems.
Er habe diese Änderungen vorgeschlagen und das Justizministerium habe diese genehmigt, sagte R. Ohne diese Genehmigung hätte er die Änderungen nicht vornehmen können.
Zur Erklärung: Die Oberstaatsanwaltschaft Wien hatte die Einstellungsbegründung der WKStA im Verfahren gegen Fellner und P. in den meisten Punkten abgeändert. Schwere Kritik der WKStA an den Ermittlungen, insbesondere bei der Weitergabe des Handys, wurde aus dem Bericht gestrichen.
Die Befragung kann damit beginnen, die Belehrung der Rechte und Pflichten durch Verfahrensrichter Wolfgang Köller ist bereits erfolgt. Der Verfahrensrichter beginnt die Befragung, R. verzichtet auf ein ausführliches Eingangsstatement.
Und schließt sich der Kritik Krainers an, wonach die Polizei eher für die Witwe Pilnaceks tätig geworden ist, als für die Staatsanwaltschaft Krems, die die Ermittlungen eigentlich leitete.
Die Begründungen der Polizei bezeichnet Wotschke als “Scheinbehauptungen”, denn es gab für die Handyübergabe keine Rechtsgrundlage.
Eigentlich hätten die Kinder Pilnaceks einen stärkeren Rechtsanspruch auf das Handy gehabt als die Witwe. Wie ist die Polizei also auf die Witwe gekommen?, fragt sich nicht nur Wotschke. “Da ist die Frage, wie diese Entscheidung getroffen wurde”.
Die WKStA hat deswegen Amtsmissbrauch geprüft und festgestellt, dass auf der objektiven Tatseite Rechtsmissbrauch festgestellt werden konnte. Die OStA Wien hat die Einschätzung der WKStA aber abgeändert und “beschönigt”.
Wenn man sich den konkreten Fall ansieht, hat man den Eindruck, die Polizei arbeitet für die Witwe und nicht für die Staatsanwaltschaft. Normalerweise arbeitet die Polizei für die Staatsanwaltschaft. Außer eine Obduktion anzuordnen hat die Staatsanwaltschaft (Krems) bei den Pilnacek-Ermittlungen absolut nichts gemacht, so der SPÖ-Fraktionsführer.
Man würde die erste Auskunftsperson, Oberstaatsanwalt R., zur Ermittlungsarbeit befragen.
Den Polizisten werde man zur Rechtsgrundlage der Handyabnahme am selben Tag befragen. Bekanntlich wurde das Handy Pilnaceks kurz nach der Einvernahme der ersten Zeuginnen an Pilnaceks Witwe Caroline List weitergegeben.
Peter Pilz wurde ja wegen Behördenbeledigung als Beschuldigter geführt. Darmann sagt dazu: Man kann zu Peter Pilz stehen wie man will, aber er hat “die Ermittlungsbehörden kritisiert und ist mit einem Strafverfahren „belohnt“ worden. Diese Vorgangsweise ist zum Haareraufen.”
“Wir werden den Ideengeber dieser Vorgangsweise herausarbeiten. Dieser Paragraph ist eigentlich „totes Recht“, so Darmann. In Österreich wird ein Journalist aber vor Gericht gezogen, weil er sich getraut hat, diese Behörde zu kritisieren.
„Wenn totes Recht herangezogen wird um ein Exempel zu statuieren, dann ist das nichts was man abnicken kann, sondern dann hat man dem Ganzen auf den Zahn zu fühlen und die Einsager dieser Idee vor den Vorhang zu holen. Das haben sich die Bürger verdient.“
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Konkret geht es ihm um das Abziehen der Ermittlungen der StA Krems durch die OStA Wien.
bei der ÖVP und anderen Fraktionen.
Er spricht von einem fragwürdigen Vorgehen der Oberstaatsanwaltschaft Wien bei der Streichung von ganzen Seiten und Textpassagen der WKStA.
Der Hintergrund: Die WKStA hatte schwere Mängel bei den Ermittlungen der beiden Kriminalpolizisten Hannes Fellner und P. festgestellt – ZackZack berichtete über die abgeänderte Einstellungsbegründung der WKStA durch eine Weisung der OStA.
beginnt ihr Statement. Sie bezieht sich auf die Streichungen der OStA. ZackZack berichtete bereits.
Warum wurde die Wiederaufnahme des Verfahrens von der StA Krems und dann von der StA Eisenstadt geprüft, wenn doch alles so gut lief?, fragt Tomaselli abschließend.
Inszenierung und Aufregung würde der Glaubwürdigkeit des Ausschusses schaden.
Pilnaceks Smartphone ist für ihn das zentrale Thema der heutigen Befragungen.
Er freut sich, dass die Befragungen mit einem Staatsanwalt beginnen und freue sich auf Erkenntnisse.
Heute beginnen die Befragungen um 10 Uhr. Die erste Auskunftsperson ist Oberstaatsanwalt R.


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